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[Allg] Entlassung aus dem Dienst Beihilfe Rechnungen
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zelecter123:
Hallo,
ich habe demnächst einen Termin zum AA dadurch bin ich wahrscheinlich DU bzw. möchte auch aus eigenem Interesse aus dem Beamtentum raus wenn der AA mich nicht DU schreibt, nun erwarte ich aber noch Rechnungen von Ärzten, die ich noch nicht erhalten habe, bzw. muss noch Arztbesuche wahrnehmen bevor ich den AA Termin wahrnehme. Pensioniert werde ich nicht, da auf Probe. Was ist nun wenn ich Dienstunfähig geschrieben werde, kann ich im nachhinein noch meine Rechnungen bei der Beihilfe einreichen, da die Arztbesuche ja noch während dem Beamtenverhältnisses stattgefunden habe? Ich mache mir Sorgen das diese dann nicht erstattet werden, wobei man anhand dem Datum ja alles erkennen kann.
Saxum:
Wenn du tatsächlich noch Beamter auf Probe bist, dann wirst du aller Voraussicht nach aufgrund Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert bzw. es steht dir auch frei das Beamtenverhältnis auf Probe durch Antrag auf Entlassung vorzeitig zu beenden ohne Amtsärztliche Untersuchung.
Da du kein Bundesland benannt hast, gebe ich dir § 7 Abs. 2 BayBhV.
Also, ja die Beihilfe wird die Rechnungen erstatten, wenn während des Entstehens (noch) Beihilfeberechtigung bestand. Entsprechendes gilt für die private Krankenversicherung.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: zelecter123 am 15.02.2024 14:37 ---Hallo,
ich habe demnächst einen Termin zum AA dadurch bin ich wahrscheinlich DU bzw. möchte auch aus eigenem Interesse aus dem Beamtentum raus wenn der AA mich nicht DU schreibt, nun erwarte ich aber noch Rechnungen von Ärzten, die ich noch nicht erhalten habe, bzw. muss noch Arztbesuche wahrnehmen bevor ich den AA Termin wahrnehme. Pensioniert werde ich nicht, da auf Probe. Was ist nun wenn ich Dienstunfähig geschrieben werde, kann ich im nachhinein noch meine Rechnungen bei der Beihilfe einreichen, da die Arztbesuche ja noch während dem Beamtenverhältnisses stattgefunden habe? Ich mache mir Sorgen das diese dann nicht erstattet werden, wobei man anhand dem Datum ja alles erkennen kann.
--- End quote ---
Auf der Rechnung steht der Tag der Behandlung. Sofern du noch Beamter warst wird die Beihilfe bezahlen.
hondafahrer26:
--- Zitat von: Saxum am 15.02.2024 17:37 ---Wenn du tatsächlich noch Beamter auf Probe bist, dann wirst du aller Voraussicht nach aufgrund Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert bzw. es steht dir auch frei das Beamtenverhältnis auf Probe durch Antrag auf Entlassung vorzeitig zu beenden ohne Amtsärztliche Untersuchung.
Da du kein Bundesland benannt hast, gebe ich dir § 7 Abs. 2 BayBhV.
Also, ja die Beihilfe wird die Rechnungen erstatten, wenn während des Entstehens (noch) Beihilfeberechtigung bestand. Entsprechendes gilt für die private Krankenversicherung.
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Nur als Hinweis:
Wird der Antrag auf Entlassung gestellt und die Entlassung erfolgt nicht aufgrund von Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsanspruch, entfällt der Anspruch auf Übergangsgeld oder einen Unterhaltsbeitrag.
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