Autor Thema: [Allg] Kostendämpfungspauschale - In welchen Bundesländern gibt es sie noch?  (Read 4594 times)

Hans Werner Mangold

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Also bei uns im Saarland gibt es sie weiterhin. Wie schaut es bei den anderen aus?
« Last Edit: 19.02.2024 02:04 von Admin »

Kat95

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Bei uns in BW leider auch noch.

Pascal121

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48

AVP

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 142
In Niedersachsen nein, es gibt für viele Leistungen (zB Arzneimittel) aber Eigenbehalte von 10%, mind. 5, max. 10€. Da kommt im Jahr dann meist knapp ein 3-stelliger Betrag an Eigenbehalten zusammen, je nachdem, wie viele solcher Leistungen man benötigt.
Gibt es solche Eigenbehalte bei euch trotz Kostendämpfungspauschale ebenfalls oder seid ihr wenigstens davon verschont?

begde123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Bei uns in NRW glaube ich beides nicht mehr.

Mondschaf78

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Sachsen hat sie seit diesem Jahr abgeschafft.

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 337
In Niedersachsen nein, es gibt für viele Leistungen (zB Arzneimittel) aber Eigenbehalte von 10%, mind. 5, max. 10€. Da kommt im Jahr dann meist knapp ein 3-stelliger Betrag an Eigenbehalten zusammen, je nachdem, wie viele solcher Leistungen man benötigt.
Gibt es solche Eigenbehalte bei euch trotz Kostendämpfungspauschale ebenfalls oder seid ihr wenigstens davon verschont?

Sorry, was ist das für ein Mist?
Ist das rechtlich haltbar?

In bw nur die Kostendämpfungspauschale.

LehrerinRLP

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 74
Sachsen hat sie seit diesem Jahr abgeschafft.

Sachsen wird einfach immer besser: Bessere Besoldung, bessere Beihilfe, keine Kostendämpfungspauschale mehr. Im Konkurrenzkamp, den die Länder mit der Föderalismusreform aufgerufen haben, ist Sachsen eines der Gewinnerländer!

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Zur Kostendämpfungspauschale wird es bald (21. März) ein Urteil des Bundesverwaltunggerichts geben:

https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+5+C+5.22

Zwar im Bezug auf BW aber in der Revisionszulassung stand:

Zitat
Das Verfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Beamten u.a. in Krankheitsfällen gewährten Beihilfe und ihrer Einschränkung durch eine Kostendämpfungspauschale insbesondere im Hinblick auf deren Differenzierung nach Besoldungsgruppen sowie hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens prozeduraler Begründungspflichten des Gesetz- oder Verordnungsgebers fortzuentwickeln.

prozeduraler Begründungspflichten => Kann also auch auf andere Bundesländer Auswirkung haben.

https://www.bverwg.de/de/090322B5B26.21.0

Sleyana

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 186
Ich habe als Anwärterin in BW keine Kostendämpfungspauschale. Zum Glück... Die aktuelle Situation lässt kaum Spielraum zu.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Ich würde in BW übrigens den Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale empfehlen.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt mit der Revisionszulassung m.E einen versteckten Hinweis.
Ein C4-Professor verdient mehr als ein W3-Professor, zahlt aber eine geringe Kostendämpfungspauschale, wenn ich den Sachverhalt richtig lese.

Das wäre voraussichtlich nicht sachgerecht und nicht gut genug begründet, sondern im Prinzip gar nicht begründet.
Ob das Gesetz dann gekippt wird oder nur für die betroffenen Professoren, kann ich nicht sagen. Wegen den paar Euro lohnt sich da langes Kopfzerbrechen auch nicht.

Geometer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Ich habe als Anwärterin in BW keine Kostendämpfungspauschale. Zum Glück... Die aktuelle Situation lässt kaum Spielraum zu.

Hallo,
eine Kollegin von mir hat dahingehend andere Erfahrungen gemacht!!
Der KVBW hat ihr die Kostendämpfungspauschale für den gD abgezogen

LG

Bauernopfer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 347
Ich würde in BW übrigens den Widerspruch gegen die Kostendämpfungspauschale empfehlen.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt mit der Revisionszulassung m.E einen versteckten Hinweis.
Ein C4-Professor verdient mehr als ein W3-Professor, zahlt aber eine geringe Kostendämpfungspauschale, wenn ich den Sachverhalt richtig lese.

Das wäre voraussichtlich nicht sachgerecht und nicht gut genug begründet, sondern im Prinzip gar nicht begründet.
Ob das Gesetz dann gekippt wird oder nur für die betroffenen Professoren, kann ich nicht sagen. Wegen den paar Euro lohnt sich da langes Kopfzerbrechen auch nicht.
Hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.03.2024:
Die Regelung der nach Besoldungsgruppen gestaffelten Betragshöhe der Kostendämpfungspauschale ist unwirksam unwirksam.
https://www.bverwg.de/de/pm/2024/11

Hefty

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
in ST gibt es auch keine Kostendämpfungspauschale. Das war nur mal ein kurzes Gastspiel vor einigen Jahren ;)

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Ich habe hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg347579.html#msg347579 gerade ein paar Darlegungen zu der gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geschrieben.