Autor Thema: Nebentätigkeit?  (Read 3901 times)

xyz123

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #15 am: 19.02.2024 15:00 »
Es ist auch kein Scheinproblem, sondern ein Problem, was dem Dienstherren Angst machen sollte.

Mit angemessener Alimentation müsste niemand auf diese Idee kommen. Ich möchte gar nicht wissen, was alles während der Dienstzeit so produziert wird und von der Ehefrau verkauft wird.

Bastel

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #16 am: 19.02.2024 15:00 »
Ich danke euch schon einmal für die vielen und sachdienlichen Antworten.

Leider muss ich das Mandala signieren, ansonsten wäre es nichts wert. Dann fällt wohl das ganze Flach und ich muss doch an die Kasse vom Rewe...

2strong

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #17 am: 19.02.2024 15:05 »
Und eine Anzeige der Nebentätigkeit kommt nicht in Betracht? Einkünfte und Zeitaufwand müssen ja lediglich geschätzt werden und müssen daher nicht per se ein K.O.-Kriterium sein.

Bastel

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #18 am: 19.02.2024 15:10 »
Und eine Anzeige der Nebentätigkeit kommt nicht in Betracht? Einkünfte und Zeitaufwand müssen ja lediglich geschätzt werden und müssen daher nicht per se ein K.O.-Kriterium sein.

Leider nein, die Tätigkeit bekomme ich nicht genehmigt. Alternative, ich finde jemanden, der meine Mandalas signiert.

Bastel

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #19 am: 19.02.2024 15:13 »
.

Mit angemessener Alimentation müsste niemand auf diese Idee kommen. Ich möchte gar nicht wissen, was alles während der Dienstzeit so produziert wird und von der Ehefrau verkauft wird.

Stimmt. Wenn ich den von Sven ausgerechneten Fehlbetrag on Top hätte, würde ich mir diese Gedanken garnicht machen. Ich hab prinzipiell besseres zu tun, als zu arbeiten ;D

Taigawolf

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #20 am: 20.02.2024 07:55 »
Ich finde es inzwischen um ehrlich zu sein erschreckend, wie weit sich das Thema amtsangemessene Alimentation in die Lebensrealitäten hineinfrisst. Wir sind wieder an dem Punkt, dass der Beamte ein Sonderrechtsverhältnis eingegangen ist, das Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig macht, weil er ja eigentlich entsprechend alimentiert werden sollte, dass sowas "just for fun on top" gemacht wird und nicht aus der Notwendigkeit heraus, seine Familie zu ernähren.

Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Beamte inzwischen schon fast gezwungenermaßen zu zumindest kleinen Schwarzarbeitern geworden sind. Da dürfte die Dunkelziffer an offiziellen "Gefälligkeiten" ziemlich hoch sein, die in Wahrheit keine sind, sondern eine Gewinnabsicht dahintersteckt.

Bald sind wir bei süd- oder osteuropäischen Verhältnissen angekommen. Da können Beamte auch nicht vom Job leben und verdienen sich was dazu. Was für Auswirkungen das auf den Korruptionsindex haben dürfte, kann man sich denken.

Solche Entwicklungen alleine nur aufzuhalten dürfte schwer genug werden. Auch noch die jahrzehntelange Unteralimentation wieder auszubügeln inzwischen jedenfalls nicht mehr gerecht für alle darstellbar, die jemals unteralimentiert wurden.

Mir wird Angst und Bange um unseren Rechtsstaat. Die gefühlt hundert Warnschüsse werden einfach ignoriert. Da kommt nichts Gutes auf uns zu habe ich das Gefühl.

beamtenjeff

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #21 am: 20.02.2024 10:10 »
Hallo zusammen,

angenommen ich stelle als Beamter ein Produkt her und meine Frau verkauft es über Ihr Unternehmen. Wäre es genehmigungspflichtig, wenn ich kein Geld dafür erhalte? Wenn ich kein Geld erhalte, wäre es dann Schwarzarbeit?

Jetzt mal ganz doof gefragt: warum nicht anzeigen und genehmigen lassen? Hast du Angst, dass es nicht genehmigt wird? Willst du nicht eingeschränkt sein was Verdienst im Nebengewerbe angeht? Oder was sind die Gründe? Ich will hier nicht die Moralkeule schwingen, ich will nur das Problem verstehen.

Bastel

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #22 am: 20.02.2024 10:25 »
Hallo zusammen,

angenommen ich stelle als Beamter ein Produkt her und meine Frau verkauft es über Ihr Unternehmen. Wäre es genehmigungspflichtig, wenn ich kein Geld dafür erhalte? Wenn ich kein Geld erhalte, wäre es dann Schwarzarbeit?

Jetzt mal ganz doof gefragt: warum nicht anzeigen und genehmigen lassen? Hast du Angst, dass es nicht genehmigt wird? Willst du nicht eingeschränkt sein was Verdienst im Nebengewerbe angeht? Oder was sind die Gründe? Ich will hier nicht die Moralkeule schwingen, ich will nur das Problem verstehen.

Ich habe bereits das ein oder andere Gespräch geführt und die Tätigkeit wäre nicht genehmigungsfähig, da ich durch mein Amt gewisse Kenntnisse habe. Kann ich z.T. nachvollziehen, allerdings muss ich mit gD meine Familie versorgen. Und das wird zunehmend schwerer.

beamtenjeff

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #23 am: 20.02.2024 20:52 »
Hallo zusammen,

angenommen ich stelle als Beamter ein Produkt her und meine Frau verkauft es über Ihr Unternehmen. Wäre es genehmigungspflichtig, wenn ich kein Geld dafür erhalte? Wenn ich kein Geld erhalte, wäre es dann Schwarzarbeit?

Jetzt mal ganz doof gefragt: warum nicht anzeigen und genehmigen lassen? Hast du Angst, dass es nicht genehmigt wird? Willst du nicht eingeschränkt sein was Verdienst im Nebengewerbe angeht? Oder was sind die Gründe? Ich will hier nicht die Moralkeule schwingen, ich will nur das Problem verstehen.

Ich habe bereits das ein oder andere Gespräch geführt und die Tätigkeit wäre nicht genehmigungsfähig, da ich durch mein Amt gewisse Kenntnisse habe. Kann ich z.T. nachvollziehen, allerdings muss ich mit gD meine Familie versorgen. Und das wird zunehmend schwerer.

Achso, verstehe. Ja, das mit der Genehmigung ist so eine Sache, vor allem ist diese ja auch immer zeitlich begrenzt und muss dann erneuert werden. Ich habe ein ähnliches Vorhaben vor, aber bei mir ist es zum Glück nur anzeigepflichtig, da Künstler.

2strong

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #24 am: 21.02.2024 01:17 »
@ Bastel
Und jemanden einstellen/beauftragen, der die Abnahme vornimmt, rechnet sich nicht?

Bastel

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Antw:Nebentätigkeit?
« Antwort #25 am: 21.02.2024 09:05 »
@ Bastel
Und jemanden einstellen/beauftragen, der die Abnahme vornimmt, rechnet sich nicht?

Das wäre ein interessanter Ansatz. Ich werde mir da definitiv noch einmal Gedanken machen.