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Dienstvereinbarung Gleitzeit

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Thomber:

--- Zitat von: brian am 20.02.2024 11:52 ---
--- Zitat von: Thomber am 20.02.2024 11:42 ---[  (Natürlich muss genug Arbeit für die Überstunden vorhanden sein.)

--- End quote ---

Es geht nicht um Überstunden sondern Mehrarbeit im Rahmen von Gleitzeit.

--- End quote ---

Dennoch muss Arbeit vorhanden sein.  Die DV deckt nämlich nicht das Absitzen von unnötiger Arbeitszeit am Montag ab, damit man am Dienstag frei nehmen kann.

Damiane:
Wenn nun in der DV steht, dass der Amtsleiter aus dringenden dienstlichen und anderen zwingenden Gründen die DV einschränken darf, so ist ja seine Weisungsbefugnis nicht vollständig eingeschränkt. Die Frage ist dann, was sind zwingende Gründe, um einzelne Kollegen auszuschließen? ?

MoinMoin:
Hausmeister der Sonntags die Fahne hochziehen muss z.B.

2strong:
Ist doch alles Spekulation. Was steht denn überhaupt konkret in den relevanten Passagen der Dienstvereinbarung?

BAT:
In unser DV ist festgehalten, für wen diese nicht gilt, u. a. halt Hausmeister, Leitstelle, etc.

Darüber hinaus gibt es keine delegierte Weisungsbefugnis.

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