Autor Thema: Familienzuschlag Stufe 1 ab April 23 und geforderte Rückzahlung  (Read 3616 times)

Chelseaschatz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo an alle,

ich habe eine Frage zum Familienzuschlag der Stufe 1.
Ich erhalte ihn, da ich geschieden bin und meine beiden minderjährigen Kinder bei mir leben.
Nun habe ich für 2023 die Erklärung abgeben müssen.
Leider habe ich den Fehler gemacht und die Kindesunterhaltszahlungen meines Exmannes diesmal in einer Summe angegeben und nicht differenziert. Er übernimmt auch die Beiträge für die PKV, dies habe ich im Jahr zuvor getrennt eingetragen. Nun habe ich eine komplette Summe eingetragen und dies wird auch so berechnet, da wohl auch die PKV Beiträge als Einkommen zählen.
Wegen 15€  Euro, wird mir der Familienzuschlag rückwirkend Januar bis März 23 gestrichen und zurückgefordert.

Ab April 23 gab es ja generell eine Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge. Diese werden ja zum Einkommen der Kinder hinzugerechnet (was ich tatsächlich nicht wusste), und erhöhen ja dadurch nicht unerheblich das Einkommen.
Auf der HBS Seite habe ich nur alte Infos zum Familienzuschlag gefunden, auf der Seite der GEW fand ich die Info, dass der Familienzuschlag Stufe 1 ab April 23 unabhängig vom Einkommen gezahlt werden soll.
Ist hier jemand informiert darüber?
Und gibt es die Möglichkeit, die geforderten Rückzahlungen, die ja brutto erfolgen sollen (obwohl sie netto ausgezahlt wurden), in Raten zurückzuzahlen oder eventuell zu mindern?

Vielen Dank für etwaige nützliche Antworten.