Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung?
Areo:
Hallo ihr Lieben!
Ich hoffe ihr könnt mir bei einer Frage helfen und bedanke mich jetzt schon einmal vielmals für eure Hilfe und Kommentare!
Meine Lebensgefährtin war in einem Bezirksamt in Berlin der EG5 Stufe 1 tätig und wechselte nun vor einem Monat auf eine E9a-Stelle Stufe 1 eines anderen Bezirksamtes. Der Wechsel verlief nahtlos, wurde jedoch gebeten zu kündigen, um die neue Stelle anzunehmen. Der Dienstherr ist und bleibt weiterhin das Land Berlin.
Sie hatte sich bei der Personalstelle bzgl. der Erfahrungsstufe 2 erkundigt, diese verneinten aber vehement mit der Begründung, dass es sich um eine Neueinstellung handeln würde und auch eine Höhergruppierung hier nicht greifen würde.
Meine Frage wäre: Ist das so korrekt? Wir sind beide absolut verunsichert, da wir davon ausgingen, dass es sich dadurch um eine Höhergruppierung und somit um mindestens die Erfahrungsstufe 2 handeln würde.
Was sagt ihr dazu?! Ich bedanke mich noch einmal und wünsche einen schönen und angenehmen Abend! :-)
cyrix42:
Durch die Kündigung liegt eine Neueinstellung ohne einschlägige Berufserfahrung vor. Stufe 1 ist also korrekt. Bei einer Übertragung höherwertiger Aufgaben beim gleichen Arbeitgeber im gleichen Arbeitsverhältnis — also ohne die Kündigung — läge eine Höhergruppierung vor, die immer mindestens in Stufe 2 führt. Durch die Kündigung gibt es also die höheren Bezüge jeweils erst ein Jahr versetzt.
FearOfTheDuck:
Hat sie denn tatsächlich gekündigt? Wenn ja und das AV wurde ordentlich beendet (Abgeltung Urlaub usw.), handelt es sich tatsächlich um keine Högergruppierung, sondern um eine Neueinstellung und hat die von cyrix42 beschriebenen Folgen.
Thomber:
Warum Kündigung? Da der Arbeitgeber (Land Berlin oder?) gleich bleibt, wäre nach TV-L eine Versetzung der korrekte Weg, denke ich.
cyrix42:
Nu, wenn das Land Berlin Lohnkosten einsparen will, dann ist die Aufforderung zur Kündigung und Neueinstellung der richtige Weg. Insbesondere hat man damit auch eine erneute Probezeit...
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