Für Bayern gilt dafür dann idR das Leistungslaufbahngesetz da gäbe es etwa nach
Art 39. Abs. 1 LlbG die Möglichkeit bei passendem Abschluss und dem absolvieren der Hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens 3 Jahren nach Studium oder alternativ die Tür über
Art. 52 "Andere Bewerber*innen", wenn ein besonderes dienstliches Interesse besteht, die Qualifikation erwirbt man durch Lebens- und Berufserfahrung. Hier muss man dann einen möglichst detaillierten Vergleich mit einer passenden Studienrichtung aufstellen und feststellen dass die Lebens- und Berufserfahrung weitgehend den Studieninhalten entsprechen. Die Anforderungen dürfen aber nicht "geringer" sein als bei Regelbewerber*innen.
Daraus kann natürlich kein "Anspruch auf Verbeamtung" abgeleitet werden, es sind alles "Kann-Normen".
Für Bayern würde ich pauschal ohne jetzt alle Unterlagen zu kennen sagen: Da Einstufung und Aufgaben identisch und bereits 1,5 Jahre um sind: schreib deinen formlosen Antrag in ungefähr 1,5 Jahren. Mal davon ausgehend dass ggf. vorher keine vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit nach Studium vorliegt, das kann dir die Personalabteilung am besten beantworten.