Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
NelsonMuntz:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 27.02.2024 14:13 ---Ich verstehe unter Führungsaufgaben auch die Kontrolle der Arbeit und auch ob sich an die vereinbarten Regeln/ Rahmen gehalten wird.
Wenn sich ein Mitarbeiter trotz Flexzeit nicht an die Kernarbeitszeit hält und immer wieder 15 Minuten später erscheint, ist dies zu ahnden.
Wenn Raucherpausen, Mittagspausen etc. nicht ausgestochen werden, ebenfalls.
Wenn Überzeiten und Urlaubstage gehamstert werden und plötzlich kurz vorm "streichen" alle zur gleichen Zeit abbauen möchten führt dies zu betrieblichen Problemen.
Nur um ein paar Beispiele zu nennen, warum es durchaus eine Aufgabe der Führungskraft ist, auch ein Auge drauf zu halten.
--- End quote ---
Verletzung der Kernarbeitszeit lässt sich per Notification regeln, das Überschreiten von Gleitzeitkonto-Grenzen ebenso (bei uns ist der Vorgesetzte dann auch verpflichtet, die Situation zu klären). Bei der Urlaubskappung gibt es bei uns die klare Ansage, dass wir nur 50% der MA parallel in den Urlaub lassen. Darunter leidet dann zwar die Projekt-Arbeit, aber der Linien-Betrieb läuft. (mein direkter Vorgesetzter ist in der Regel selbst ein solcher Kandidat, der 4 Wochen vor jener Grenze in den Urlaub verschwindet).
Bei den Pausenzeiten müsste ja zunächst einmal der Verdacht auf "Betrug" bestehen, um eine Kontrolle zu rechtfertigen - hier scheint mir dann das Vertrauensverhältnis bereits einseitig gestört, was dann die Überprüfung wohl erst recht in die Verantwortung der PA schiebt.
Ich habe nur 8 Leute unter mir, aber ich habe das Bedürfnis der Kontrolle auch gar nicht. Da wir ohnehin viel im HomeOffice arbeiten, ist gegenseitiges Vertrauen und der Fokus auf die Arbeitsergebnisse essentiell. Die Zeiten interessieren mich dann nicht - zumal die großen "Verstöße" ja auch direkt in meinem Posteingang liegen.
Resthofidylle:
Bei uns ist es noch extremer, da hat kürzlich der Vorgesetzte einer einzelnen Kollegin gegenüber angewiesen, entgegen der DV Gleitzeit (die 30 Stunden Plus oder 20 Stunden Minus zulässt) exakt pro Woche nur noch 39 Stunden zu arbeiten.
FearOfTheDuck:
Worauf gründet sein Glaube, dass er sich hier über die DV hinwegsetzten darf?
Tagelöhner:
Wahrscheinlich eine Maßnahme, die gerne bei mangelnder Auslastung und der Tendenz eines Mitarbeiters zum Aufbummeln von Arbeitsstunden getroffen wurde. In dem Zusammenhang wäre es allerdings interessant, inwiefern sowas zulässig wäre, wenn es z.B. für das Kollektiv aller Kollegen eine Dienstvereinbarung gibt, und in Einzelfällen vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen wird.
Das Problem mangelnder Auslastung ist ja allerdings nicht das Problem des Arbeitnehmers, sondern eines wie sich der Arbeitgeber intern organisiert und die Arbeit auf die Mitarbeiter verteilt bzw. weitere Bullshitjobs, die der Selbstverwaltung dienen, aus dem Boden stampft.
MoinMoin:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 23.03.2024 09:40 ---Worauf gründet sein Glaube, dass er sich hier über die DV hinwegsetzten darf?
--- End quote ---
Und welche Folge soll es haben, wenn man so eine Anweisung einfach ignoriert.
Eine Abmahnung kann es doch nicht geben, bzw. Bestand haben.
Aber es könnte eine Abmahnung geben, wenn man bei Stunde 40 dabei erwischt wird, dass man nicht arbeitet, oder?
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