Autor Thema: Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?  (Read 7330 times)

Resthofidylle

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #60 am: 23.03.2024 10:42 »
Worauf gründet sein Glaube, dass er sich hier über die DV hinwegsetzten darf?

Unkenntnis des Vorgesetzten sowie Tendenz zum Mobbing, weil diese Kollegin nun gegenüber den anderen Kollegen schlechter gestellt ist.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,555
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #61 am: 23.03.2024 10:55 »
Dann kann sie getrost so weitermachen, wie sie will. Wie MoinMoin andeutet, kann er ihr nichts, wenn sie denn tatsächlich arbeitet. Also rechtzeitig aus dem Büroschlaf hochschnellen, bevor der Vorgesetzte den Saal betritt.  ;)

Resthofidylle

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #62 am: 23.03.2024 11:12 »
Hat sie wohl über 2 Wochen getan, danach wurde ihr, wenn sie die "Weisung" weiter ignoriert, mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen gedroht. Lustig ist das ganze nicht mehr. 

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,555
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #63 am: 23.03.2024 11:28 »
Habt ihr einen brauchbaren PR? Vielleicht wäre mal eine Schulung der Vorgesetzten zum Thema Direktions-/Weisungsrecht und seinen Grenzen angedacht.

Je nachdem, wie mutig die Kollegin ist, könnte sie weiter diesen Stiefel durchziehen. Auf die arbeitsrechtliche Maßnahme wäre ich hier mal gespannt.

Resthofidylle

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #64 am: 23.03.2024 11:52 »
Personalrat gibt es, aber der kommt mit seiner Meinung gleich nach der Behördenleitung. Hier kann, so traurig es ist, wohl nur noch ein Anwalt bis hin zum Arbeitsgericht helfen. 

Rene

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 109
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #65 am: 25.03.2024 07:10 »
Für gewöhnlich ist der Vorgesetzte nach DV in der Pflicht die Funktionsfähigkeit der Abteilung o.ä. aufrecht zu erhalten.
Liegt das Problem irgendwo in der Nähe von, alle sind am Arbeiten (oder tun zumindest so) und die Betroffene Person hat sich etliche Male erwischen lassen, wie sie zum Feierabend noch ne Stunde ran gehängt hat?
Dann sollte der Vorgesetzte durchaus in der Lage sein, sie nach der Sollarbeitszeit nach Hause zu schicken.

Philipp

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 349
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #66 am: 25.03.2024 09:25 »
Wieso diskutiert ihr überhaupt noch?

1. Man hat sicherlich bei Einstellung mit Unterschrift einen Arbeitsvertrag unterzeichnet und die AGA akzeptiert.
2. Es werden dann gem. entsprechende Dienstanweisungen verfasst die bindend sind.
3. Wer damit nicht einverstanden ist, dem steht immer die Kündigung des Arbeitsverhältnisses offen.

Würde mich da gar nicht lange mit aufhalten.