Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
Resthofidylle:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 23.03.2024 09:40 ---Worauf gründet sein Glaube, dass er sich hier über die DV hinwegsetzten darf?
--- End quote ---
Unkenntnis des Vorgesetzten sowie Tendenz zum Mobbing, weil diese Kollegin nun gegenüber den anderen Kollegen schlechter gestellt ist.
FearOfTheDuck:
Dann kann sie getrost so weitermachen, wie sie will. Wie MoinMoin andeutet, kann er ihr nichts, wenn sie denn tatsächlich arbeitet. Also rechtzeitig aus dem Büroschlaf hochschnellen, bevor der Vorgesetzte den Saal betritt. ;)
Resthofidylle:
Hat sie wohl über 2 Wochen getan, danach wurde ihr, wenn sie die "Weisung" weiter ignoriert, mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen gedroht. Lustig ist das ganze nicht mehr.
FearOfTheDuck:
Habt ihr einen brauchbaren PR? Vielleicht wäre mal eine Schulung der Vorgesetzten zum Thema Direktions-/Weisungsrecht und seinen Grenzen angedacht.
Je nachdem, wie mutig die Kollegin ist, könnte sie weiter diesen Stiefel durchziehen. Auf die arbeitsrechtliche Maßnahme wäre ich hier mal gespannt.
Resthofidylle:
Personalrat gibt es, aber der kommt mit seiner Meinung gleich nach der Behördenleitung. Hier kann, so traurig es ist, wohl nur noch ein Anwalt bis hin zum Arbeitsgericht helfen.
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