Autor Thema: Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?  (Read 22382 times)

Grisu120309

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 26
Hallo und guten Morgen,

meine Dienststelle führt gerade eine neue Zeiterfassung ein. Hierbei ist zwischen Personalverwaltung und Personalrat die Diskussion, ob die Vorgesetzten einen Einblick in die Stempelungen, mindestens aber in die Salden der Gleitzeitstunden haben dürfen.

Die Vorgesetzten argumentieren, dass diese ja sonst keine Möglichkeit haben den Schutz nach dem Arbeitszeitschutzgesetz zu überwachen. Der Personalrat sagt, es reicht wenn die Personalabteilung dass überwachen kann. (Bei rund 2000 Beschäftigten).

Wer kennt sich hier aus ?

Gruß

Grisu

heike2106

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 276
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #1 am: 21.02.2024 07:38 »
bei uns läuft das nur über die Vorgesetzten, genau aus dem Grund, den deine genannt haben.

Sie müssen den monatlichen Zeitnachweis "genehmigen"
Dabei sind sie auch die einzigen die theoretisch wissen können, ob es stimmt, wenn der Beschäftigte zB. manuell was ändert.

brian

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 402
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #2 am: 21.02.2024 07:57 »
Bei uns darf der Vorgesetztes sich stichprobenartig  monatlich 10 Prozent in seinem Team angucken. Mehr nicht. Ich kenne allerdings nur 1-2 im ganzen Haus, die das tatsächlich machen. Im Grunde haben wir alle Vertrauensarbeitszeit und stempeln zur eigenen Kontrolle. Es ist auch in der  Dienstvereinbarung festgehalten, daß ausschließlich der Beschäftigte auf das Arbeitszeitkonto zugreifen kann. Ein Zugriff von Dritten ist technisch unmöglich gemacht.

Das läuft seit 15 Jahren wohl so gut, dass man seit dem daran nichts geändert hat.

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 232
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #3 am: 21.02.2024 08:01 »
Bei uns bekommen die Vorgesetzten monatlich einen Auszug.
Sie müssen eben schauen das nicht zuviele Überstunden auflaufen.

Außerdem genehmigen sie freie Tage auf Überstunden (Urlaub natürlich auch) und sollten daher ungefähr wissen was auf dem Konto ist.

Daran finde ich grundsätzlich nichts verkehrt.
Kann natürlich sein, dass der ein oder andere Datenschützer nun vom Stuhl kippt.

Pham Nuwen

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 77
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #4 am: 21.02.2024 09:05 »
Natürlich braucht eine Führungskraft auch einen Überblick darüber. Ob das jetzt die Einhaltung etwaiger Funktionszeiten (Kernarbeitszeit usw.), Überlastung/Unterlastung oder sonstige Metriken sind. Der Vorgesetzte weiß ja noch eher, warum zu welchen Zeiten Überstunden angefallen sind bzw. plausibel sind, während eine Personalabteilung erstmal recherchieren müsste. Die Komponente der einsehbaren Buchungen für Vorgesetzte auszublenden, würde ja einen wichtigen Teil der Führungsverantwortung ad absurdum führen.

In einem funktionierenden Team erleichtern die kurzen Dienstwege die interne Organisation.

IsabelW

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 62
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #5 am: 21.02.2024 11:26 »
Spannendes Thema - ich hätte eigentlich gar nicht damit gerechnet, dass eine Führungskraft die Zeiterfassung der Mitarbeiter in anderen Behörden NICHT vollständig einsehen darf. Die Vorgesetzten müssen doch Gleitzeitanträge etc. genehmigen, die Auslastung des MA im Blick behalten, Korrekturbuchungen genehmigen, etc.?

Bei uns können mindestens der Gruppenleiter und der Sachgebietsleiter alle Buchungen, Salden, beantragte Änderungen, Gleitzeitanträge etc. sehen.

Ich halte das insgesamt schon für sinnvoll und notwendig, dass zumindest die direkte Führungskraft alles einsehen kann.

Man kann bei uns theoretisch unbegrenzt Überstunden und Mehrstunden aufbauen; diese werden dann am Ende des Geburtsmonats einmal jährlich auf 80 Überstunden und 80 Mehrstunden gekappt. Das wäre z.B. was, was ich als Vorgesetzter schon gerne sehen könnte, wieviel Abwesenheit eines MA da wann "droht".

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 930
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #6 am: 21.02.2024 13:32 »
Bei uns geschieht die Prüfung automatisiert durch das Zeiterfassungssystem unter Betreuung der Personalverwaltung. In deren Zuständigkeit liegt das System.

Darauf bekommen die Vorgesetzten eine Mail.
Die Vorgesetzten bekommen außerdem automatisch eine Mail bei überschreiten der Plusstunden bei 20 Stunden und jede weitere 10 Stunden sowie bei Minusstunden.

Außerdem kann jeder Mitarbeiter sehen, ob jemand in der Dienststelle, im mobilen Arbeiten, Dienstreise oder einfach nicht arbeitend ist.

Sollte es zu größeren Unregelmäßigkeiten kommen, kann es auch einen Komplettauszug geben.
In meinen Augen spricht nichts gegen eine Einsichtnahme.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 930
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #7 am: 21.02.2024 13:34 »
Zum Thema Gleitzag:
Da prüft der Vorgesetzte nur in fachlicher Sicht. Alles andere ist Sache der Personalverwaltung.
Wir sind aber auch nur knapp 400 Köpfe

Lio1896

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 171
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #8 am: 21.02.2024 15:30 »
Bei uns wird durch die Personalstelle stichprobenartig geprüft aber auch nur ob die Buchungen korrekt waren wenn man z.B. krank war und Arbeitstag gebucht hat.

Der Mitarbeiter ist bei +- 20 Stunden verpflichtet seinen Vorgesetzen zu informieren. Hier werden dann Gegenmaßnahmen besprochen. Aber Zugriff auf die Zeit Erfassung hat der Vorgesetzte nicht, diese darf auch nur mit Zustimmung des Personalrats eingesehen werden.

Alles andere wäre Arbeitskontrolle und sowas geht bei uns nicht.

wedo

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #9 am: 22.02.2024 07:04 »
Hallo

nach DSGVO ist der AG zur Daten Minimierung angehalten. Die Zeitdaten gehören auch dazu. eine 24/7 Einsicht des Vorgesetzten wird zumindest vom bay. Datenschutzbeauftragten als unzulässig gesehen. Ein Journal am Monatsanfang für das vorige Monat wäre demnach zulässig um die Kontrollfunktion des Vorgesetzten hinsichtlich Arbeitsschutz usw. nachkommen zu können.

FollFosten

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 74
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #10 am: 22.02.2024 07:17 »
Bei uns habe ich als Teamleitung den Zugriff auf die Zeitkonten meiner Teammitglieder. Ich genehmige Urlaub, Freizeitausgleich, Korrekturbuchungen und auch Arbeitszeiten, die ggf. zur Auszahlung von Zuschlägen führen. Bin auch verantwortlich für die Überwachung von Urlaubs- und Gleitzeitkonten.

Ohne Zugriff auf die Daten wäre das nicht möglich. Und für mich ist es auch zwingend notwendig, dass meine Vorgesetzten auf meine Zeiten Zugriff haben, damit auch dieses kontrolliert wird ... sichert beide Seiten ab.

Ich sehe - mal unabhängig vom Thema der Informationssicherheit - da überhaupt kein Problem und bin auch überrascht, dass es solche Diskussionen gibt ... scheint viel Misstrauen den direkten Vorgesetzten gegenüber zu geben.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,505
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #11 am: 22.02.2024 08:49 »

Ich sehe - mal unabhängig vom Thema der Informationssicherheit - da überhaupt kein Problem und bin auch überrascht, dass es solche Diskussionen gibt ... scheint viel Misstrauen den direkten Vorgesetzten gegenüber zu geben.

Kein Misstrauen, aber mein Vorgesetzter verstößt regelmäßig gegen unsere Dienstvereinbarung.  Es geht also auch in die andere Richtung.  ;)

Flying

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 589
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #12 am: 22.02.2024 10:05 »
Bei uns habe ich als Teamleitung den Zugriff auf die Zeitkonten meiner Teammitglieder. Ich genehmige Urlaub, Freizeitausgleich, Korrekturbuchungen und auch Arbeitszeiten, die ggf. zur Auszahlung von Zuschlägen führen. Bin auch verantwortlich für die Überwachung von Urlaubs- und Gleitzeitkonten.

Ohne Zugriff auf die Daten wäre das nicht möglich. Und für mich ist es auch zwingend notwendig, dass meine Vorgesetzten auf meine Zeiten Zugriff haben, damit auch dieses kontrolliert wird ... sichert beide Seiten ab.

Ich sehe - mal unabhängig vom Thema der Informationssicherheit - da überhaupt kein Problem und bin auch überrascht, dass es solche Diskussionen gibt ... scheint viel Misstrauen den direkten Vorgesetzten gegenüber zu geben.

Dito.. Ist bei uns auch so (auch wenn ich diese Position zum Glück nicht habe)
Ist doch auch wieder irgendwelche Woke-Kram da mit Datenschutz zu kommen..

EiTee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 378
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #13 am: 23.02.2024 08:04 »
Für Gleittage muss der genehmigenden Person nur die Anzahl der noch zur Verfügung stehenden Tage vorliegen.
Es ist für die Gleittage nicht notwendig, dass positive Stunden vorhanden sind.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,402
Antw:Darf der Vorgesetzte die Zeitbuchungen sehen ?
« Antwort #14 am: 23.02.2024 08:33 »
Bei vernünftig definierten Arbeitszeitregeln und einer guten, digitalen Arbeitszeitverwaltung ist ein Einblick in die Buchungstabellen oder Salden schlicht nicht notwendig.

Über entsprechende Schwellwerte können dann automatisiert Benachrichtigungen versendet werden (zum Beispiel bei Über-/Unterschreiten des Gleitzeitrahmens), oder Mitarbeiter müssen bestimmte Vorgänge über das System genehmigen lassen (Arbeitszeit außerhalb des Arbeitszeitrahmens oder Tage > 10h).  Auch die Urlaubsplanung und -genehmigung inkl. Stellvertreter-Funktion ist mit einem guten Tool darstellbar. Gleiches gilt für Gleittage.

Bei uns ist das jedenfalls so - für Vorgesetzte gibt es nur Einblick in die oben genannten Benachrichtigungen und Korrektur- und Abwesenheitsbuchungen über die letzten 12 Monate. Buchungstabellen selbst werden höchstens im Falle des Verdachts auf Arbeitszeitbetrug geöffnet. Für die Besetzung von spezifischen Rollen, die über feste Zeiträume erreichbar sein müssen, sind die Teams dann selbst verantwortlich - das hat mit der Buchung der AZ ja aber nichts zu tun.