Spannendes Thema - ich hätte eigentlich gar nicht damit gerechnet, dass eine Führungskraft die Zeiterfassung der Mitarbeiter in anderen Behörden NICHT vollständig einsehen darf. Die Vorgesetzten müssen doch Gleitzeitanträge etc. genehmigen, die Auslastung des MA im Blick behalten, Korrekturbuchungen genehmigen, etc.?
Bei uns können mindestens der Gruppenleiter und der Sachgebietsleiter alle Buchungen, Salden, beantragte Änderungen, Gleitzeitanträge etc. sehen.
Ich halte das insgesamt schon für sinnvoll und notwendig, dass zumindest die direkte Führungskraft alles einsehen kann.
Man kann bei uns theoretisch unbegrenzt Überstunden und Mehrstunden aufbauen; diese werden dann am Ende des Geburtsmonats einmal jährlich auf 80 Überstunden und 80 Mehrstunden gekappt. Das wäre z.B. was, was ich als Vorgesetzter schon gerne sehen könnte, wieviel Abwesenheit eines MA da wann "droht".