Hallo ihr Lieben,
Es geht um die dritte Runde der Einigungen TDL
Wir sind am 13.08.2023 frische Eltern geworden und meine Partnerin arbeitet im öffentlichen Dienst in Berlin und hat daher einen TV-L Vertrag.
Folgendes Problem:
Es müssen fürs Anrecht auf die Inflationsprämie folgende Bedingungen erfüllt sein :
"Am 9. Dezember 2023 muss ein Arbeitsverhältnis bestehen. Außerdem muss mindestens an einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Beschäftigte, die während des gesamten Zeitraums zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 in Elternzeit sind, haben keinen Anspruch."
Genau in diesem Zeitraum hat meine Partnerin auch kein Entgelt bekommen, war aber im Mutterschutz ( was ja keine Elternzeit ist. Man ist gesetzlich verpflichtet im Mutterschutz). In dieser Zeit ab dem 01.08. hat sie Mutterschaftsgeld bekommen. Anscheinend zählt Mutterschaftsgeld nicht als normales Entgelt, weswegen ihr Anspruch ausfällt. Mutterschutzlohn allerdings hätte dazu gezählt.
Wie kann das sein? Wisst ihr, ob man da rechtlich irgendwas machen kann? Es kann ja nichts sein, dass Mütter so diskriminiert werden, indem man sagt: Ihr müsst gesetzlich in Mutterschutz und bekommt Mutterschaftsgeld, das zählt aber nicht als normales Entgelt und deshalb habt ihr keinen Anspruch auf die Inflationsprämien....
Ein aktiver Vertrag besteht ja dennoch über die gesamte Zeit.
Irgendwie finde ich genau zu diesem Fall nichts im Internet und der nette Herr bei Verdi konnte mir auch nicht helfen, sondern meinte "Irgendjemand muss ja in den sauren Apfel beißen"
LG an alle