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Schulsozialarbeit Hamburg

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olli1878:
@alle:   schon einmal herzlichen Dank für die bisherigen Infos - komme damit ein gutes Stück weiter !

@Zinc:  woanders könnte ich mehr verdienen, das weiß ich natürlich schon; habe in den letzten Jahren aber 3 x hintereinander mir sehr liebe Leitungsstellen aufgeben müssen / verloren, da jeweils nach Vorgesetztenwechseln 'über' mir nichts mehr zusammenpasste: weder Sozialarbeit noch deren Leitung 'aus einem geschlossenen Büro heraus' ist so gar nicht meins und Menschen mit aufrechtem Gang kombiniert mit hoher Qualifikation und fester Haltung sind in den heutigen Hierarchien wohl nicht mehr gern gesehen ...
bin daher doch ein wenig ausgebrannt und möchte zum Ende meines Berufslebens gerne meine Beraterqualitäten ausleben und interessiere mich sehr für Schule, die ich durch die intensive Begleitung meines behinderten Kindes durch dessen 'inklusive' Schulkarriere auch schon gut und mehr oder weniger auch bereits von 'innen' kenne - habe also wirklich Lust darauf. Mal sehen, was daraus so wird ...

olli1878:
@Zinc: Du schriebst, dass die beiden Schulsozialpädagogen, die Du kennst, in S12 eingestuft sind. Nach meinen aktuellen Informationen ist es in Hamburg fast nicht möglich, über S11b hinauszukommen - ob nun Leitungskraft oder nicht. Da soll sich die Schulbehörde absolut quer stellen.
Sind die beiden, die Du kennst, in Hamburg angestellt ? Und welcher Schultyp ?

Eine Antwort von Dir würde mir wieder ein Stück weiterhelfen :) . Danke schon 'mal.

Daydream:
Also ich kann nur für NRW sprechen. Bin selbst im Landesdienst, wo Schulsozialarbeiter grundsätzlich nach TV-L S S15 eingruppiert werden. Die gilt sein ein paar Jahren. Zuvor wurde TV-L 10 gezahlt und mit Schaffung der "S"-Tabelle dann übergeleitet.
Es gibt hier jedoch auch die Kommunen als Anstellungsträger, bei denen die Eingruppierung seit den letzten Verhandlungen im TvÖD bei S12 (TvÖD-SuE) liegt. Für bereits nach 11B bezahlte Schulsozialarbeiter bestand die Möglichkeit auf Antrag in die S12 aufgenommen zu werden, jedoch mit entsprechender Anpassung bei der Stufenlaufzeit.

Zinc:

--- Zitat von: olli1878 am 23.02.2024 16:31 ---@Zinc: Du schriebst, dass die beiden Schulsozialpädagogen, die Du kennst, in S12 eingestuft sind. Nach meinen aktuellen Informationen ist es in Hamburg fast nicht möglich, über S11b hinauszukommen - ob nun Leitungskraft oder nicht. Da soll sich die Schulbehörde absolut quer stellen.
Sind die beiden, die Du kennst, in Hamburg angestellt ? Und welcher Schultyp ?

Eine Antwort von Dir würde mir wieder ein Stück weiterhelfen :) . Danke schon 'mal.

--- End quote ---

Sorry habe es jetzt erst gelesen. Habe auch nochmal nachgefragt. Die beiden sind in der Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE einer kommunalen Schule der Stadt Leipzig. Müsste mittlerweile ähnlich einer S15 TV-L S sein oder?

FAMILYfirst:
Guten Morgen, ich habe selbst für 5 Monate als Schulsozialarbeiterin an einer hamburger Schule gearbeitet und kann nur abraten bzgl. der Eingruppierung und Einstufung. Die Personalabteilung gruppiert einen laut ungünstigen TV L S maximal auf S11b ein statt in den Kommunen in Schleswig  Holstein nach TV öD S12 ein. Auch die Entgeltstufe wird maximal auf 3 bei Einstellung sehr widerwillig und nur vorweg genehmigt. Trotz langjähriger Berufserfahrung im sozialpädagogischen Berufsfeld wurde mir dann nur Stufe 1 zugewiesen, mit der Begründung dass ich leinerlei Erfahrung in der Schulsozialarbeit habe. Trotz Unterstützung mit der Gewerkschaft wurde mir auf mein Begehren auf höhere Eingruppierung und Einstufung seit 2 Monaten nicht geantwortet. Da ich wenig Lust auf eine Untätigkeitsklage bzw. Zahlungsklage hatte, habe ich mir eine sympathische Stelle im hamburger Umland gesucht, die ohne Anstand mich nach Tv öD S12 Stufe 4 eingestellt hat.

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