Autor Thema: Schulsozialarbeit Hamburg  (Read 6250 times)

olli1878

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Schulsozialarbeit Hamburg
« am: 21.02.2024 21:21 »
Ich könnte wahrscheinlich zum 01.05.2024 eine Stelle als Schulsozialpädagoge in einem kleinen Beratungsteam an einer Hamburger Stadtteilschule antreten. Ich bin Dipl.-Sozialpädagoge (Abschluss an einer Fachhochschule) und habe viele Jahre Berufserfahrung als 'tätiger' Sozialarbeiter/Sozialpädagoge und ebenso viele Jahre Berufserfahrung als Leitungskraft (Kitas, andere stationäre Einrichtungen). Zudem habe ich einen qualifizierten Abschluss als Systemischer Berater und Familientherapeut.

Ich bin auf der dringenden Suche nach der 'richtigen' bzw. auch 'möglichen' Eingruppierung für die zukünftige Arbeit und habe folgende Fragen:

Eingruppierung in Hamburg nach TV-L oder TV-L S ?
Eingruppierung in E11/S11b oder E12/S12 (im TVöD SuE ist Schulsozialarbeit als 'schwierig' gekennzeichnet) ?
Ist auch eine noch höhere Eingruppierung denkbar (möglicherweise werde ich als Team-Koordinator/Leiter eingestellt für das Team, das aus 3-4 Schulsozialpädagog*innen besteht) ?
Werde ich in jedem Fall in Stufe 3 einsortiert oder sind aufgrund der Berufserfahrungen auch Stufen 4/5 möglich ?
  --> meine letzten Eingruppierungen waren nach AVR-C S16 Stufe 5 (kirchlich), was ich analog sehen würde
          zu TVöD SuE S12 Stufe 5) 

Ich suche schon den ganzen Tag nach wasserdichten Informationen und danke im Voraus für alle Infos  :)
« Last Edit: 21.02.2024 21:38 von olli1878 »

Albeles

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #1 am: 21.02.2024 22:29 »
In NRW sind die Stellen entweder E10 vergütet, oder S14.
Kommt glaube ich drauf an wann nun eingestellt worden ist. Hilft Dir aber für HH auch nicht weiter. Sorry

Sozialarbeiterin

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #2 am: 22.02.2024 07:01 »
Entgeltgruppe müsste in der Stellenausschreibung stehen. Bei den Stufen kommt es darauf an, wie inhaltlich nah der vorherige Job war. Außerdem, ob die Anstellung direkt bei der FHH ist oder beim freien Träger.
Bei der FHH wird meiner Erfahrung nach immer versucht, die Leute so niedrig wie möglich einzustufen. Da lohnt es sich ggf., nach der schriftlichen Zusage mitzuteilen, dass man nur für Einstufung XY kommt und nicht für weniger.
Die freien Träger haben i.d.R. mehr Spielraum. Als Teamleitung müsste man aufpassen, dass man nicht mehr als 6 Monate als „normaler“ Schulsozialarbeiter arbeitet, weil der Arbeitgeber nach mehr als sechs Monaten die als Führungskraft erreichte Stufenzeit nicht mehr berücksichtigen muss. Bei einem Wechsel aus dem kirchlichen Tarifvertrag in den TVL S kann der Arbeitgeber auch sagen, dass er gar nichts anerkennt, was sich auch mit der geltenden Rechtsprechung deckt. https://www.finanzgewerkschaft.de/news/archiv/hpr-bericht-januar-februar-2022-2022-02-11/

Letztlich müsste man erst mal genau abklären, was Teamleitung/Koordinator für den neuen Arbeitgeber bedeutet, denke ich.

Zinc

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #3 am: 22.02.2024 09:53 »
Ich könnte wahrscheinlich zum 01.05.2024 eine Stelle als Schulsozialpädagoge in einem kleinen Beratungsteam an einer Hamburger Stadtteilschule antreten. Ich bin Dipl.-Sozialpädagoge (Abschluss an einer Fachhochschule) und habe viele Jahre Berufserfahrung als 'tätiger' Sozialarbeiter/Sozialpädagoge und ebenso viele Jahre Berufserfahrung als Leitungskraft (Kitas, andere stationäre Einrichtungen). Zudem habe ich einen qualifizierten Abschluss als Systemischer Berater und Familientherapeut.

Ich bin auf der dringenden Suche nach der 'richtigen' bzw. auch 'möglichen' Eingruppierung für die zukünftige Arbeit und habe folgende Fragen:

Eingruppierung in Hamburg nach TV-L oder TV-L S ?
Eingruppierung in E11/S11b oder E12/S12 (im TVöD SuE ist Schulsozialarbeit als 'schwierig' gekennzeichnet) ?
Ist auch eine noch höhere Eingruppierung denkbar (möglicherweise werde ich als Team-Koordinator/Leiter eingestellt für das Team, das aus 3-4 Schulsozialpädagog*innen besteht) ?
Werde ich in jedem Fall in Stufe 3 einsortiert oder sind aufgrund der Berufserfahrungen auch Stufen 4/5 möglich ?
  --> meine letzten Eingruppierungen waren nach AVR-C S16 Stufe 5 (kirchlich), was ich analog sehen würde
          zu TVöD SuE S12 Stufe 5) 

Ich suche schon den ganzen Tag nach wasserdichten Informationen und danke im Voraus für alle Infos  :)


Mal blöd gefragt, muss es unbedingt Schulsozialarbeit sein? Mit deiner Ausbildung hast du ja auf jeden Fall bessere Verdienstaussichten in anderen Bereichen. Die zwei Schulsozialarbeiter, die ich kenne, sind in der S12 und waren noch vor eine paar Jahren in der S8b oder irgendwie sowas. Letztes Jahr gab es dort diese "Aufwertung" bzw. Höhergruppierung. Aber bei S12 is zumindest Schluss gewesen, so wie es mir geschildert wurde. Und bedenke auch, dass eine S12 bei weitem keine E12 ist  :D

McOldie

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #4 am: 22.02.2024 12:37 »
Eingruppierung erfolgt als Sozialpädagoge in S 11b oder bei leitender Funktion in S12.
Siehe hierzu auch:
https://www.hamburg.de/contentblob/1737136/61b29cc613250856ca3e0ff271a9e7f0/data/ptf-eingruppierung-hinweise.pdf

olli1878

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #5 am: 22.02.2024 13:16 »
@alle:   schon einmal herzlichen Dank für die bisherigen Infos - komme damit ein gutes Stück weiter !

@Zinc:  woanders könnte ich mehr verdienen, das weiß ich natürlich schon; habe in den letzten Jahren aber 3 x hintereinander mir sehr liebe Leitungsstellen aufgeben müssen / verloren, da jeweils nach Vorgesetztenwechseln 'über' mir nichts mehr zusammenpasste: weder Sozialarbeit noch deren Leitung 'aus einem geschlossenen Büro heraus' ist so gar nicht meins und Menschen mit aufrechtem Gang kombiniert mit hoher Qualifikation und fester Haltung sind in den heutigen Hierarchien wohl nicht mehr gern gesehen ...
bin daher doch ein wenig ausgebrannt und möchte zum Ende meines Berufslebens gerne meine Beraterqualitäten ausleben und interessiere mich sehr für Schule, die ich durch die intensive Begleitung meines behinderten Kindes durch dessen 'inklusive' Schulkarriere auch schon gut und mehr oder weniger auch bereits von 'innen' kenne - habe also wirklich Lust darauf. Mal sehen, was daraus so wird ...

olli1878

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #6 am: 23.02.2024 16:31 »
@Zinc: Du schriebst, dass die beiden Schulsozialpädagogen, die Du kennst, in S12 eingestuft sind. Nach meinen aktuellen Informationen ist es in Hamburg fast nicht möglich, über S11b hinauszukommen - ob nun Leitungskraft oder nicht. Da soll sich die Schulbehörde absolut quer stellen.
Sind die beiden, die Du kennst, in Hamburg angestellt ? Und welcher Schultyp ?

Eine Antwort von Dir würde mir wieder ein Stück weiterhelfen :) . Danke schon 'mal.

Daydream

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #7 am: 26.02.2024 07:26 »
Also ich kann nur für NRW sprechen. Bin selbst im Landesdienst, wo Schulsozialarbeiter grundsätzlich nach TV-L S S15 eingruppiert werden. Die gilt sein ein paar Jahren. Zuvor wurde TV-L 10 gezahlt und mit Schaffung der "S"-Tabelle dann übergeleitet.
Es gibt hier jedoch auch die Kommunen als Anstellungsträger, bei denen die Eingruppierung seit den letzten Verhandlungen im TvÖD bei S12 (TvÖD-SuE) liegt. Für bereits nach 11B bezahlte Schulsozialarbeiter bestand die Möglichkeit auf Antrag in die S12 aufgenommen zu werden, jedoch mit entsprechender Anpassung bei der Stufenlaufzeit.

Zinc

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #8 am: 26.02.2024 18:13 »
@Zinc: Du schriebst, dass die beiden Schulsozialpädagogen, die Du kennst, in S12 eingestuft sind. Nach meinen aktuellen Informationen ist es in Hamburg fast nicht möglich, über S11b hinauszukommen - ob nun Leitungskraft oder nicht. Da soll sich die Schulbehörde absolut quer stellen.
Sind die beiden, die Du kennst, in Hamburg angestellt ? Und welcher Schultyp ?

Eine Antwort von Dir würde mir wieder ein Stück weiterhelfen :) . Danke schon 'mal.

Sorry habe es jetzt erst gelesen. Habe auch nochmal nachgefragt. Die beiden sind in der Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE einer kommunalen Schule der Stadt Leipzig. Müsste mittlerweile ähnlich einer S15 TV-L S sein oder?

FAMILYfirst

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #9 am: 02.03.2024 10:51 »
Guten Morgen, ich habe selbst für 5 Monate als Schulsozialarbeiterin an einer hamburger Schule gearbeitet und kann nur abraten bzgl. der Eingruppierung und Einstufung. Die Personalabteilung gruppiert einen laut ungünstigen TV L S maximal auf S11b ein statt in den Kommunen in Schleswig  Holstein nach TV öD S12 ein. Auch die Entgeltstufe wird maximal auf 3 bei Einstellung sehr widerwillig und nur vorweg genehmigt. Trotz langjähriger Berufserfahrung im sozialpädagogischen Berufsfeld wurde mir dann nur Stufe 1 zugewiesen, mit der Begründung dass ich leinerlei Erfahrung in der Schulsozialarbeit habe. Trotz Unterstützung mit der Gewerkschaft wurde mir auf mein Begehren auf höhere Eingruppierung und Einstufung seit 2 Monaten nicht geantwortet. Da ich wenig Lust auf eine Untätigkeitsklage bzw. Zahlungsklage hatte, habe ich mir eine sympathische Stelle im hamburger Umland gesucht, die ohne Anstand mich nach Tv öD S12 Stufe 4 eingestellt hat.

nichts_tun

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #10 am: 05.03.2024 21:59 »
Die Eingruppierung von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen richtet sich nach Textziffer 20.4 der Entgeltordnung zum TV-L.

Danach ist der Einstieg für einen einschlägig ausgebildeten Sozialpädagogen die S 11b. Die S 12 ist durch "schwierige Tätigkeiten" gekennzeichnet. Dieser Rechtsbegriff ist in der Protokollerklärung Nr. 4 durch Beispiele konkretisiert:
"Schwierige Tätigkeiten sind z. B. die
a) Beratung von Suchtmittel-Abhängigen,
b) Beratung von HIV-Infizierten oder an AIDS erkrankten Personen,
c) begleitende Fürsorge für Heimbewohner und nachgehende Fürsorge für ehemalige Heimbewohner,
d) begleitende Fürsorge für Strafgefangene und nachgehende Fürsorge für ehemalige Strafgefangene,
e) Koordinierung der Arbeiten mehrerer Beschäftigter mindestens der Entgeltgruppe S 9".

Schulsozialarbeit ist nicht aufgeführt und ich würde auch keine schwierigen Tätigkeiten feststellen. Im TVöD wurde diese Protokollerklärung um "Schulsozialarbeit" ergänzt, weshalb in Kommunen Schulsozialarbeiter in die EG S 12 eingruppiert werden.

Nussacker

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Antw:Schulsozialarbeit Hamburg
« Antwort #11 am: 11.03.2024 07:24 »
Guten Morgen, ich habe selbst für 5 Monate als Schulsozialarbeiterin an einer hamburger Schule gearbeitet und kann nur abraten bzgl. der Eingruppierung und Einstufung. Die Personalabteilung gruppiert einen laut ungünstigen TV L S maximal auf S11b ein statt in den Kommunen in Schleswig  Holstein nach TV öD S12 ein. Auch die Entgeltstufe wird maximal auf 3 bei Einstellung sehr widerwillig und nur vorweg genehmigt. Trotz langjähriger Berufserfahrung im sozialpädagogischen Berufsfeld wurde mir dann nur Stufe 1 zugewiesen, mit der Begründung dass ich leinerlei Erfahrung in der Schulsozialarbeit habe. Trotz Unterstützung mit der Gewerkschaft wurde mir auf mein Begehren auf höhere Eingruppierung und Einstufung seit 2 Monaten nicht geantwortet. Da ich wenig Lust auf eine Untätigkeitsklage bzw. Zahlungsklage hatte, habe ich mir eine sympathische Stelle im hamburger Umland gesucht, die ohne Anstand mich nach Tv öD S12 Stufe 4 eingestellt hat.

Ja, so motiviert man doch Leute!

S11b Stufe 1 nach jahrelanger Berufserfahrung ist ein Witz, oder gab es eine Wohnung und Lebensmittelkarten kostenfrei dazu?