Autor Thema: Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer  (Read 1872 times)

Micolash

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Antw:Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
« Antwort #15 am: 27.02.2024 09:01 »
Im obigen Beispiel heißt es:
Arbeitsverpflichtung während des Lehrgangs: NEIN

Also warst du einen Tag in der Woche auf Lehrgang und vier Tage daheim auf der Couch? Wenn du doch im Büro gewesen sein solltest, wovon auszugehen ist, dann war deine Lehrgangsdauer keine 1,5 Jahre ohne Arbeitsverpflichtung und deine obige Tabelle ist nicht einschlägig für dich.

Pro Woche 4 Tage arbeiten und 1 Tag Freistellung für die Fortbildung. Die geht dann 4 Stunden remote und der Rest
 des Tages ist zum Lernen / Übungen die man da bekommt.

Demnach wären die 5 Jahre Bindung ja noch viel unrealistischer...