Hallo zusammen!
Zunächst besten Dank für die vielen tollen Infos, die ich in den letzten Jahren im Forum bekommen habe!
Momentan sind mir selbst jedoch zwei Dinge nicht ganz klar, die den kinderbezogenen Familienzuschlag in RLP betreffen:
1. Endet die Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags mit dem 18. Lebensjahr der Kinder oder in dem Moment, in dem die Kinder keinen Ansppruch auf Kindergeld mehr haben?
2. Ich bin Vater von 5 Kindern, wenn mein ältestes Kind keinen Anspruch mehr auf Familienzuschlag hat, bleiben meine übrigen 4 Kinder dann für den Familienzuschlag Kind 2-5 oder werden diese zu Kind 1-4? Wäre ja ein deutlicher Unterscheid in der Höhe der Zuschläge...
Sollte jemand etwas dazu sagen können, herzlichen Dank im Voraus!
Grüße!