Autor Thema: Eingruppierung Ermessenspielraum  (Read 2309 times)

RiesenSchnauzer

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Antw:Eingruppierung Ermessenspielraum
« Antwort #15 am: 23.02.2024 22:47 »

Wenn "der andere" auch Handwerker ist und als solcher eingestellt ist, kann er normalerweise gar nicht tarifgerecht in EG 8 sein. Entweder ist er im allgemeinen Teil oder man hat sich auf eine übertarifliche Eingruppierung geeinigt.

Die E8 beim Kollegen C ist zustande gekommen, da in unserer Haustechnik die Handwerker sich selber Organisieren, weil unteranderem der Abteilungsleiter nicht vom Fach ist. Wenn zB über das Ticketsystem ein Auftrag für eine Gerätereparatur reinkommt, entscheidet der Handwerker in diesem Fall die Elektriker selber wie fortzufahren ist, Fehler-, Schaltplan- Ersatzteilsuche nachfolgend Ersatzteilbestellung und Einbau mit anschließender Prüfung nach DGUV3. Auch die Einhaltungen der Normen und Planung obliegt den Handwerkern, die Handwerker mussten den Abteilungsleiter schon öfter zurechtweisen weil diverse Ideen und Verständnisse von ihm nicht DIN/VDE konform sind. Außerdem ist besagter Kollege C auch nach Feierabend auch außerhalb vom Technischen Notdienst für Fachfragen zu erreichen.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Ermessenspielraum
« Antwort #16 am: 25.02.2024 08:33 »

Was macht der Arbeitgeber dann, wenn die Kollegen die neuen Arbeitsverträge nicht unterschreiben wollen, z.B. wenn das Gehalt geringer sein sollte.

Dann gilt weiter der AVB - also alles bleibt beim Alten.
ISt kurzfristig eine Lösung, langfristig wird man dann nie wieder eine Lohnerhöhung bekommen.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Ermessenspielraum
« Antwort #17 am: 25.02.2024 08:36 »

Wenn "der andere" auch Handwerker ist und als solcher eingestellt ist, kann er normalerweise gar nicht tarifgerecht in EG 8 sein. Entweder ist er im allgemeinen Teil oder man hat sich auf eine übertarifliche Eingruppierung geeinigt.

Die E8 beim Kollegen C ist zustande gekommen, da in unserer Haustechnik die Handwerker sich selber Organisieren, weil unteranderem der Abteilungsleiter nicht vom Fach ist. Wenn zB über das Ticketsystem ein Auftrag für eine Gerätereparatur reinkommt, entscheidet der Handwerker in diesem Fall die Elektriker selber wie fortzufahren ist, Fehler-, Schaltplan- Ersatzteilsuche nachfolgend Ersatzteilbestellung und Einbau mit anschließender Prüfung nach DGUV3. Auch die Einhaltungen der Normen und Planung obliegt den Handwerkern, die Handwerker mussten den Abteilungsleiter schon öfter zurechtweisen weil diverse Ideen und Verständnisse von ihm nicht DIN/VDE konform sind. Außerdem ist besagter Kollege C auch nach Feierabend auch außerhalb vom Technischen Notdienst für Fachfragen zu erreichen.

Klingt alles (auch beim SB Kollegen) so als ob man hier als AN einfach mal auf den Tisch kloppen sollte, angeben, was man haben will ein Zwischenzeugnis einfordern und sich  parallel nach einem anderen Ag umsuchen.

Die Zeiten Herr und Gescher sind vorbei.

Tiffy

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Antw:Eingruppierung Ermessenspielraum
« Antwort #18 am: 25.02.2024 15:38 »
Ohne, dass hier irgend jemand mit Ausnahme des Fragestellers den betroffenen Hilfselektriker und den AG kennt, hat sich dennoch sofort die herrschende Meinung verfestigt, dass der arme Mann ausgebeutet und über den Tisch gezogen wird. Auch nur die Idee oder den Gedanken zuzulassen, dass der Mitarbeiter einfach nicht in der Lage ist, wirklich Aufgaben zu übernehmen, die denen eines ausgelernten Elektrikers in ausreichendem Maße entsprechen, wird offenbar von vornherein durch die unbedingte Verpflichtung zur politischen Korrektheit verhindert, weil die Signalworte Erkrankung und Behinderung fielen. Und das in einem Forum, in dem mindestens jeden dritten Tag die Metapher vom Professor an der Pforte bemüht wird. Frei nach dem Motto, der doofe Professor ist ja selbst schuld, wenn er unter seinen Möglichkeiten arbeiten will, aber ein Elektriker mit wie auch immer gearteten Einschränkungen, der sich im vollen Bewusstsein und, wie ich unterstellen darf, ohne Zwang auf eine Stelle als Helfer bewirbt, der wird natürlich vom AG ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und um mehrere Entgeltgruppen betrogen.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Ermessenspielraum
« Antwort #19 am: 26.02.2024 00:00 »
Ohne, dass hier irgend jemand mit Ausnahme des Fragestellers den betroffenen Hilfselektriker und den AG kennt, hat sich dennoch sofort die herrschende Meinung verfestigt, dass der arme Mann ausgebeutet und über den Tisch gezogen wird. Auch nur die Idee oder den Gedanken zuzulassen, dass der Mitarbeiter einfach nicht in der Lage ist, wirklich Aufgaben zu übernehmen, die denen eines ausgelernten Elektrikers in ausreichendem Maße entsprechen, wird offenbar von vornherein durch die unbedingte Verpflichtung zur politischen Korrektheit verhindert, weil die Signalworte Erkrankung und Behinderung fielen. Und das in einem Forum, in dem mindestens jeden dritten Tag die Metapher vom Professor an der Pforte bemüht wird. Frei nach dem Motto, der doofe Professor ist ja selbst schuld, wenn er unter seinen Möglichkeiten arbeiten will, aber ein Elektriker mit wie auch immer gearteten Einschränkungen, der sich im vollen Bewusstsein und, wie ich unterstellen darf, ohne Zwang auf eine Stelle als Helfer bewirbt, der wird natürlich vom AG ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und um mehrere Entgeltgruppen betrogen.
Wenn AN einen AV unterschreiben sollen, der dazu führt das sie weniger verdiene, dann verfestigt sich da was bei mir.
Auch ohne irgendwelchen nebenkram, wie behindert oder faul oder unfähig oder wie auch immer.

und wenn ein AG Dinge behauptet, die nichts mit dem TV zu tun haben aber so tun, als ob sie jetzt den TV anwenden, dann verfestigt sich mir da was anderes.

Und wenn ein AG sich irgendwas aus einem TV rauspickt wie es ihm gefällt, dann sollten die AN die Eier in der Hose haben und sich einen anderen AG suchen, der besser mit ihnen umgeht, dass ist heutzutage ansonsten halt zu 90% selbst Schuld.

Also muss man sich fragen, was der Quark soll, dass der AG vorgibt auf TVL umstellt, es aber nicht wirklich macht, sondern halt nur die Benennung des Entgeltes auf egx umstellt, aber die EGO nicht anwenden will.

TV-Ler

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Antw:Eingruppierung Ermessenspielraum
« Antwort #20 am: 26.02.2024 08:13 »
Ohne, dass hier irgend jemand mit Ausnahme des Fragestellers den betroffenen Hilfselektriker und den AG kennt...
Der betroffene "Hilfselektriker" ist gemäß des Ausgangspostings gelernter Elektriker, der warum auch immer, als Elektrohelfer eingestellt wurde. Damit ist deine weitere Argumentation hinfällig...

...
Jetzt zum Problem: Ein Kollege in meiner Abteilung der seit 11 Jahren im Betrieb arbeitet besitzt eine Abgeschlossene Berufsausbildung zum Elektriker.

Er wurde im rahmen eines geförderten Arbeitsplatzes als Elektrohelfer eingestellt...