Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Uriex in Heute um 15:11Dies würde x verschiedene Besoldungstabellen bedeuten... Ich hoffe da liest niemand mit, das ist schon bei den Mietenstufen bei den Familienzuschlägen eine absolute Schräglage und führt zu etlichen Ungerechtigkeiten  :o

Im Einzelhandel wird doch die Regionalisierung des Angebotes derzeit auch massiv gefôrdert und beworben.

Für jeden Winkel des Landes eine eigene Besoldungstabelle, dass würde in den allgemeinen Trend passen.

Und es schafft zusätzliche Verwaltungsstellen. Irgendwer muss ja diese unzähligen Besoldungstabellen mit ihren regionalen Besonderheiten, die sich da mit der Zeit dann niederschlagen werden, auch pflegen.😁

blub1984w

Zitat von: Uriex in Heute um 15:11Dies würde x verschiedene Besoldungstabellen bedeuten... Ich hoffe da liest niemand mit, das ist schon bei den Mietenstufen bei den Familienzuschlägen eine absolute Schräglage und führt zu etlichen Ungerechtigkeiten  :o


Das stimmt. Wir leben in Wuppertal, Mietenstufe 3 (was hoffentlich bald mal erhöht wird). Praktisch einen Steinwurf weiter in Solingen oder Haan wären wir bei Mietenstufe 4. Angenommen ich bekäme dort für uns eine Wohnung zu gleichem Mietpreis, habe ich ein kleines Gehaltsplus, weil der Familienzuschlag höher ist. Bei mir wären das ca 100 Euro netto mehr pro Monat.

Es wäre bürokratischer Wahnsinn, aber fairer wäre es, den Zuschlag nach der tatsächlichen Miete zu bemessen. Und dann wie z. B. bei Kita-Gebühren entsprechende Stufen zuzuteilen.

Robertbob

Wir alle wissen, dass der Familienzuschlag in NRW eine Idee der Landesregierung war, möglich günstig, aus einer Unterversorgung der Beamten zu kommen. Nun ist der Schuss nach hinten losgegangen ( Urteil  BVERFG) und man versucht nunmehr das Heil in einer Flucht nach vor. Das Grundgehalt muss angehoben werden, aber möglichst Kosten neutral.

SAS

Zitat von: blub1984w in Heute um 17:08Das stimmt. Wir leben in Wuppertal, Mietenstufe 3 (was hoffentlich bald mal erhöht wird). Praktisch einen Steinwurf weiter in Solingen oder Haan wären wir bei Mietenstufe 4. Angenommen ich bekäme dort für uns eine Wohnung zu gleichem Mietpreis, habe ich ein kleines Gehaltsplus, weil der Familienzuschlag höher ist. Bei mir wären das ca 100 Euro netto mehr pro Monat.

Es wäre bürokratischer Wahnsinn, aber fairer wäre es, den Zuschlag nach der tatsächlichen Miete zu bemessen. Und dann wie z. B. bei Kita-Gebühren entsprechende Stufen zuzuteilen.

Gerechter wäre es, auch die Höhe der Kita-Gebühren mit einzubeziehen. In Düsseldorf sind die Mieten zwar hoch, aber die KiTa-Gebühren niedrig.

Robertbob

Ich glaube hier wird am Ziel des Urteils des BVERFG vorbei debattiert, es geht um die Erhöhung des Grundgehaltes und nur und ausschließlich darum. Wer glaubt, das es bei einer eventuellen Erhöhung auch um den Familienzuschlag geht, wird sich sichlich enttäuscht sehen. Diese Erhöhung wurde vor einigen Jahren durchgeführt,  in der Hoffnung das Grundgehalt für alle nicht anpassen zu müssen. (Stichwort Kostenersparnis)

AR76

Zitat von: blub1984w in Heute um 17:08Das stimmt. Wir leben in Wuppertal, Mietenstufe 3 (was hoffentlich bald mal erhöht wird). Praktisch einen Steinwurf weiter in Solingen oder Haan wären wir bei Mietenstufe 4. Angenommen ich bekäme dort für uns eine Wohnung zu gleichem Mietpreis, habe ich ein kleines Gehaltsplus, weil der Familienzuschlag höher ist. Bei mir wären das ca 100 Euro netto mehr pro Monat.

Es wäre bürokratischer Wahnsinn, aber fairer wäre es, den Zuschlag nach der tatsächlichen Miete zu bemessen. Und dann wie z. B. bei Kita-Gebühren entsprechende Stufen zuzuteilen.


Äh, wir haben 3 in Solingen seit der letzten Änderung. 4 war es vorher....nützt dir also nichts...

blub1984w

Zitat von: AR76 in Heute um 19:12Äh, wir haben 3 in Solingen seit der letzten Änderung. 4 war es vorher....nützt dir also nichts...

Ach echt? Das ist mir entgangen. Zumal im allgemeinen Mietspiegel Wuppertal IV werden sollte, aber NRW sich noch an andere Pläne hält. Verstehe wer will.

blub1984w

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:11Ich glaube hier wird am Ziel des Urteils des BVERFG vorbei debattiert, es geht um die Erhöhung des Grundgehaltes und nur und ausschließlich darum. Wer glaubt, das es bei einer eventuellen Erhöhung auch um den Familienzuschlag geht, wird sich sichlich enttäuscht sehen. Diese Erhöhung wurde vor einigen Jahren durchgeführt,  in der Hoffnung das Grundgehalt für alle nicht anpassen zu müssen. (Stichwort Kostenersparnis)


Hier geht's erstmal um NRW und die werden weiterhin versuchen, es kostengünstig anders zu lösen. Und darum ging es gerade, dass eben die Familienzuschüsse auch nicht wirklich fair sind.

Aber ich gebe dir Recht, natürlich sollte eine Neuregelung die Grundbesoldung betreffen, um es für alle gleich zu halten.

Rheini

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:11Ich glaube hier wird am Ziel des Urteils des BVERFG vorbei debattiert, es geht um die Erhöhung des Grundgehaltes und nur und ausschließlich darum. Wer glaubt, das es bei einer eventuellen Erhöhung auch um den Familienzuschlag geht, wird sich sichlich enttäuscht sehen. Diese Erhöhung wurde vor einigen Jahren durchgeführt,  in der Hoffnung das Grundgehalt für alle nicht anpassen zu müssen. (Stichwort Kostenersparnis)

Ich wurde sogar behaupten das mit Erhöhung des Grundgehaltes, eine Senkung der FmZ einhergeht.