Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Max_Muster

Zitat von: Robertbob in 16.05.2026 12:55Sollte das so kommen,  muss man den Beamten in NRW auch erlauben in die GKV zu wechseln.  In anderen Bundesländern ist die nämlich möglich.

Ich sehe da eher die typische Neiddebatte. Bei Beamten wird ohnehin niemand kostenlos mitversichert. Ehepartner und Kinder müssen kostenpflichtig privat versichert werden und die steigt schon auch mal um 10-20% im Jahr. Da sind 2,5% eher Kosmetik.

Quasselstrippe

Zitat von: Max_Muster in 16.05.2026 13:35Ich sehe da eher die typische Neiddebatte. Bei Beamten wird ohnehin niemand kostenlos mitversichert. Ehepartner und Kinder müssen kostenpflichtig privat versichert werden und die steigt schon auch mal um 10-20% im Jahr. Da sind 2,5% eher Kosmetik.

sowas habe ich auch zuerst gedacht, man kann es aber auch so sehen:

Grundgehalt plus Familienzuschlag (heute) = Gesamtgehalt
Vom Gesamtgehalt bei verheirateten Personen, bei denen die Partnerperson keine eigene KV hat, 3% ansetzen.
Der Familienzuschlag (neu) wird dann um den Betrag gekürzt, den die 3% auf das Gesamtgehalt ausmachen,
mit der Begründung, dass ja die Beihilfe für die joblose Partnerperson auch finanziert werden muss und das in der gesetzlichen Versicherung jetzt auch so sein wird.

In der Variante fände ich das nicht mehr "vernachlässigbar".

Die private Versicherungsthematik kommt dann noch ergänzend dazu, betrifft ja aber "nur" den Bereich, den die Beihilfe nicht betrifft.

Max_Muster

Zitat von: Quasselstrippe in 16.05.2026 13:50sowas habe ich auch zuerst gedacht, man kann es aber auch so sehen:

Grundgehalt plus Familienzuschlag (heute) = Gesamtgehalt
Vom Gesamtgehalt bei verheirateten Personen, bei denen die Partnerperson keine eigene KV hat, 3% ansetzen.
Der Familienzuschlag (neu) wird dann um den Betrag gekürzt, den die 3% auf das Gesamtgehalt ausmachen,
mit der Begründung, dass ja die Beihilfe für die joblose Partnerperson auch finanziert werden muss und das in der gesetzlichen Versicherung jetzt auch so sein wird.

In der Variante fände ich das nicht mehr "vernachlässigbar".

Die private Versicherungsthematik kommt dann noch ergänzend dazu, betrifft ja aber "nur" den Bereich, den die Beihilfe nicht betrifft.


Könnte sein, wäre aber ein Klagegrund, da ein fiktives Partnereinkommen angerechnet wird mit dem Partner:innen sich in der Regel auch in der GKV versichern könnten. Einen Automatismus darf es also nicht geben.

Quasselstrippe

Zitat von: Max_Muster in 16.05.2026 18:33Könnte sein, wäre aber ein Klagegrund, da ein fiktives Partnereinkommen angerechnet wird mit dem Partner:innen sich in der Regel auch in der GKV versichern könnten. Einen Automatismus darf es also nicht geben.

ja, das stimmt wohl...
aber damit retten sich die Regierungen möglicherweise wieder für ein paar Jahre über die Zeit...

Robertbob

Man sollte aber auch nicht den Aufschrei der PKV's vergessen, wenn dann viele junge verheiratete Beamte mit Kindern in die GKV  wechseln, da für sie günstiger ist, dort versichert zu sein.
Die Gewinne bringen eher junge Einzahler und nicht die Alten.
Beispiel gefällig? Ehemalige Beamte der Bahn und Post. Die Beiträge für die KVB (deren private Krankenversicherung) schießen durch die Decke, da die jungen Beitragszahler fehlen.
Es gibt sie einfach nicht mehr.

uniprof

Zitat von: Robertbob in 16.05.2026 21:20Man sollte aber auch nicht den Aufschrei der PKV's vergessen, wenn dann viele junge verheiratete Beamte mit Kindern in die GKV  wechseln, da für sie günstiger ist, dort versichert zu sein.
Die Gewinne bringen eher junge Einzahler und nicht die Alten.
Beispiel gefällig? Ehemalige Beamte der Bahn und Post. Die Beiträge für die KVB (deren private Krankenversicherung) schießen durch die Decke, da die jungen Beitragszahler fehlen.
Es gibt sie einfach nicht mehr.

Für die PBeaKk gilt das nicht. Erhöhungen sind moderat, vielleicht mal 5%, aber nicht mehr.

Schneewitchen

Zitat von: uniprof in 18.05.2026 20:28Für die PBeaKk gilt das nicht. Erhöhungen sind moderat, vielleicht mal 5%, aber nicht mehr.

Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, dann wurde im Rahmen der Privatisierung der Postunternehmen vereinbart, dass die absehbaren und steigenden strukturellen Finanzierungslücken in dem geschlossenen System der PBeaKk dauerhaft durch entsprechende staatliche Zuschüsse abgefedert werden. Daher sind die Beitragserhöhungen bei der PBeaKk moderat.

Robertbob

Genau so ist es. Hier war die sogenannte PKV auch ein geschlossenes System und die Zuzahlung für den DH überschaubar. Der Aufschrei die Versicherer blieb deshalb auch aus. Ich gehe davon aus, das dieses Getöse von Laumann nur Theaterdonner ist. Wer in der CDU will es sich schon mit den Arbeitgebern (Unternehmen) in der jetzigen Situation der Partei verderben.


Schneewitchen

Zitat von: Max_Muster in 16.05.2026 18:33Könnte sein, wäre aber ein Klagegrund, da ein fiktives Partnereinkommen angerechnet wird mit dem Partner:innen sich in der Regel auch in der GKV versichern könnten. Einen Automatismus darf es also nicht geben.

Wenn also die fiktive Partnerin einen realen GKV Beitrag leistet, dann wird der DH das als unglaubwürdig abschmettern  ;D ! Spaß beiseite: Ich habe derzeit den Eindruck, als würde das ganze Besoldungsrecht möglicherweise in ein fatale Richtung abgleitet. Auf fiktive Partnereinkommen werden dann ebenfalls fiktive GKV Beiträge berechnet.....?

Wo soll das denn alles noch hinführen? Wenn man das weiterspinnt, dann wird die Besoldung in Zukunft im Wesentlichen durch Fiktionen geprägt, die dann wieder in der Willkür des DH stehen und nur über jahrelange Prozesse angegriffen und korrigiert werden können (wenn überhaupt)?

Davon abgesehen: Wenn ich dem fiktiven Partnereinkommen entgehen will, dann muss ich nachweisen, dass meine Frau ggf. kein Einkommen hat oder weniger verdient, als die Fiktion vorgibt (ich gehe nicht davon aus, dass es in NRW bei der Fiktion eines Minijobs bleiben wird!). Dann müsste ggf. auch noch zusätzlich der Nachweis der GKV Beiträge meiner Frau beigebracht werden (sofern es zu einer solchen Konstellation käme)?

Wir haben das alles mal intern diskutiert. Meine Frau steht auf dem Standpunkt, dass es meinen DH schlicht nichts angeht, was sie verdient und was sie für die GKV bezahlt. Diese Auffassung teile ich. Umgekehrt ist es so, dass ihr Arbeitgeber (Privatwirtschaft) ja auch nicht nach meiner Besoldung fragt oder wissen will, wie ich meine Krankenversicherung organisiert habe und was ich dafür bezahle.

Natürlich wird kein Beamter gezwungen, die o.g. Informationen gegenüber seinem DH offenzulegen. Die Folgen daraus hat dann der Beamte aber wirtschaftlich zu tragen. Das kann und darf nicht sein. Die Besoldung ist keine Sozialhilfe und ein verheirateter Beamter bildet keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialrechtes. Bei der gegenwärtigen Entwicklung führt das aber genau da hin.

OnkelConny

Demnächst schreibt das Innenministerium eine Sachbearbeiterstelle in Referat 24 (LG 2.1) u.a. zu Laufbahnrecht und Besoldungsrecht aus. Falls sich jemand bemüssigt fühlt, aktiv dabei mitzuwirken.

Rentenonkel

Der Senat hat hervorgehoben, dass die Beihilfevorschriften und somit die Kosten der privaten KV untrennbar mit der Besoldung verknüpft sind. Wenn also der Besoldungsgesetzgeber von dem Beamten erwartet, dass er die KV seiner Familienangehörigen ganz oder teilweise selbst finanziert, muss er dazu in der Lage sein. Deswegen fließen die Berechnung der Beiträge derzeit pauschalisiert in die Bemessung der Mindestbesoldung mit ein.

Sollten die Familienangehörigen jedoch anderweitig versichert sein, beispielsweise weil sie gesetzlich versichert sind, dann entstehen für den Beamten keine Kosten. Daher wäre es aus meiner Sicht grundsätzlich denkbar, dass die Kosten der privaten KV und PV für Familienangehörige nur erstattet werden, wenn der Beamte diese nachweist. Dadurch, dass die private KV diese Daten ohnehin für die Steuern meldet, liegen diese Daten regelmäßig bereits beim Dienstherr vor, es sei denn, der Beamte hat der Übermittlung widersprochen.

Es muss jedoch dann eine entsprechende Kompensationsregelung für die Familienangehörigen geben, die eben nicht gesetzlich familien- oder anderweitig pflichtversichert sind, für die also dem Beamten Kosten für die private KV und PV entstehen, und zwar unabhängig von Laufbahn oder Besoldungsgruppe. Diese Zuschläge dürften daher nicht bei steigender Erfahrungsstufe oder Besoldungsgruppe abgeschmolzen werden.

Nur dann wäre eine solche Regelung aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Robertbob

Ich glaube das Minister Laumann sich mit dieser Aussage bzgl. Absenkung der Beihilfe nur wichtig machen wollte. Diese Aussage wurde von sonst niemandem mehr kommentiert. Man könnte auch sagen "gut gebrüllt Löwe".