Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Hier mal der FM auf "abgeordneten watch". Die Antwort auf die diesbezügliche Frage erfolgte am 09.04.2026:

Sehr geehrter Herr S., danke für Ihre Frage. Die Landesregierung wird in den nächsten Wochen in Abstimmung mit den Gewerkschaften zunächst den Zeitplan und die Übertragung des Tarifvertrages für die Länder auf den Weg bringen. Das Gesetzgebungsverfahren hat ja vorab immer eine formelle Verbändebeteiligung. Danach werden wir es in den Landtag einbringen. Von der Ausgestaltung dieses Gesetzes hängt ab, ob und ggf. in welchem Umfang wir in dem darauf folgenden Gesetzgebungsverfahren die Anpassungen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Berliner Fall vornehmen (müssen). Dieses Urteil ist nicht unmittelbar auf NRW übertragbar, weil wir anders als das Land Berlin die Tarifabschlüsse immer 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen haben seit 2013. Gleichwohl prüfen wir noch, inwieweit wir auf der Grundlage der neuen Kriterien aus Karlsruhe Anpassungen vornehmen müssen. Diese werden wir dann ebenfalls- noch in diesem Jahr- ins Parlament einbringen.
Mit freundlichen Grüßen. Marcus Optendrenk



Schneewitchen

Hier noch ein Link: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/landesregierung-uebertraegt-tarifergebnis

Hier wird ausgeführt, dass man im Sommer das Gesetzgebungsverfahren starten will. Für mich heißt das, dass das Gesetzgebungsverfahren erst starten kann, wenn ein Entwurf vorliegt. Insofern müsste dann jetzt irgendwann in diesem Sommer (was immer die Begrifflichkeit bedeuten mag - siehe auch weiter oben) mal ein Entwurf vorgelegt werden. Das wird vermutlich erst nach der Sommerpause passieren. Dann kommt ja wohl noch zunächst die Anhörung der Gewerkschaften und Verbände und dann die Einbringung ins Parlament.

Der Start des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr heißt in der Tat nicht zwangsläufig, dass dies auch zu einem rechtskräftigen Gesetz schon in 2026 führen wird. Tatsächlich rechne ich eher damit, dass diese dann ggf. ab 01.01.2027 in Kraft treten wird (in einem optimistischen Szenario).

Robertbob

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 16:55Hier mal der FM auf "abgeordneten watch". Danach werden wir es in den Landtag einbringen. Von der Ausgestaltung dieses Gesetzes hängt ab, ob und ggf. in welchem Umfang wir in dem darauf folgenden Gesetzgebungsverfahren die Anpassungen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Berliner Fall vornehmen (müssen). Dieses Urteil ist nicht unmittelbar auf NRW übertragbar, weil wir anders als das Land Berlin die Tarifabschlüsse immer 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen haben seit 2013. Gleichwohl prüfen wir noch, inwieweit wir auf der Grundlage der neuen Kriterien aus Karlsruhe Anpassungen vornehmen müssen. Diese werden wir dann ebenfalls- noch in diesem Jahr- ins Parlament einbringen.
Mit freundlichen Grüßen. Marcus Optendrenk [/i]


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Wie wir sehen, geht der FM davon aus, daß eine Anpassung vielleicht garnicht nötig ist, da man schon ab 2013 alles richtig gemacht hat.

Schneewitchen

Das hat er auf abgeordneten watch so ja auch schon formuliert gehabt. Das ist für mich erst einmal nur dem Zwecke dienlich, überbordende Hoffnungen wieder einzufangen, es käme ein erquicklicher Geldsegen auf alle Beamten in NRW zu. Derartige Äußerungen wollen wir ihm also durchgehen lassen.

Seine Argumentation, seit 2013 wären die Tarifergebnisse ja immer 1:1 auf die Beamten übertragen worden und somit das BVerfG Urteil auf NRW nicht übertragbar, zeigt schlicht Ignoranz gegenüber dem Thema. So einfach ist das ja bekanntlich nicht.

Wenn man seine Äußerung so auffasst, dass eben nichts zu erwarten wäre (aufgrund der regelmäßigen Tariferhöhungen der letzten Tarifrunden), dann wäre das für sich genommen gleichwohl eine eindeutige Aussage. Er spricht aber noch von Prüfungen und einem Gesetz, welches dann noch in diesem Jahr ins Parlament eingebracht werden soll, wenn die Prüfung denn zu Verbesserungen zwingt.

Für mich heißt das: Zum Zeitpunkt der Äußerung war der der Meinung, dass es keiner weiteren Verbesserungen bedarf. Gleichzeitig stellt er aber auch fest, dass die Prüfungen noch laufen. Hierzu: Wenn die Prüfungen doch noch laufen, wie kann er dann schon so eine Feststellung treffen?

Mal angenommen, die Prüfungen wären zu dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichungen noch im Gang gewesen, jedoch schon so weit fortgeschritten, dass er sich schon in die Lage versetzt sah, das Ergebnis (i.S. von "Es gibt nicht mehr") vorweg zu nehmen, weshalb sollte er dann noch etwas von einem Gesetzgebungsverfahren in Aussicht stellen, wenn für ihn zu diesem Zeitpunkt eben schon klar war, dass es keines Gesetzes bedarf?

Nein, ich werte seine Äußerung wesentlich trivialer: Die Aussage, wonach das Urteil des BVerfG au6f NRW nicht übertragbar sei, ist eine politische Äußerung gewesen. Weniger von echter Erkenntnis geleitet, eher viel mehr politisch motiviert.

Ich denke, die haben ihre Prüfungen längst abgeschlossen und kennen die (aus Sicht des Landes unschönen) Ergebnisse ihrer verschiedenen Modellrechnungen. Derzeit läuft Phase 2: Entwicklung von Vermeidungsstrategien. - Hier werden jetzt die bösen Hütchenspielertricks auf die Besoldung losgelassen.

Aus verschiedensten Gründen wird im Ergebnis eine Verbesserung kommen. Da bin ich mir ziemlich sicher. Diese wird aber durch den FM marginalisiert. Wie oben bereits geschrieben rechne ich mit maximal 3% über die ganze Tabelle, wobei ich bei 3% schon fast in Jubel ausbrechen würde. Nein, vermutlich wird die Ziffer vor dem Komma bestenfalls ein 2 sein.

Ich denke mal, dass man da in Düsseldorf gerade auch ganz genau zusieht, was in den anderen Bundesländern so gemacht wird. Dummerweise gibt es da keine klare Linie. Der Bund und Schleswig-Holstein haben da z.B. ordentliche zugelangt (wobei es beim Bund gerade nicht so wirklich mit dem Entwurf weitergeht). Und dann gibt es da Länder wie Bayern oder Hamburg, die ausgesprochen zurückhaltend agieren. - Wo will man sich denn jetzt in der Tendenz anschließen? Die Frage wird sich der FM gerade vermutlich auf einer grundsätzlichen Ebene stellen.

Es wird etwas Kümmerliches kommen, ggf. noch ergänzt um die eine oder andere Verschlechterung in Bereichen des Dienstrechtes, welche wir jetzt gar nicht auf dem Schirm haben (diese Verbesserungen bei der Besoldung müssen ja irgendwie kompensiert werden, gelle!?)

Robertbob

Mit 2 bis 3 % werden Sie sicherlich nicht durchkommen, man gibt erstmal ein paar Krümel und wartet ab, das als Urteil vom BVERFG kommt.

Schneewitchen

Ich denke mal, im September oder Oktober sind wir schon etwas schlauer und aufgebrachter....

Robertbob


Rheini

Zitat von: NoRhWe in 01.06.2026 08:55Nein. Der Runderlass ist da eindeutig. Die Landesregierung hat angeordnet, dass die Erhöhung zum Juli-Gehalt umzusetzen ist. Es liegt also nicht mehr im Ermessen einer bezügezahlenden Stelle.

Ich meine nicht die Bezügezahlende Stelle.


Ich meine den DH der zuerst ein Gesetz machen kann und dann erst zahlt.