Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Uriex in Gestern um 14:58Ich glaube der Pessimismus den wir hier an den Tag legen ist nicht wirklich unberechtigt:

Antwort des FM zur amtsangemessenen Besoldung

Wenn man liest, dass wir nicht mit dem Bund vergleichbar seien, "Der finanzielle Rahmen allerdings durch die ökonomische Situation in Deutschland deutlich begrenzt wird." und danach auch noch durch die Blume gesagt wird, dass wir froh sein können einen sicheren Job zu haben...

Da fehlt mir ein bisschen viel was Optimismus rechtfertigen würde...

Was mich nur etwas optimistisch stimmt ist die Tatsache, dass das BVerfG eine Besoldung nach Kassenlage wohl nicht akzeptiert und so etwas wie die inländische ökonomische Situation ebenfalls grundsätzlich nicht als verwendbares Kriterium für die Bemessung der Besoldung zulässt.

Der FM hat ja auch schon rausgehauen, dass er für NRW keinen Anpassungsbedarf sieht, da NRW in den letzten Jahren die Tariferhöhungen immer 1:1 auf die Beamten übertragen hätte. Da werden also schnell mal Aussagen getätigt, die den juritischen Realitäten nicht stand halten (können).

Nein, es wird zu einer Anpassung kommen (insofern sehe ich dem mit Optimismus entgegen). Ich wäre nur zurückhalten hinsichtlich der materiellen Auswirkungen in den jeweiligen Besoldungsstufen. Gegenwärtig würde ich mir die Buchung einer Weltreise verkneifen, denn ich würde mich letztendlich nicht wundern, wenn schlussendlich nur ein verlängertes Wochenende in der Eifel heraus kommen würde ;) Das wäre dann der pessimistische Teil meiner Einschätzung.

Rentenonkel

Zitat von: Robertbob in Gestern um 08:55Der Zeitplan, das ist es, über das du dich aufregst?

Ich rege mich nicht über den Zeitplan auf, den ich in Aussicht gestellt habe.

Er soll lediglich dazu dienen, Erwartungen in eine schnelle Entscheidung in NRW zu objektivieren und vor allem zu relativieren. Wer mag, kann sich darüber aufregen. Helfen dürfte es allerdings nicht, weil man es sehr wahrscheinlich nicht ändern kann.

AR76

Zitat von: Uriex in 21.04.2026 17:12Nicht wirklich spannend...

Kurz zusammengefasst:

- erstmal wird nur die 1:1 Tarifübernahme geregelt

- blablabla mit langer Schleimspur

- amtsangemessene Besoldung schaut man sich gesondert an

Im Ergebnis gibt es immerhin bald etwas mehr. Die wirklich spannenden Sachen kommen allerdings erst noch, bei denen man erst sehen wird wie weit die Wertschätzung dann noch reicht.

Ist euch aufgefallen, dass da zwar Sommer steht, aber nicht welches Jahr?😇😂

blub1984w

Zitat von: AR76 in Gestern um 16:48Ist euch aufgefallen, dass da zwar Sommer steht, aber nicht welches Jahr?😇😂

Ja doch ist aufgefallen, schlimm, dass man auf sowas achtet 😂

Rheini

Das Zitat ,,Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" symbolisiert Gorbatschows Mahnung an die DDR-Führung, notwendige Reformen nicht zu verzögern, und wurde zum Sinnbild für den politischen Wandel 1989.

Ich setze immer noch auf das BVerfG.

uw147

Zitat von: Kleber123 in 21.04.2026 10:55Als alleinerziehende Person bekommt man beim Bund des Familienzuschlag 1 + 2, in NRW bekommt man nur den Familienzuschlag 2.

Kurze Randnotiz nicht zum Threadthema, aber erforderliche Korrektur: In NRW bekommt man auch als ledige Person den Familienzuschlag der Stufe 1, wenn die Kinder im eigenen Haushalt aufgenommen sind und einem Kindergeld zusteht (was bei FamZuschlag St. 2 der Fall sein sollte). Vgl. auch Nr. 2.1.1 des LBV-Merkblatts)

Schneewitchen

Ich habe mir die Pressemitteilung noch einmal angesehen. Nach der ganzen Wertschätzungstheatralik der Regierungsvertreter in Bezug auf die Übertragung des Tarifergebnisses, sind die drei Protagonisten in Bezug auf die Umsetzung des Urteils des BVerfG Urteils recht schmallippig.

Die dünne Ankündigung am Ende der Pressemitteilung, wonach die Sache gerade in der Prüfung wäre und im Sommer (wann auch immer das dann sein mag) ein Gesetz vorgelegt werde, deutet aber zumindest darauf hin, dass sich in der Landesregierung die Erkenntnis verfestigt hat, dass es zu Anpassungen kommen muss. Schließlich muss man nur dann ein Besoldungsgesetzt auflegen, wenn man formellen oder materiellen Änderungsbedarfe hat.

In der jüngeren Vergangenheit war der FM ja noch der Auffassung, dass es nichts anzupassen gäbe, da NRW die Tarifabschlüsse immer 1:1 auf die Beamten übertragen habe.

Das zeigt m.E., dass die Landesregierung immerhin schon einmal ergebnis offener mit der Thematik umgeht.

Dennoch bin ich verhalten pessimistisch, was das materielle Ergebnis angeht, da ich weiterhin mit kreativen rechtlichen "Kompositionen" in der Ausgestaltung der künftigen Besoldung rechne, die das Ziel haben werden, eine potenzielle Besoldungsanpassung nach oben zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.

An dieser Stelle wird man sich dann wieder ganz schnell von jeder Wertschätzung wieder verabschieden....

Casiopeia1981

Wer die öffentliche Debatte durch Dobrindts Vorschlag für den Bund verfolgt hat, kann nicht erwarten, dass das FM hier vollmundig etwas ankündigt.


Der Dobrindt-Entwurf wird sowieso wegen der nun verfassungswidrigen B-Besoldung des Bundes noch einmal überarbeitet.

Halten wir mal positiv fest:

1. Das Land hat erkannt, etwas tun zu müssen. Hier ist ganz klar die Botschaft, wir werden reagieren und eine Anpassung vornehmen.

2. Die politischen Aussagen sind derzeit opportun und helfen sogar noch eher in der Debatte als sie Schaden.

3. Die eindeutige Rechtsprechung mit der verbundenen dunkelgelben Karte des BVerfG wird in der Landesregierung mit Sicherheit nicht ignoriert.

AlrightyThen

Ich bin gleichzeitig positiv überrascht aber pessimistisch gestimmt.

Auf der einen Seite geht NRW mit der Übertragung und der ANERKENNUNG, dass noch etwas anderes passieren muss keinen schlechten Weg.

Ich traue nur der Umsetzung im Sommer nicht über den Weg, der Abstand zum Bund wird je nach Bereich 9 - 15 Prozent betragen und ich gehe fest davon aus, dass man diese Lücke nicht komplett wird schließen wollen.

Man wird uns weniger geben, dann alle Widersprüche abräumen und warten das Karlsruhe irgendwann 2030 auch mal was zu NRW sagt. Bis dahin kann die Politik sagen wir haben alles getan und alle die nicht konsequent klagen werden leer ausgehen.

So langsam muss ich mir Gedanken machen, ob ich einen guten Anwalt für die Thematik brauche. Meine Klage für 2022 liegt ruhend beim VG und die Widersprüche laufen seit 2020. Sollten alle diese Fronten gleichzeitig aufgemacht werden, weiß ich nicht ob ich da ohne Rechtsbeistand weiterlaufen sollte.