amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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SAS

Zitat von: guzmaro in Heute um 14:32Familien mit 4 Kinder bei Mietstufe 6/7 haben nun viele Jahre Nullrunden ohne ein Cent mehr zu bekommen?
Ja aber ihr bekommt unterm Strich trotzdem mehr als der Vergleichsbeamte in einem anderen Wohnort also bitte nicht zu laut beschweren ;D

Rentenonkel

Das ist als entweder/oder zu verstehen.

Bist Du am 31.12.2026 verheiratet und kinderlos, bekommst Du ab Januar 2027 eine Ausgleichszahlung von 97,82 EUR.
Bist Du am 31.12.2026 verheiratet und hast ein Kind, bekommst Du ab Januar 2027 eine Ausgleichszahlung von 106,20 EUR.

Beamter47

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 15:00Das ist als entweder/oder zu verstehen.

Bist Du am 31.12.2026 verheiratet und kinderlos, bekommst Du ab Januar 2027 eine Ausgleichszahlung von 97,82 EUR.
Bist Du am 31.12.2026 verheiratet und hast ein Kind, bekommst Du ab Januar 2027 eine Ausgleichszahlung von 106,20 EUR.

Applaus! Dann wird meine Besoldung ja ,,nur" um 106,20 Euro gekürzt (also ab 2028)!


Egge2206

Zitat von: Beamter47 in Heute um 14:52Also wenn ich das Papier richtig verstehe, bekomme ich eine Ausgleichszahlung bei A12 und Mietstufe 4 von:
Stufe 1: 97,82 Euro
Stufe 2: 106,20 Euro

Das sind für mich 204,02 Euro.

Ich verstehe das so, dass dies die 204,02 Euro sind, die mich auf meine jetzige Besoldung ,,aufstocken" und die abgeschmolzen werden.

Bitte korrigieren, wenn ich das falsch lese.

du bekommst auf deine künftige Besoldung ab dem 01.01.27 diese Ausgleichszulage (Höhe hab ich nicht geprüft).
Also halt einfach die Differenz zum Gehalt am 01.12.26 und das am 01.12.2027

HansenMa

Ein weiterer "Hammer", der sich im Gesetzesentwurf verbirgt:
Seite 54 des Entwurfs:

ZitatIV. Lehrkräftebesoldung
Neben der Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Amts-angemessenheit der Alimentation wird mit diesem Gesetz ein zweites Maßnahmenpaket für den Schulbereich umgesetzt.
Mit dem Gesetz zur Anhebung der Besoldung von Lehrkräften sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 317) wurde die Einstiegsbe-soldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I zunächst stufen-weise angehoben. Zum 1. August 2026 wurden die entsprechenden Lehrkräfte schließlich in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Die Landesregierung hat im damaligen Gesetzge-bungsverfahren angekündigt, zu prüfen, welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funk-tions- und Leitungsämtern im Schulbereich sowie bei der Besoldung der Fachleitungen auf-grund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I notwendig sind. Ein zwingender besoldungsrechtlicher Änderungsbedarf ergab sich lediglich hinsichtlich des Amtes ,,Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordi-natorin oder Koordinator –", da nach der Anhebung der Einstiegsbesoldung auf Besoldungs-gruppe A 13 andernfalls nicht mehr der erforderliche Abstand zwischen den betreffenden Äm-tern bestanden hätte. Aus diesem Grund wurde zwischenzeitlich mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S.474) eine Amtszulage ausgebracht, damit sich das funktionsbezogene Beförderungsamt auch weiterhin vom Einstiegsamt abhebt. Weiterer besoldungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht infolge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich nicht.

Das heißt, dass die Funktionsämter allesamt leer ausgehen. Also diejenigen, die vorher eine Revision gemacht haben von A12 auf A13 ... keinen Cent bekommen sie.