amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 18:49Greif mal einen armen Beamten in die Geldbörse.

Einfach die Dienstpostenabgabe erhöhen und direkt von der verbleibenden Restbesoldung vor Überweisung abziehen.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 18:46Der Drops ist gelutscht, jawohl.

Den Wein gönne ich mir gerade. Natürlich nicht die Plörre für unter 5 Euro die Flasche. Da bin ich ganz bei den Genossen der SPD. Man gönnt sich ja sonst nichts. ;)

Diese Phrasen sind wirklich schwer zu ertragen.

Und zum Thema "Geld mitbringen": Vor vielen Jahren habe ich mal eine königlich-preußische Dienstanweisung gesehen. In selbiger wurde geregelt, dass die Beamten im Winter ihre Dienststuben mit privater Kohle zu heizen hatten. Wer da wie viel Kohle täglich mitzubringen hatte, dass regelte eben diese Dienstanweisung. Das ging nach Dienstgrad.

Heute könnte man ja für jede Beamtenstelle Vergnügungssteuer aufrufen und selbige direkt von den Bezügen einbehalten.

Hach, ich möchte auch mal FM sein. Täglich würde ich eine Torte verspeisen und zum Nachtisch würde ich meine ganz spezielle Wertschätzung unter meinen Leibeigenen verteilen.

So, darauf noch eine Karaffe von diesem vorzüglichen Wein aus südtiroler Landen.

Lass mich raten. Je näher man an Politik arbeitet, desto mehr Vergnügungssteuer wäre fällig?  :o

Darauf erst einmal einen Minuty. Cheers!🍷

WernerWillsWissen

Zitat von: DerDienende in Heute um 16:59Das widerstrebt meinem eigenen Anspruch. Ich bleibe beim dem Weg zu klagen, sofern meine Widersprüche beschieden werden sollten. Im Vorfeld der Landtagswahl kann ich dann an den Ständen der Koalitionäre, die in der lokalen Fußgängerzone auflauern, darauf hinweisen, dass eine Wahl hier aufgrund des Umgangs mit dem eigenen Personal grundsätzlich ausscheidet.

Den Anspruch kann man, sodann die aA hergestellt ist, wieder haben. Leistungsprinzip ist keine Einbahnstraße. Die Vertreter der Parteien werden deine Einwände sicherlich ernst nehmen ;)

Schneewitchen

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 18:59Lass mich raten. Je näher man an Politik arbeitet, desto mehr Vergnügungssteuer wäre fällig?  :o

Darauf erst einmal einen Minuty. Cheers!🍷

Genau, die Höhe der Vergnügungssteuer gestaffelt, entsprechend dem zunehmenden Vergnügen 😂!

Minuty? Auch lecker!


In diesem Sinne...

Slàinte Mhath ( auch, wenn zum Wein nicht ganz passend...🤔)  Das dazu passende Getränk kommt dann später.

- Nee, watt ein Tag.....👀

Schneewitchen

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 19:11Den Anspruch kann man, sodann die aA hergestellt ist, wieder haben. Leistungsprinzip ist keine Einbahnstraße. Die Vertreter der Parteien werden deine Einwände sicherlich ernst nehmen ;)

Wenn Leistung systematisch gegen Bedarf ausgetauscht wird, dann muss man sich dem auch anpassen. Hat schon einmal jemand etwas von übermotivierten Grundsicherungsempfängern gehört?

HootyMcOwlface

Wenig überraschend insgesamt. Meine Stimme ist jetzt definitiv weg. Ich wünsche allen beteiligten einen Kraft-Moment - sowohl bei den nächsten Wahlen, als auch vor Gericht.

Apropos Gericht: Hallo nach Karlsruhe! Könnten die ehrenwerten Herren und Damen Richter bitte endlich mal anfangen zeitnah solchen Schabernack zu unterbinden? Vieleicht ne kleine Vollstreckungsanordnung als Backpfeife für alle die es bislang nicht verstanden haben? Wir brauchen euch gerade, der Rechtsstaat kann nicht funktionieren wenn das alles Jahrzehnte dauert!!!

thomask1984

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 18:00Also nocheinmal: Der verheiraten und kinderbezogener Familienzuschlag sind getrennt zu betrachten.

Wo steht dass die gemeinsam / zusammen genommen werden?

Steht auf Seite 34 unten zur Begründung des Gesetzes. Keine getrennte Betrachtung!

Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichszulage ist, dass sich bei einem Ver-
gleich des Grundgehalts zuzüglich Familienzuschlag oder Unterschiedsbetrag nach dem bis
zum 31. Dezember 2026 geltenden Recht mit dem Grundgehalt zuzüglich eines etwaigen Fa-
milienzuschlags oder Unterschiedsbetrags nach Neustrukturierung zum 1. Januar 2027 ein
auszugleichender Minderbetrag ergibt. Nur soweit sich hieraus – unter Berücksichtigung der
Erhöhung der Grundgehälter um 1,68 Prozent zum 1. Januar 2027 – im Vergleich zum
bisherigen Recht ein tatsächlicher Minderbetrag ergibt, wird ein Anspruch auf die Ausgleichs-
zulage begründet. Bleibt der Anspruch nach neuem Recht betragsmäßig unverändert oder er-
höht er sich, besteht kein Bedarf für einen finanziellen Ausgleich; demzufolge entsteht auch
kein Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichszulage.

Libor

Nett, dass der AfD-Abgeordnete ein bisschen was dazu erzählt hat, was die AfD am Gesetzentwurf inhaltlich auszusetzen hat und sie sonst so mit der Besoldung vorhat:

Das Problem am Gesetzentwurf: Kostet zu viel, ja richtig gehört und gelesen: Zu viel! Das seien "erhebliche zusätzliche Belastungen für den Landeshaushalt".

Aber wenn man die AfD nur mal ran ans Steuer ließe (scheint ja die Hoffnung einiger Spezialisten hier zu sein, nachdem man es dem Wüst und den Altparteien an der Wahlurne mal so richtig gezeigt hat), dann wird gehandelt. Denn in gewohnt zackiger AfD-Manier führt der AfD-Abgeordnete weiter aus: "Jetzt ist Zeit zu handeln": Jawoll, endlich kommt Schwung rein. Die üppigen Nachzahlungen stehen vor der Tür! Oder? Oder, Herr AfD-Mann?

Moment. Ich hör noch mal nach, was die AfD wirklich fordert:
Es bräuchte jetzt eine "rigide und kompromisslose Ausgabenkritik"!?
Der Staat müsse "maßhalten"!?
"Immer mehr Ausgaben für den Staatsapparat" würden zum Demokratieproblem!?
Mehr Ausgaben für den Staatsapparat könne man "dem Bürger sonst nicht mehr erklären"!?
Und sonst droht Ärger durch die Finanzmärkte wie in Frankreich!?

Moment, so war das jetzt aber nicht gedacht, oder?

Interessant auch seine Einschätzung zum fiktiven Partnereinkommen. Das sei ein "Trick", um die Zahlungen zu begrenzen, bei dem man bisher nicht wissen, ob der gelingen wird? Achso, für die AfD ist das offen, ob es rechtmäßig ist? Und selbst wenn der Trick "gelingt", sei das nicht ausreichend. Das Land soll also die Besoldungsausgaben also selbst in diesem Fall noch darüber hinaus runter bekommen. Interessant.

Leute, die aus Protest gegen die zu geringe Besoldung nach dem Reformentwurf die AfD wählen wollen, deren einzige inhaltliche Kritik ist, dass der Reformentwurf zu viel kostet, sind schon besondere Spezialisten... Das Meme "Chickens 4 KFC" könnte man abwandeln in "Beamte 4 AfD".