Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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#1710
Zitat von: Callisto in Gestern um 18:06Mit welcher Argumentation hält man dann es dann eigentlich für sachgerecht, dass die Bezugsgröße für die Bemessung der Mindestbesoldung eine vierköpfige Familie ist?

Mit anderen Worten: Warum hält es ein kinderloser Beamter wie WernerWillsWissen für angmessen (und alles andere für verfassungswidrig!) dass ihm der Staat so bezahlen soll, dass er damit zwei Kinder versorgt? Wenn er doch gar keine Kinder zu versorgen hat!?

Und weitergedacht: Wenn die Argumentation hier ist, dass der Staat hier schlicht typisiere und alles, was der Beamte daraus mache (wenn er sich also tatsächlich 2 Kinder anlacht), eben seine seine "Privatsache" sei. Was soll dann daran sachlich unangemessen sein, wenn der Staat diese "Typisierung" an die moderne Lebenswirklichkeit anpasst? Zum Beispiel, indem er eben zugrunde legt, dass der Beamte, der Alleinverdiener für die Familie ist, während der Ehepartner zuhause bleibt und den Haushalt alleine macht, vielleicht in der Generation der Boomer üblich war, heute aber gar nicht mehr dem typischen Lebensbild entspricht?

Und wenn das dann das an die Lebenswirklichkeit angepasste, typsierende Bild ist, dann ist es eben "Privatsache" des Beamten, wenn er sich eine Ehefrau gesucht hat, die nicht oder weniger verdient als es dem typsierenden Bild entspricht. Wie die versorgt wird und wie die ihre Krankenkasse bezahlt, ist dann halt Privatsache. Auch wenn es der Boomergeneration nicht gefällt.

Vor diesem Hintergrund also durchaus interessant, wer hier alles das fiktive Partnereinkommen für verfassungswidrig hält, aber für Famililen mit Kindern ganz dringend kürzen will...


Kinder sind Teil der individuellen Lebensplanung, die Alimentierung sollte aufgrund dessen wenig bis keinen Einfluss erleiden. Kurze Ausführungen dazu:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.msg466291.html#msg466291
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.msg466293.html#msg466293

die (neue) Rechtsprechung des BVerfG hat das Gebot der Mindestbesoldung ausschließlich (!) für die 4K-Familie definiert, Stichwort "Kontrollmaßstab". Auch Singles und (Beamten-)Ehepaare fallen darunter, es gibt keine 1K, 2K Sonderrechtsprechung oder Prüfmatrix.

Drugi hat es würdig zusammengefasst:
"Was viele in der Debatte konsequent übersehen: Das BVerfG prüft ausschließlich den kleinsten 4K-Beamten, weil dessen Existenzminimum den absoluten Untergrenzwert definiert. Der Single ist keine Sonderkategorie und bekommt auch keine eigene Pruefmatrix. Sein Niveau ergibt sich zwingend aus der verfassungsrechtlichen Logik, nicht aus irgendwelchen konstruierten Nebenrechnungen. Wer weiterhin mit ,,Single-Vergleichen" argumentiert, operiert an der Systematik vorbei. Die Normuntergrenze wird nicht zweimal bestimmt."


Und diese Diskussion hatten wir schon 423232mal, es wird durch ständige Wiederholung nicht besser/anders.