Bagatellgrenze für teilzeitbeschäftigte Lehrer

Begonnen von LandNRWOle, 11.02.2026 23:10

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LandNRWOle

Hallo zusammen,

bisher durften Lehrer 3 Unterrichtseinheiten mehr geben pro Monat und das ganze ohne Bezahlung (sogenannte Bagatellgrenze). Arbeite man hingegen 4, so würde ab der 1. Stunde bezahlt.

Bisher wurde bei Teilzeitkräften ab der 1. Stunde bezahlt.

Diese Regelung wurde für Teilzeitkräfte nun gekippt. Das wirklich erstaunliche ist, dass wenn jemand 70% arbeitet, er eine rechnerische Bagatellgrenze von 2,1 Stunden hätte. Jetzt konnte man davon ausgehen, dass demnach ab der 3. Stunde bezahlt wird.

Die Bezirksregierung hat sich allerdings nun anders geäußert und rundet ganz schamlos auf 3 auf.

Danit wäre man diesbezüglich einer VZ Kraft gleich gestellt und absolut benachteiligt.

Nun habe ich in Erinnerung, dass TZ Kräfte eben nicht benachteiligt werden dürfen. Ist da jemand im Thema und hat evtl. weitere Infos oder gar Urteile?

Lieben Dank

PushPull

Vergleiche mal, was netto bei deinen Teilzeit-Überstunden (bis zur Vollzeitstelle) rauskommt mit dem, was bei deinen Vollzeit-Kolleg*innen rauskommt.

LandNRWOle

Was ist dein Ansatz? Dass man den Leute, die TZ arbeiten, weniger bezahlt? Sie verzichten auf ne ganze Stange Geld, um eben weniger zu arbeiten.

Willst du TZ schlechter stellen? Wenn ich 80% arbeite und durch Mehrarbeit 100% arbeiten muss, soll ich in Summe aber weniger bekommen als VZ? Erschließt sich mir nicht.


Ich finde grundsätzlich, dass Mehrarbeit immer vergütet werden sollte. Egal ob TZ oder VZ. .

Aber zurück zum Thema. Vielleicht hat ja noch wer was konstruktives beinzusteuern.


PushPull

Du bezogst dich auf eine Schlechterstellung durch die Bagatellgrenze. Ich wollte dich nur daran erinnern, dass Du pro Mehrarbeitsstunde mit dem Doppelten nach Hause gehst.

Das Argument der bewussten Teilzeit zählt nicht. Mit VZ beabsichtige ich auch nicht 120% zu arbeiten.

Ich finde, Mehrarbeit muss (abgesehen von Grenzsteuersätzen) gleich vergütet werden. Hier wird die VZ-Lehrkraft einfach benachteiligt. So wie bei der Bagatellgrenze, was man jetzt aber endlich beendet hat (wenn auch nicht, um hier gleich zu behandeln).

LandNRWOle

#4
Deine Haltung wird nicht vom EuGH geteilt.

https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/bundesarbeitsgericht-staerkt-rechte-von-teilzeitbeschaeftigten


Dein Vergleich hinkt. Wenn beide 120% arbeiten würden, wären sie gleichgestellt ....nach deiner Idee eben nicht.