amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Schneewitchen

#870
Zitat von: Rheini in Gestern um 14:43Aus meiner Sicht ist es nicht zu verschmerzen.

Natürlich wird mit höheren Besoldungsgruppen unwahrscheinlicher, Mitte des Monats kein Brot mehr kaufen zu können.

Allerdings habe ich mich in meinem Leben angestrengt mehr zu bekommen, als nur das Mindeste. Wenn mir mein DH das jetzt vorenthät und mir weniger gibt, vorenthält er mir meine Lebensgestaltung die ich mir vorher und andauernd erarbeitet habe.

Mit 80zig oder nach meinem Tod, kann ich es nicht nachholen. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich vorher mein Leben, evtl. im Bürgergeldbezug, ganz anders geniessen können.

Absolut richtiger Gedanke. So sehe ich das auch. Ich habe trotz dieser tollen Reform auch im nächsten Jahr noch am Ende des Monats genügend Toastbrot im Schrank. Nur insofern ist diese Reform für mich zu verschmerzen. Das bedeutet nicht, dass ich selbige damit schön schreiben will. Dieser Entwurf ist und bleibt eine Unverschämtheit.

Ich bin ich in all den Jahren meiner Dienstzeit auch immer motiviert gewesen, um weiter zu kommen. Das ist mir soweit geglückt. Dennoch bedeutet das nicht, dass ich jetzt derartige Ansätze über mich ergehen lassen soll, ohne hierüber unzufrieden sein zu dürfen. Es ist ja auch nicht gerade die erste Unverschämtheit, die man uns zumutet. Ich muss die Streichorgien der Vergangenheit hier ja nicht noch einmal aufführen. Seit ich vor 36 Jahren vereidigt worden bin, haben sich die Konditionen für uns Beamte kontinuierlich, konsequent und nachhaltig verschlechtert. Ich kann diese stets sich wiederholenden Phrasen nicht mehr hören (das gibt der Haushalt nicht her, die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung lässt das nicht zu etc.). Ich kann es einfach nicht mehr hören.

Der Herr FM denkt da über sein eigenes Fortkommen sicherlich auch so ähnlich. Seine gelackten subalternen Kräfte sicherlich auch. Ich darf mal daran erinnern, das ich den FM über abgeordnetenwatch im Frühjahr ja mal gefragt habe, ob denn angedacht ist, das fiktive PE künftig auch bei der Bemessung der Diäten zu berücksichtigen.

Da kam seinerzeit sehr schnell die Antwort, die dort immer noch nachzulesen ist. Selbstverständlich wird dies natürlich nicht gemacht. Nein, natürlich nicht! Hier geht es ja um die eigenen Bezüge. Da wir eine Fiktion die bei den Beamten anwendet wird bei den Landtagsabgeordneten plötzlich ganz anders gewertet.




Robertbob

Auf alle Fälle sollten sich junge Menschen, welche ggfls. im mittleren Dienst eintreten wollen, überlegen, ob es sich für sie noch lohnt, einen Job/ Beruf im öffentlichen Dienst anzutreten. 

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 17:39Auf alle Fälle sollten sich junge Menschen, welche ggfls. im mittleren Dienst eintreten wollen, überlegen, ob es sich für sie noch lohnt, einen Job/ Beruf im öffentlichen Dienst anzutreten. 

Definitiv. Ich würde das aber auch auf den gD erweitern wollen. Dies nicht nur wegen der originären Besoldungsfrage. Es gibt auch im gD mittlerweile die subtilsten Formen der Veraxxxxung.....!

KommunalNrw

Guten Abend ins Forum,
seit einigen Wochen lese ich hier und im Thread zur aA im Bund mit.
Ich möchte an die Berechnungen von philliph unter den Nummern #756 und #758 anknüpfen.
Folgende Gedanken dazu:

Das BVerfG hat als einen Parameter die Tarifentwicklung mit der Besoldungsentwicklung verglichen. Darauf beziehen sich ja die genannten Beiträge. Im Falle des Landes Berlin war es der TVL. Ich weiß gar nicht, ob im Land Berlin auch irgendwo der TVöD zur Anwendung kommt. NRW vergleicht auch mit dem TVL. Schließlich übernimmt man seit einiger Zeit die entsprechenden Abschlüsse. Aber ist das denn für alle öffentlichen Bereiche auch gerecht? Der TVöD ist teilweise besser als der TVL. Auch andere wie der TVV könnten besser sein. Für Kommunalbeamte müsste es doch dann eigentlich einen Vergleich zum TVöD und nicht zum TVL geben. Hinzu kommt, dass es im TVöD 2 % LOB gibt. Die müssten doch eigentlich mit eingerechnet werden ins Jahresnetto als Durchschnittswert. Das würde die Differenz noch zusätzlich vergrößern.

Es ist mir klar, dass es im Land nicht auch noch x verschiedene Tabellen für den letzten Sparkassen-Beamten geben wird oder dass das pragmatisch wäre.

Ich finde den Gedanken nur interessant, weil die öffentliche Tarifwelt, wo es immer auch Beamte gibt, vielfältiger ist als nur der billige TVL und man damit andere besser gestellte Bereiche zu ungunsten der Beamten von der Berechnung ausschließt.

Robertbob

Die LOB Geschichte können wir einfach vergessen, da hat man für die Beamten schon von Anfang an eine freiwillige Leistung eingebaut, um diese einfach ohne Angabe von Gründen, streichen zu können. Ich erinnere mich noch, wie man uns erklärte, " Wenn der Wind weht, bauen einige Mauern, um sich dahinter zu verstecken, aber andere sehen darin einen Blick in eine bessere Zukunft". Ich sage" Scheiss drauf".

KommunalNrw

Es geht doch darum, dass die TVöD-Angestellten LOB bekommen und die Entwicklung der Beamten nicht mehr als 5 Prozent hinter ihnen zurückbleiben darf als einer der neuen Parameter.

Robertbob

Zitat von: KommunalNrw in Gestern um 18:52Es geht doch darum, dass die TVöD-Angestellten LOB bekommen und die Entwicklung der Beamten nicht mehr als 5 Prozent hinter ihnen zurückbleiben darf als einer der neuen Parameter.
Freiwillige Leistung bleibt freiwillige Leistung. Das darfst du nicht mit in die Besoldung reinrechnen. Es gab wahrscheinlich auch Beamte die davon nicht profitiert haben. Was willst dann denen sagen?
Vielleicht du bist zu faul/dumm, oder mir passt deine Nase nicht, oder sonst was.

KommunalNrw

Ich glaube Du verstehst meinen Gedanken im Hinblick auf den Parameter im Urteil bzw. im NRW-Gesetzentwurf nicht. Die Gehaltsentwickling bei den Tarifbeschäftigten wird ins Verhältnis gesetzt bzw. verglichen. Und dazu gehört zumindest im TVÖD auch LOB

Robertbob

Zitat von: KommunalNrw in Gestern um 19:08Ich glaube Du verstehst meinen Gedanken im Hinblick auf den Parameter im Urteil bzw. im NRW-Gesetzentwurf nicht. Die Gehaltsentwickling bei den Tarifbeschäftigten wird ins Verhältnis gesetzt bzw. verglichen. Und dazu gehört zumindest im TVÖD auch LOB
Trenne dich von dem Gedanken, TVöD mit der Beamtenbesoldung zu vergleichen. Das geht nur nach hinten los.

KommunalNrw

Das Verfassungsgericht macht es und NRW im Gesetzentwurf doch auch. Halt nur mit dem TVL. Mein Gedankenspiel ist, warum es für Kommunalbeamte nicht der TVöD sein sollte, weil es dann den Parameter über 5% bringen würde und somit NRW nicht mehr behaupten könnte, dass der neue Parameter nicht verletzt würde

cookiedent

NRW nimmt die Parameter, die für NRW am günstigsten sind um unsere Besoldung am besten klein zu rechnen.
Alles andere sind Gedankenspiele die man machen kann, aber leider zu nichts führen werden.

AR76

Mein Dienstherr hat LOB ab 2027 ja gestrichen und steht damit nicht alleine.
Freiwillige Leistung ja, aber eben wieder weniger Geld.

Und @Schnettwittchen:
Du hast völlig recht, das Ergebnis stand für diesen Menschen (das Wort Finanzminister widerstrebt meinen Fingern zu schreiben) am Anfang fest, nur der Weg dahin fehlte. Und nach Hamburg und Bayern dachte der "Hey, was die können, toppe ich. Ich verkaufe eine perspektivisch faktische KÜRZUNG der Öffentlichkeit als Erhöhung. Damit bringe ich die gegen die Beamten mal wieder auf, auch wenn es nur 1,68% sind. Und spare dann gut Geld für den Landeshaushalt. Und die Beamten stehen dann mit dem Rücken zur Wand und werden schon nicht aufbegehren in diesen Zeiten."

Aber die nächste Wahl kommt und hoffentlich eine neue Person auf diesem Posten. Die badet dann diesen Mist vermutlich aus. Oder der übernächste oder überübernächste. Je nachdem wie lange das BVerfG, der Rächer der Enterbten, Witwen und Waisen (wer kennt es noch) dieses Mal braucht.