Ablehnung Widerspruch amtsangemesssen Besoldung 2022

Begonnen von Rentenonkel, 27.01.2025 11:24

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LanBea

Hallo 08152,

ich habe ebenfalls Klage eingereicht. Aufgrund der Formfehler beträgt die Klagefrist ein Jahr.Dies wurde mir schriftlich bestätigt. Meine Klage wurde ruhend gestellt, Musterklagen laufen.

VG


08152

Hallo LanBea,

das ist ja eine hervorragende Antwort. Darf ich erfahren, wer die Widersprchsfrist schriftlich bestätigt hat?

08152

Und noch eine Frage: Ist die Musterklage der GdP noch aktuell oder sollte ich diese schon anpassen. Ich möchte die Klage zunächst ohne Anwalt einreichen.

Rentenonkel

Ich würde die Musterklage vom Richterbund NRW nehmen und um die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung ergänzen

https://www.drb-nrw.de/positionen-und-leistungen/formulare

Das Gericht entscheidet dann, ob es die Klage annimmt


LanBea

Das Verwaltungsgericht hat meine Klage inhaltlich aufgegriffen und begründet warum die ursprüngliche Klagefrist keine Gültigkeit mehr hat.
Das LBV hat dies bestätigt. Ich hatte in meinen Ausführungen ausschließlich das falsche Bescheiddatum erwähnt.
Ich bin ebenfalls ohne Rechtsschutz und Anwalt unterwegs und bin zunächst froh, dass ruhend gestellt wurde.

Ist der weitere Weg schon abzusehen, wenn die Musterklagen im Sinne der Kläger verlaufen? Wird das Land NRW eine Entscheidung akzeptieren, oder wird das Land in die nächste Instanz gehen? 
Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?
VG

Rentenonkel

Die nächste Landtagswahl wird im Frühjahr 2027 sein. Mindestens bis dahin wird das Land versuchen, die Verfahren zu verschleppen, da die Kassen leer sind und sie keinen Nachtragshaushalt machen möchten.

Wenn das ganze bis vor das BVerfG geht, wird es mehrere Jahre dauern. Stand heute scheint dennoch Ende 2027/Anfang 2028 einigermaßen realistisch zu sein.

Floki

Findet in der bestehenden Gruppe ein größerer, aktuellerer Austausch statt?

ultranoob

#172
Da ich erst ab 2023 Widerspruch eingelegt habe (zuvor war ich nicht im Thema drin, weil ich schlicht nicht verbeamtet war), nachfolgend eine (vermutlich) banale Frage, mit der ich wahrscheinlich meinem Benutzernamen gerecht werde ;)

Für 2023 habe ich folgende Antwort vom LBV bekommen: "Die Entscheidung über Ihren Antrag/Widerspruch stelle ich zurück. Ich unterstelle, dass Sie mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind."

Für 2024: "Die Entscheidung über Ihren Antrag/Widerspruch stelle ich ruhend. Ich unterstelle, dass Sie mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind. Für die Dauer des Ruhens des Verfahrens verzichte ich auf die Einrede der Verjährung."

Für 2025 das gleiche wie 2024.

Muss ich für 2023 zu einem bestimmten Zeitpunkt Klage (?) einreichen, weil (anders als 2024 und 2025) nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet wurde?

PS: Ich wollte dafür jetzt keinen neuen Thread aufmachen. Thematisch passt es hier einigermaßen hin.

Rentenonkel

Klage einlegen kann man nur, wenn es einen Bescheid gibt. Daher müsste man vorab das LBV anschreiben und bitten, entweder für 2023 ebenfalls auf die Einrede der Verjährung zu verzichten oder über den Antrag für 2023 zu entscheiden.

Floki

Ich meine mich zu erinnern, dass die Vorsitzende der Verwaltungsrichter in einer Anhörung dargelegt hat, dass die explizite "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" nicht nötig ist. Der Widerspruch (samt Eingangsbestätigung) ist völlig ausreichend.

ultranoob

Vielen Dank euch beiden! Dann warte ich vorerst wohl ab.

BeamterNRW

Guten Abend zusammen,

ich bitte um Unterstützung bzgl. einer Klage vor dem Verwaltungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation 2022. Ich habe jetzt noch ca. zwei Wochen Zeit um den ablehnenden Widerspruchsbescheid anzufechten. Verfügt hier jemand über eine Musterklageschrift, die ich ggf. verwenden könnte?

Hintergrund
Mir wurde im Februar 2025 der ablehnende Bescheid zur amtsangemessenen Alimentation zugestellt. Damals habe ich mich gegen eine Klage entschieden. Diese Entscheidung wurde gestützt durch die Einschätzung entsprechender Organisationen, von denen ich mich beraten lassen habe. Ein Hauptargument war auch, weil die signifikanten Erhöhungen beim Bürgergeld erst in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt wurden. Bemessungsmaßstab war zu der Zeit noch das Sozialsicherungsniveau (115%). Durch Beschluss des BVerfG hat sich dieser Bemessungsmaßstab jedoch deutlich verändert und ein Paradigmenwechsel wurde eingeleitet, auch für die Vergangenheit. Daher fällt meine Entscheidung und Bewertung des Sachverhalts heute anders aus. Anfang 2025 bin ich davon ausgegangen, dass ein Klageausgang ungewiss sei. Selbst bei positiven Ausgang standen denkbare Nachzahlungen für mich nicht im Verhältnis zu einer Klageerhebung.

Durch die fehlerhaften Bescheide und Rechtsbehelfe des LBV ergibt sich eine verlängerte Klagefrist. Diese läuft demnach um den 20.02.2026 aus. Ich bin daher etwas unter Zeitdruck. Hat hier jemand entsprechend Klage erhoben und in der Begründung Bezug auf die Zulässigkeit der Klageerhebung (wegen fehlerhaften Rechtsbehelf) und dem "neuen" Beschluss des BVerfG genommen?

Besten Dank und lieben Gruß

Carisson