Wechsel Bundesland - Laufbahnanerkennung

Begonnen von C.J., 07.01.2026 22:10

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C.J.

Hi, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich bin momentan Studentin in Sachsen-Anhalt und erlange dort Mitte diesen Jahres meinen Abschluss und mit ihm auch meine Laufbahnbefähigung für den Wirtschaftsverwaltungsdienst. Ich komme aber ursprünglich aus NRW und möchte auch wieder dahin zurück. Alleine schon nur wegen der politischen und zivilgesellschaftlichen Entwicklung hier. Weiß jemand, ob NRW Laufbahnbefähigungen aus anderen Bundesländern anerkennt? Meine Laufbahn ist sehr ähnlich mit die des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, die Studieninhalte haben sich nur in zwei Fächern unterschieden. Dazu sollte ich noch erwähnen das unser Abschluss, den wir von der Verwaltungshochschule bekommen, der B.A. ist. Ich glaube in NWR bekommt man von der Verwaltungshochschule den LL.B verliehen oder?

Hoffe, jemand kann da Licht ins Dunkeln bringen :)

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Grundsätzlich soll die Laufbahnbefähigung nach § 10 Abs. 1 LBG NRW anerkannt werden. Die aufnehmende Dienststelle wird zu prüfen haben, ob Inhalt und Dauer der Ausbildung entsprechen. Vielleicht mal in der RiA 2021 auf Seite 102 etwas schmöckern...

Kaffeekanzler

Für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Bachelor) in NRW regelt § 1 VAP 2.1 welche Laufbahnen anerkannt werden.

Daher ist in deinem Falle ein Laufbahnwechsel erforderlich. Dieser richtet sich nach den Vorschriften des LBG bzw. der LVO. Die Gesamtsystematik der §§ 10, 22 LBG NRW ordnet Laufbahnwechsel, die sich bei Einstellungen von außerhalb des Geltungsbereichs des LBG ergeben dem § 10 LBG NRW zu.

Dabei müssen gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW mögliche Ausbildungsdefizite, die nicht durch vorhandene
Berufserfahrung ausgeglichen werden können, durch eine Unterweisung oder Fortbildungsmaßnahmen
vor dem Laufbahnwechsel beseitigt werden. Das wäre von der einstellenden Behörde anhand der jeweiligen Inhalte des Vorbereitungsdienstes zu prüfen.