Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

Zitat von: Dualer2018 in Heute um 11:56Was genau meinst du mit "derzeit" beim Bund?

Ich habe die Zahlen der Stufe A3 Bund aus dem aktuellen Gesetzentwurf zu Grund gelegt, der zur Prüfung bei der Expertenkommission liegt. Der Vergleich beruhte auf der Prämisse, dass dieser so "durchgewunken" wird und die Prekaritätsgrenze zukünftig auch NRW verwendet wird. Die Anwendung dieser Grenze auf die Besoldung in NRW wird auf jeden Fall einen nicht so starken Geldregen mit sich bringen, wie sich der ein oder andere erhofft. Alleine aus dem Grund, dass die unterste Besoldungsgruppe die A5 ist.

Dann lies dich mal in das Bund Forum ein. Partnereinkommen usw. sagt Dir was?

WikingerBrot

Zitat von: Dualer2018 in Heute um 11:56Was genau meinst du mit "derzeit" beim Bund?

Ich habe die Zahlen der Stufe A3 Bund aus dem aktuellen Gesetzentwurf zu Grund gelegt, der zur Prüfung bei der Expertenkommission liegt. Der Vergleich beruhte auf der Prämisse, dass dieser so "durchgewunken" wird und die Prekaritätsgrenze zukünftig auch NRW verwendet wird. Die Anwendung dieser Grenze auf die Besoldung in NRW wird auf jeden Fall einen nicht so starken Geldregen mit sich bringen, wie sich der ein oder andere erhofft. Alleine aus dem Grund, dass die unterste Besoldungsgruppe die A5 ist.

A5 ist aber nicht das gelbe vom Ei, vergleicht man A5 mit dem Bund A5 wird jetzt klar dass die weit über uns sind.

Schneewitchen

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 12:44A5 ist aber nicht das gelbe vom Ei, vergleicht man A5 mit dem Bund A5 wird jetzt klar dass die weit über uns sind.

Das gilt nicht nur für A5.....

Floki

Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldung der Beamten,
Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in den Jahren
2013 und 2014 durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf :

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5039.pdf

AR76

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 16:58Hier jetzt mal die aktuellste Äußerung des FM auf "Abgeordneten watch":

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/wie-bewerten-sie-ihre-antwort-vom-09042026-zur-amtsangemessenen-alimentation-im-hinblick-auf-urteil-des?pk_campaign=share-native&pk_source=native-share

Lese ich das falsch oder wird jetzt der sichere Arbeitsplatz eines Lebenszeitbeamten in gewisser Weise bei der Bemessung der Besoldung jetzt besoldungsmindernd mit einbezogen?

Der finanzielle Rahmen der Besoldungsanpassung wird lt. FM durch die ökonomische Situation in Deutschland begrenzt? Erfolgt also die anstehende Reform somit mal wieder unter Berücksichtigung der Kassenlage? Hat der da das Urteil des BVerfG nicht bis zum Ende gelesen?

Die Aussage zu der Entwicklung beim Bund und in NRW hört sich erst einmal logisch an. Wenn ich aber mein Grundgehalt aus der Besoldungstabelle NRW mit dem Grundgehalt in der noch gültigen Besoldungstabelle Bund vergleiche, dann würde ich jetzt schon beim Bund deutlich mehr verdienen.Wenn jetzt der Bund seine Tabelle nach oben anpasst, dann liegt die Differenz zu meinem jetzigen Grundgehalt schon bei über 800€.

Wie will denn der FM bei derartigen Differenzen noch eine glaubhafte Verfassungskonformität glaubhaft vertreten, wenn nicht über eine angemessene Anpassung, die sich auch an den Tabellenbeträgen des Bundes orientiert?

Es bleibt spannend. Nach dieser Aussage des FM, die er allerdings so oder so ähnlich schon gebracht hat, fühle ich mich in meinem verhaltenen Pessimismus bestärkt. Der FM wird alle Register ziehen, um die Mehrbelastungen aus dem Reformzwang soweit als möglich zu minimieren.

Klar, haben doch schon Fr. Kraft und Hr. Borjans betont bei den 1 und 0%. Aber beim Einkaufen wollte man mich nicht mit dem vollen Korb davon ziehen lassen, obwohl ich extra auf die Verbeamtung auf Lebenszeit verwiesen habe. Die haben mir doch glatt mit Anzeige wegen Ladendiebstahl gedroht. Will heißen, alte Sprüche werden nicht besser, auch andere Parteien diese bringen.

Schneewitchen

Zitat von: Floki in Heute um 13:02Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldung der Beamten,
Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen in den Jahren
2013 und 2014 durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf :

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5039.pdf

Ich Frage mich langsam, ob durch dieses ganze Chaos noch irgendwer durchblickt. Müsste denn jetzt nicht zunächst abgewartet werden, wie dieses Verfahren ausgeht, bevor man sich mir der Besolderung der näheren Vergangenheit beschäftigt?

Die heutige Besoldungstabelle ist doch gewissermaßen eine Fortschreibung der seinerzeitigen Tabelle. Wenn diese aber jetzt durch Gerichtsurteil nachtäglich anzupassen wäre, dann würde sich doch auch diese Fortschreibung komplett durch die Jahre bis ins Jahr 2026 durchziehen. Die Besoldungstabelle 2026 würde dann doch alleine durch diese Veränderung für die Vergangenheit dann heute anders aussehen, oder denke ich da falsch?