Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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guzmaro


Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 06:35In Folge wollte ich damit sagen das absolut gesehen eine zukünftige Erhöhung am meisten bei einem Single landet und bei Familien, aufgrund der derzeitigen Höhe, am wenigsten.

Aber damit sind Familien nicht die Verlierer, sondern haben, weil der DH die kostengünstigste Variante in der Vergangenheit gewählt hat, schon eher profitiert.

Aber ich bin gespannt was im Sommer an neuen Infos zu der Besoldung in die Öffentlichkeit gelangen. Die bisherige Position der Landesregierung das kein Anpassungsbedarf bestehe, scheint ja zu bröckeln.

Allerdings befürchte ich, dass die im BVerfG Beschluß genannte Option der Nichtzahlung einer verfasungsgemäßen Besoldung aufgrund der vorgenannten Parameter weil es eine Notlage gibt, bald gezogen wird. Spätestens falls das fiktive Partnereinkommen kassiert wird .....

Nach den aktuellen Verlautbarungen des Landes, insbesondere auch in der Presse, scheint man ja derzeit tatsächlich zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass die Grundgehälter angehoben werden müssen. Auch dieser kleine Aufschlag auf die 2,8% deutet in diese Richtung, zumal das Land dies selber auch so schon als kleine Vorschusszahlung gewissermaßen verstanden wissen will.

Das mit der Haushaltsnotlage sehe ich etwas anders. Wir sind unzweifelhaft in einer Wirtschaftskrise. Unabhängig davon, wer oder was diese Krise ausgelöst hat, ist es eine Wirtschaftskrise. Es ist vermutlich auch die schwerste Krise dieser Art, die unser Land nach dem Krieg erlebt hat. Es ist aber "nur" eine Wirtschaftskrise. Es gibt Konjukturzyklen. Danach gibt es eben Konjunkturhöhen und tiefen. Jetzt sind wir halt Mal wieder in einem Tief. Das ist volkswirtschaftlich gesehen "normal". Das alleine rechtfertigt noch nicht die Annahme einer Haushaltsnotlage. Auch wenn jetzt die staatlichen Institutionen durch erhöhte Kreditaufnahmen beispielsweise versuchen sollten, die Konjunktur zu stützen, dann ist das nach der Lehre eine legitime staatliche Reaktion auf die Krise. Erst, wenn z.B die letzte freiwillige Leistung bei Land und Kommunen eingestellt wird, weil diese nicht mehr finanzierbar ist, erst dann kann man m.E. ggf. von einer Hazshaltsnotlage sprechen.

An diesem Punkt sind wir aber noch lange nicht.

Wer jetzt das Argument bringt, der stellt alleine auf die aktuelle Kassenlage ab und auf eine hohe Belastung der öffentlichen Kassen, bedingt durch sinkende Einnahmen und steigende Kosten. Das aber ist genau die Situation, die auch nach Auffassung des BVerfG ein Abweichen von der verfassungsmäßigen Besoldung nicht rechtfertigt, da das alleine noch keine Haushaltsnotlage darstellt.

Zudem: Die Besoldung hat Verfassungsrang. Sie ist weder in ihrer Ausgestaltung noch in ihrer Höhe beliebig. Vor allem ist sie keine freiwillige Leistung des DH. Soll heißen: Bevor die DHn an der Besoldung sparen, mit der Begründung der knappen Haushaltsmittel, sind die DHn eigentlich gehalten, ihre freiwilligen Leistungen abzuspecken, um eben alle gesetzlichen Leistungen weiter erfüllen zu können. Dazu gehört auch und besonders die Besoldung. Da diese verfassungsmässig verankert ist, steht sie im Ranking der Pflichtleistungen auch ganz oben.

Insofern sehe ich hier derzeit keinen objektiv haltbaren Ansatzpunkt dafür, dass eine sog. Haushaltsnotlage dem Land die Handhabe bieten könnte, die notwendige Besoldungserhöhung zu versagen.

Ich vermute eher, dass man in der Ausgestaltung der Besoldungsreform alle variablen Parameter so ausgestaltet, dass es zu einer maximal minimalen Besoldungserhöhung kommen wird. So rechne ich damit, dass man die Höhe des fiktiven Partnereinkommens auf das Niveau des Bundes heben wird.

Rheini

@Schneewittchen



Ich habe nicht geschrieben das aufgrund der vielleicht bald ausgerufenen Notlage meiner Meinung nach die Besoldung gekürzt werden darf oder das es Verfassungskonform ist, sondern das dies der DH evtl. machen wird.

Schneewitchen

Zitat von: Rheini in Heute um 09:13@Schneewittchen
 
Sorry, ich wollte hier keinen falschen Eindruck erwecken.😳
Das hasst das tatsächlich so nicht geschrieben und ich wollte das auch eigentlich so nicht zum Ausdruck bringen. Der Teufel liegt bekanntlich im Detail bzw. hier in der Ausgestaltung der Formulierung einer Aussage☹️!

Ich danke Dir für die Richtigstellung.👍



Egge2206

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 10:41Tja, die Formulierungen im Gesetz lassen ja eine vorsichtige Hoffnung zu, dass da tatsächlich noch eine materielle Verbesserung der Grundgehälter auf uns zukommen wird. Als notorischer Pessimist bin ich hier jetzt mal verhalten optimistisch. Die Frage ist, welche anderen netten Überraschungen uns das Land innerhalb des Gesamtkonzeptes "unterjubeln" wird.

Das es auch schlimmer gehen kann, dass sieht man derzeit ja z.B. in Bayern oder Hamburg.....


was hab ich verpasst bzgl dieser beiden Bundesländer?

Egge2206

Zitat von: Rheini in Heute um 09:13@Schneewittchen



Ich habe nicht geschrieben das aufgrund der vielleicht bald ausgerufenen Notlage meiner Meinung nach die Besoldung gekürzt werden darf oder das es Verfassungskonform ist, sondern das dies der DH evtl. machen wird.

was wird der DH deiner Meinung evtl tun? Besoldung kürzen?

Rheini

Zitat von: Egge2206 in Heute um 13:39was wird der DH deiner Meinung evtl tun? Besoldung kürzen?

Direkt kürzen im Sinne von weniger Geld, denke ich nicht. Aber evtl. wenn das fiktive Partnereinkommen jommt, nicht 1:1 umsetzen sondern aussetzen wg. Notlage

Robertbob

Eine Besoldungskürzung wegen Kassenlage o. ä. Sauereien ist fast unmöglich. Was ginge, wäre den Familienzuschlag " neu anzupassen " und dadurch einen Teil ins Grundgehalt zu übertragen. Weniger wird niemand bekommen. Vielleicht der ein oder andere verheiratete mit Kindern weniger mehr bekommen.