Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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guzmaro

Sehe ich das richtig wenn ich NRW Besoldung die kommt im Rechner eingeben und Bund Rechner der ab Mai ist vergleiche:

Single NRW für mich A8  3331€ Netto und Bund 3579€ Netto

ABER bei Familien mit 3 Kinder sieht das komplett anders aus
Mietstufe 3 zb  NRW  4986€ Netto Verheiratet Steuerklasse 3 und bei Mietstufe 7 sogar 5555€ Netto
BUND  NUR  4869€ Netto.  Da kann man ja dann echt sagen dass NRW Beamte mit Kinder jetzt schon super bezahlt werden. Das eigentlich nur die Singles aktuell leiden und eventuell großén Anreiz haben zu einer Bundesbehörde zu wechseln zb nach Köln, Düsseldorf, Bonn oder wo auch immer. Mal schauen wie sich das auf die Besoldung für 2027 und dem Urteil auswirken. Bezieht sich das Urteil auf Single mit den 80% Median Gehalt oder auf Familien?

Knucki

Hat jemand von euch die Sache mit der Trennung der Alterssicherungssysteme überblickt?
Kann es sein, dass sich das für Beamte nachteilig auswirkt, die zuvor viele Jahre als Angestellte im öffentlichen Dienst gearbeitet haben?

Bisher wurden diese Beschäftigungszeiten als ruhegehaltsfähig anerkannt und haben sich dadurch auf die Höhe der Pension ausgewirkt. Gleichzeitig wurden bestehende Rentenansprüche angerechnet.

Wenn diese Zeiten künftig nicht mehr als ruhegehaltsfähig berücksichtigt werden, weil dafür ja ein eigener Rentenanspruch besteht, und die Pension nur noch anhand der tatsächlich als Beamter verbrachten Dienstjahre berechnet wird, wäre das doch faktisch ein finanzieller Nachteil, oder?

Denn der Rentenanspruch aus der Zeit als Angestellter fällt in der Regel geringer aus, als der Anteil an der Versorgung, der entstanden wäre, wenn diese Zeiten weiterhin in die Pension eingeflossen wären. Oder übersehe ich da etwas?

Robertbob

Das Thema hatten wir hier schon. Soll nur auf Person zutreffen, welche ab 2027 verbeamtet werden.

Knucki

Zitat von: Robertbob in Heute um 08:02Das Thema hatten wir hier schon. Soll nur auf Person zutreffen, welche ab 2027 verbeamtet werden.

Danke! Das hatte ich übersehen! :D

Max_Muster

Zitat von: guzmaro in Heute um 07:36Sehe ich das richtig wenn ich NRW Besoldung die kommt im Rechner eingeben und Bund Rechner der ab Mai ist vergleiche:

Single NRW für mich A8  3331€ Netto und Bund 3579€ Netto

ABER bei Familien mit 3 Kinder sieht das komplett anders aus
Mietstufe 3 zb  NRW  4986€ Netto Verheiratet Steuerklasse 3 und bei Mietstufe 7 sogar 5555€ Netto
BUND  NUR  4869€ Netto.  Da kann man ja dann echt sagen dass NRW Beamte mit Kinder jetzt schon super bezahlt werden. Das eigentlich nur die Singles aktuell leiden und eventuell großén Anreiz haben zu einer Bundesbehörde zu wechseln zb nach Köln, Düsseldorf, Bonn oder wo auch immer. Mal schauen wie sich das auf die Besoldung für 2027 und dem Urteil auswirken. Bezieht sich das Urteil auf Single mit den 80% Median Gehalt oder auf Familien?

Es kann sich nur auf Singles beziehen. Niemand weiß wie viele Kinder Du vorhast in die Welt zu setzen. Alles andere muss dann mit Zuschlägen angeglichen werden. Aber Du hast recht. Für Familien sieht es in NRW gut aus. Von der Reform werden imho im wesentlichen Einzelstehende Personen profitieren.
Mich persönlich interessiert mehr wie es mit Funktions- und Beförderungsstellen weiter geht. Weiß da schon jemand etwas?


Uriex

Ein paar Highlights mit Bezug zur aA

ZitatMit seiner Entscheidung vom 17. September 2025, Aktenzeichen 2 BvL 20/17 u.a., hat das Bundesverfassungsgericht seine Systematik zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation grundlegend neu ausgerichtet. Die Mindestbesoldung muss seither nicht länger 15 Prozent über dem grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf liegen, sondern orientiert sich nunmehr an der sogenannten Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Die Umsetzung dieser Entscheidung wirft verschiedene rechtliche und tatsächliche Fragestellungen auf und erfordert voraussichtlich tiefgreifende strukturelle Anpassungen des geltenden Besoldungsrechts. Diese Fragestellungen bedürfen einer umfassenden und gründlichen Prüfung, die noch Zeit in Anspruch nehmen wird. Zudem ist damit zu rechnen, dass die erforderlichen strukturellen Anpassungen auch in ihrer praktischen Umsetzung durch die die Bezüge zahlenden Stellen zu erheblichem Zeitaufwand führen werden.

Grade der letzte Satz lässt darauf schließen, dass es nicht nur schlichte "Erhöhungen" sein werden.

ZitatDie Umsetzung des Mindestbetrages in dieser Form erfolgt mit Blick auf das Abstandsgebot des Bundesverfassungsgerichts und zugleich im teilweisen Vorgriff auf das Erfordernis einer Stärkung der Grundgehälter im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

ZitatDa das nordrhein-westfälische Besoldungsrecht nach Umsetzung der beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, Aktenzeichen 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a., auf die bisherige Bemessung der Mindestbesoldung anhand des Grundsicherungsrechts ausgerichtet ist, werden zur Umsetzung der neuen Entscheidung voraussichtlich strukturelle Anpassungen des Besoldungsrechts erforderlich werden. Die abschließende Auswertung der Entscheidung und anschließende Umsetzung eines sich ergebenden Anpassungsbedarfes wird noch Zeit in Anspruch nehmen. Daher wird die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger vorgezogen. Die Umsetzung der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen in einem zweiten Schritt erfolgen.

Schneewitchen

Zitat von: Uriex in Heute um 09:20Ein paar Highlights mit Bezug zur aA

Grade der letzte Satz lässt darauf schließen, dass es nicht nur schlichte "Erhöhungen" sein werden.


Tja, die Formulierungen im Gesetz lassen ja eine vorsichtige Hoffnung zu, dass da tatsächlich noch eine materielle Verbesserung der Grundgehälter auf uns zukommen wird. Als notorischer Pessimist bin ich hier jetzt mal verhalten optimistisch. Die Frage ist, welche anderen netten Überraschungen uns das Land innerhalb des Gesamtkonzeptes "unterjubeln" wird.

Das es auch schlimmer gehen kann, dass sieht man derzeit ja z.B. in Bayern oder Hamburg.....