Dienstliche Beurteilung Auslandsdienst + Beförderung

Begonnen von mikl91, 23.11.2025 13:04

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mikl91

Hallo zusammen,
ich habe mich für den Auslandsdienst beworben und auch schon eine dienstliche Beurteilung erhalten.
Meine Frage nun: Kann ich mich mit dieser Beurteilung auch auf ein erstes Beförderungsamt bewerben?
Das Formular und die Anforderungen sind dieselben.

Danke schon mal und Grüße

RagnarDanneskjoeld

Zitat von: mikl91 in 23.11.2025 13:04
Meine Frage nun: Kann ich mich mit dieser Beurteilung auch auf ein erstes Beförderungsamt bewerben?

Ja - mindestens ein Jahr lang.

Oberstudiendirektor

Lieber Miki91,

ich schließe mich Ragnar an, aber es ist unwahrscheinlich, dass Du Dich mit dieser DB auf ein Beförderungsamt, A14, bewerben kannst. Die Beförderung im Auslandsschuldienst (ASD) läuft nämlich etwas anders ab. Es gibt im ASD keine ausgeschrieben Beförderungsstellen, sondern das Ministerium in Düsseldorf hat einen sogenannten Fundus an A14-Stellen. Früher konnte man noch bis A 15 im Ausland befördert werden, ganz früher sogar bis A 16, die Zeiten sind allerdings vorbei. Wenn Du also A14 werden möchtest, wendest Du Dich an den auslandsschulfachlichen Dezernenten (AD) Deiner Bezirksregierung und bittest um Prüfung der Möglichkeit nach A14 befördert zu werden. Dein AD wird Dir wahrscheinlich sagen, dass Du Dich vor Ort erst einmal bewähren sollst, bevor Du den Antrag stellst. Nach gut einem Jahr vor Ort kannst Du beim AD guten Gewissens den Antrag stellen, Dein Schulleiter an der Auslandsschule sollte dies befürworten, er schreibt schließlich Deine Beurteilung. Wo geht es denn hin?

photosynthese

Ist zwar schon etwas länger her, aber ich hatte eine ähnliche Situation. Die zuständige Bezirksregierung (Köln) war eindeutig in ihrer Aussage, dass eine dienstliche Beurteilung nur zu einem Zweck eingesetzt werden kann, mit der Bewerbung auf den Auslandsdienst also "verbrannt" ist.

ultranoob

Wisst ihr, wie es bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit der nötigen Beurteilung gehandhabt wird? Ist die Probezeitbeurteilung ausreichend für eine Bewerbung als ADLK? (Während der Infoveranstaltung der ZFA hat das ein Teilnehmer zumindest für Niedersachsen bejaht. Aber jedes Land bzw. jede Regierung kocht ja sein/ihr eigenes Süppchen.)

photosynthese

Zitat von: ultranoob in 12.01.2026 10:15Wisst ihr, wie es bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit der nötigen Beurteilung gehandhabt wird? Ist die Probezeitbeurteilung ausreichend für eine Bewerbung als ADLK? (Während der Infoveranstaltung der ZFA hat das ein Teilnehmer zumindest für Niedersachsen bejaht. Aber jedes Land bzw. jede Regierung kocht ja sein/ihr eigenes Süppchen.)

Ganz sicher weiß ich es nicht, aber auf NRW bezogen habe ich ja wie gesagt die Aussage, dass jede Beurteilung nur einmal zweckgebunden verwendet werden kann. Die Probezeitbeurteilung hat einen klaren Zweck. Ich würde also sagen: Nein, das geht nicht, es muss eine neue Beurteilung sein.

ultranoob

Dann warte ich einfach mal ab, was offiziell rückgemeldet wird. Der Bewerbung habe ich nämlich die recht aktuelle (Probezeit-)Beurteilung beigelegt. Ich werde berichten :)