Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Rheini

"Auslegung" bedeutet für mich das man der Meinung ist, sich innerhalb des Möglichen, hier BVerfG Beschluss, zu bewegen.

"Verhandlungsbasis" bedeutet für mich, einen Kompromiss zu schliessen, indem beide Parteien nicht auf Ihre Position beharren und dabei über die Grenzen (die Parteien sind sich einig, dass das BVerfG andere Vorgaben gemacht hat) hinaus gehen. Das ist aber halt bei einem BVerfG Beschluss nicht möglich.

Daher haben diese Begriffe für mich verschieden besetzt.


Casiopeia1981

Hamburg und Rheinland-Pfalz sind spannend, weil dort sehnenden Auges gegen die Rechtsprechung des BVerfG verstoßen wird:

Die Gesetzesbegründung in RLP ist sehr holzschnittartig, weil nicht alle Besoldungsgruppen verglichen werden. Es wurden exemplarische Besoldungsgruppen aufgeführt. Gerade dadurch ist offen, ob das Abstandsgebot durchgehend eingehalten wird.

Ich halte die Aussagen dort für sehr problematisch. Das wird mit Sicherheit die Rechtsprechung noch tangieren.

In Hamburg finde ich spannend, dass die Sonderzahlung nicht für Versorgungsempfänger veranschlagt wird, obwohl auch hierzu das BVerfG eine klare Position bezogen hat.

Wer dort nicht Widerspruch einlegt und ggf. Klage einreicht, dem ist nicht zu helfen.

Würde NRW so verfahren, würde ich jedenfalls genauso Widerspruch gegen die Besoldung einlegen.