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Folgen von Nichtangabe einer Anstellung im Lebenslauf?

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zdbdla:
Hallo,

meine Frau hatte im Lebenslauf eine dreimonatige Anstellung im ÖD vergessen, es kam zum Vorstellungespräch, das Gremium des AGs im ÖD entschied sich für meine Frau.

Sie erhielt einen Personalbogen zum Ausfüllen und Mitbringen zum ersten Arbeitstag am 01.04.2024.

Beim Ausfüllen des Personalbogens fiel ihr gerade auf, dass sie eine dreimonatige Anstellung im ÖD im Lebenslauf vergessen hatte. Allerdings lag das entsprechende Zeugnis den Bewerbungsunterlagen bei. Bei diesem AG war sie bei einer anderen Zusatzversorgungskasse versichert, als sie es dann ab dem 01.04.2024 ist.

Sie hat sich in den letzten Jahren mind. zweimal bei dem neuen AG beworben, bei dem sie ab dem 01.04.2024 anfangen wird. In diesen beiden Lebensläufen hatte sie die dreimonatige Anstellung je erwähnt.

Was nun tun? Sie sitzt hier grad und weint und hat Angst, dass sie am 01.04.2024 aufgrund ihres Fehlers doch nicht angestellt wird.

Dem neuen AG mitteilen, dass sie im Lebenslauf die dreimonatige Anstellung im Lebenslauf vergessen hatte, aber das Zeugnis beigefügt war oder einfach den Personalbogen ausfüllen und gut ist?

Oder könnte die Nichtangabe im Lebenslauf z. B. zu einer Nichtanstellung führen oder später sogar dazu, dass sie fristlos gekündigt wird und sie dann Löhne zurückzahlen muss?

Danke.

Grüße

2strong:
Halte ich für ziemlich nebensächlich. Im Zweifel würde ich es im Personalbogen eher erwähnen, damit man nachher nicht vorgehalten bekommen kann, unvollständige Angaben gemacht zu haben. Kein vernünftiger Mensch wird das Einstellungsangebot widerrufen, nur weil man im Lebenslauf ne Zeile vergessen hat (Zeugnis lag ja bei).

Gib Ihr nen Kuss und sag: "Alles kein Problem". Damit wirst Du Recht behalten.

BalBund:
Sofern es sich nicht um eine befristete Einstellung nach §14 Abs. 2 TzBfG handelt und die vorherige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber war dürfte das ausschließlich auf ihre Stufe Auswirkung haben, ich würde hier wie von 2strong vorgeschlagen verfahren. Transparenz schaffen und gut ist.

Ist es aber sachgrundlos befristet beim selben AG kann es problematisch sein, da zweimal sachgrundlos eben nicht ohne Weiteres möglich ist.

2strong:
Ich bin davon ausgegangen, dass es sich nicht um denselben Arbeitgeber handelt. Das wäre sonst ziemlich lustig  ;D

zdbdla:
Sind verschiedene AGs!

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