Welche Rechtslage spricht gegen die drei Monate? Ich kenne mehrere Beispiele, die hatten tlw. schon die Schnittchen für das erste offizielle Dienstjubiläum bekommen, und sind dann in Angestelltenverhältnisse abgehauen. Weil sie es wollten, und, da kann ich nur von einem Fall wo ich Zahlen kenne berichten, auch nicht mit so großen finanziellen Folgen, wie man gemeinhin denkt. Wenn ein 60jähriger den Schritt nicht gehen will, und seine restliche Zeit trotz dämlicher Chefs/Kollegen/Aufgaben o.ä. absitzen will mit Blick auf die Pension, könnte ich das verstehen. Alle anderen sind einfach zufrieden damit, solange sie sich den Abschied vom Dienstherren so schwierig vorstellen. Ausgeschlossen per Rechtslage ist da gar nix.