Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung
Jan88:
Hi,
ich bin auf einer Stufe (E) auf einer 4 eingruppiert worden, eigentlich ist mir das mittelfristig zu wenig. Eine Bekannte meinte nun, dass eine Erhöhung auf eine 5 anders als in der normalen Wirtschaft nichts wirklich mit Verhandlungen zu tun hat und dass so schlichtweg nicht geht. Ist dem so?
VG
brian:
Man ist so eingruppiert wie es die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten hergeben. Da gibt es nichts zu verhandeln. Du kannst Dir allenfalls höherwertige Tätigkeiten übertragen lassen,also den Arbeitsplatz wechseln.
Faunus:
Kurzform: wenn eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit vorliegt ist E5 die Einstiegsentgeltgruppe.
Jan88:
Hi,
durchaus .. ich habe vor 10 Jahren Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung gelernt, wurde dann teils auf Senior sowie Team-Lead-Stellen eingesetzt und habe auch Jahre der Berufserfahrung.
Sprich wurde ich falsch eingruppiert?
MeinerEiner:
Man ist stets korrekt eingruppiert, wird aber oft nicht dementsprechend entlohnt.
Welche Tätigkeiten wurden dir denn übertragen, die zu einer Eingruppierung in E4 führen sollen?
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