Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung nicht akzeptiert ohne Unterschrift des Vorgesetzten

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fair:

--- Zitat von: allecks am 26.02.2024 19:00 ---Danke für die Antworten, ich werde wohl noch mal bei der Personalabteilung nachhaken.

Die Kündigungsfrist müsste ich eingehalten haben, da ich unter 5 Jahre dort bin und zwar einen befristeten Vertrag habe, als wissenschaftlicher Mitarbeiter für mich bei uns aber die Kündigungsfristen unbefristeter Angestellter nach § 30 TV-L gelten, also 6 Wochen zum Quartalsende.

--- End quote ---
Der Vollständigkeit halber: Der Paragraph den du meinst, ist der § 34. Der 30er ist genau der andere, nämlich der für die befristeten Verträge (deren Kündigungsfristen stehen dort im Absatz 5).

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