Hallo, ich bin in einer Situation, in der mich die Reaktion der Personalabteilung meines AGs bezüglich meiner Kündigung überrascht hat.
Ich bin an einer Universität angestellt und wollte gemäß meiner Kündigungsfrist zum Ende von Q1 2024 kündigen. Meinen direkten Chef (Fachgebietsleitung) hatte ich mündlich schon über meinen Kündigungswunsch informiert. Am 16.02. habe ich dann meine Kündigung bei der Registratur der Universitätsverwaltung abgegeben. Laut Seite der Personalabteilung im Intranet ist die Zustellung der Kündigung möglich über das Sekretariat der Beschäftigungsstelle, die Registratur oder die Personalabteilung selbst. Da unser Sekretariat am Tag der Abgabe meiner Kündigung nicht besetzt war, wählte ich eben die Registratur, welche eingehende Dokumente auch mit Stempel und Eingangsdatum versieht.
Nun kam von der Personalabteilung die Rückmeldung an unser Sekretariat, dass der Kündigung die Unterschrift meiner Fachgebietsleitung fehle und neben einem Auflösungsvertrag sei eine fristgemäße Kündigung nun erst wieder zum Ende des nächsten Quartals möglich. Ich denke zwar nicht, dass mein Chef einem Auflösungsvertrag im Weg stehen würde, bin aber doch eigentlich der Meinung meine Kündigung müsste gültig sein, da sie fristgerecht bei meinem Arbeitgeber einfangen ist. Ich habe zwar ein vorgefertigtes Formular meines Arbeitgebers verwendet, welches sowohl für eine ordentlichen Kündigung als auch als Auflösungsvertrag verwendet werden kann und somit auch ein Unterschriftsfeld für den Vorgesetzten enthält, für eine ordentliche Kündigung sollte dessen Unterschrift aber doch nicht erforderlich sein?
Kann es tatsächlich sein, dass ich meine Kündigung vor Fristende meinem Vorgesetzten hätte vorlegen müssen und es nicht reicht, dass sie meinem Arbeitgeber allgemein fristgerecht zugekommen ist?