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Kündigungsschutz nach Wechsel
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Hans0706:
Hallo zusammen,
Ich habe 24 Jahre bei den Stadtwerke in einer großen Stadt gearbeitet und jetzt zur Sparkasse in der gleichen Stadt gewechselt.
Jetzt meine Frage, wird mir der Kündigungsschutz eventuell angerechnet weil beides öffentlicher Dienst ist?
Viele Grüße
Hans
TVOEDAnwender:
Wenn Du es einzelvertraglich nicht vereinbart hast, dann nein. Es gilt das KSchG erst ab dem 7. Monat, d.h. du kannst bis dahin ohne vorliegen eines Kündigungsgrund entlassen werden. Auch für die Kündigungsfristen gilt ein "Neustart", da hierfür die Beschäftigungszeit beim alten AG nicht mitzählt.
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