Ergänzung zu den vorherigen Kommentaren:
Naja die Erfahrungszeit wird nur während der Elternzeit (36 Monate) angerechnet. Unabhängig ob Teilzeit oder komplett zu Hause mit dem Kind macht da keinen Unterschied. Danach wird 0 angerechnet oder nachgebildet.
Im Grunde finde ich die Regelung schon sinnvoll, wenn die entsprechende Beförderung anhand der soft/ hardskills entschieden wird.
Übrigens heißt es Mindestwartezeit. Wenn also beide Personen die Eignung, aber andere fachliche Fähigkeiten etc. haben, würde doch der befördert werden, der besser ist - trotz Nachbildung? Das müsste dann auch relativ nachvollziehbar vom Dienstherren dargelegt werden, wenn ich mich nicht irre?