Autor Thema: Zuweisung von Aufgaben  (Read 2457 times)

Blauerpunto97

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Antw:Zuweisung von Aufgaben
« Antwort #15 am: 03.03.2024 12:19 »
@ vfa west
Es geht um die Festlegung der Termine für die Submission und die Bindefrist für das Angebot, dabei dann auch das anlegen der Vergabeakte. Bei den Terminen muss ich auf die gesetzlichen Vorgaben achten, und ob die Submission mit anderen Terminen kollidiert.
Natürlich ist das erstmal „lächerlich“. Das Gehalt für eine EG5 ist aber momentan genauso lächerlich, da möchte ich an sich zusätzliche Aufgaben schon festhalten.

Es geht mir aber auch ein bisschen um die Art und Weise wie meine Vorgesetzte mir diese Aufgabe übertragen hat. Die anderen Projekteinkäufer machen das selber und deshalb gehe ich auch davon aus, dass sie dafür bezahlt werden und ich halt nicht

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Antw:Zuweisung von Aufgaben
« Antwort #16 am: 03.03.2024 14:52 »
Für genau solche Fälle hat man ja zum Glück die Wartezeit.

VFA West

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Antw:Zuweisung von Aufgaben
« Antwort #17 am: 03.03.2024 17:59 »
Ich würde es dennoch erst nach der Probezeit ansprechen.

Nachher sind sie sauer, wenn du wegen "Terminen" mehr Geld verlangst und kündigen dir.

Tiffy

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Antw:Zuweisung von Aufgaben
« Antwort #18 am: 03.03.2024 18:28 »
Genau, die gefürchtete Terminkündigung, jeder im ÖD kann ein Lied davon singen...

FearOfTheDuck

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Antw:Zuweisung von Aufgaben
« Antwort #19 am: 03.03.2024 21:14 »
Ich würde es dennoch erst nach der Probezeit ansprechen.

Nachher sind sie sauer, wenn du wegen "Terminen" mehr Geld verlangst und kündigen dir.

Ums Geld geht es erstmal gar nicht, so wie ich @Punto verstehe, sondern dass die Aufgabe auch tatsächlich übertragen wird und nicht durch "subalternes Personal" (hach ja...) angewiesen wird.

Mehr Geld verlangen kann man dann nach der Probezeit immer noch. ;)

clarion

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Antw:Zuweisung von Aufgaben
« Antwort #20 am: 03.03.2024 23:30 »
Termine nach Schema F zu vereinbaren ist keine hochwertige Aufgabe.

Jedoch wäre eine Fristenberechnung und die selbstständige Entscheidung, ob Fristen verlängert werden. Bzw. Im Vergaberverfahren auf Biterfragen zu reagieren,  ist durchaus höherwertig.