Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zuweisung von Aufgaben

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Pukki:
Abgesehen davon hat die Eingruppierung von Beschäftigten nichts mit gehobenem Dienst zu tun. Das ist "Beamtengedöns", wie manch einer hier im Forum so gerne sagt.

FearOfTheDuck:
Eben! Denn hier liegt doch der Hase im Pfeffer. Ist die Aufgabe eingruppierungsrelevant, muss sie von dazu befugtem Personal übertragen sein, um in eine Höhergruppierung zu führen. Was widerum zustimmungspflichtig ist.

Ändert sich die EG nicht, dann ist die Übertragung vom Direktionsrecht gedeckt.

Märker:
Auch irgendwie wild, dass Tätigkeiten, die der Stelleninhaber gar nicht auszuführen hat, im Tatigkeitsprofil aufgeführt sind. :o


--- Zitat von: Blauerpunto97 am 01.03.2024 08:48 ---Diese Aufgabe wird dort erwähnt allerdings mit dem Vermerk, dass es (...) 0% meiner Tätigkeiten ausmacht.

--- End quote ---

Grundsätzlich ist es jedenfalls durchaus möglich, dass höherwertige Tätigkeiten zu erledigen sind und die aber vom Zeitanteil so gering sind, dass sie sich auf die Stellenbewertung nicht auswirken.

In deinem Sinne würde ich jetzt darauf hinwirken, dass der Zeitanteil in deinem Stellenprofil richtig angegeben wird, wenn du diese Aufgaben auch dauerhaft ausführen sollst. Dann sicherlich mit möglichst hohem Zeitanteil.

Blauerpunto97:
Danke für eure Antworten erstmal.

Ich bin immoment auch noch in der Probezeit und weiß nicht wie ratsam es ist solche Sachen jetzt aktiv einzufordern.

Sollte ich damit vlt besser noch bis nach der Probezeit warten?

FearOfTheDuck:
Du willst ja erstmal nur, dass dir die Aufgaben, die du laut Vorgesetzter ausführen sollst, auch tatsächlich übertragen werden, oder?

Da das etwas ist, was (Rechts)Sicherheit schafft und Klarheit darüber, was die auszuübende Tätigkeit ausmacht, sollte sowas im Interesse aller Parteien sein. Ich sehe nicht, wie dir das negativ ausgelegt werden kann.

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