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Nachzahlung bei Höhergruppierung möglich?

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Thomas344:
Hallo zusammen,

ich hoffe dieses Thema hat es noch nicht gegeben bzw. konnte ich aktuell noch nix wirklich konkretes finden. Ich soll bei uns von der EG6 -> EG7 höhergruppiert werden und das wurde bereits durch die Geschäftsleitung im Oktober 2023 genehmigt nur leider schafft es mein Vorgesetzter nicht (warum auch immer) die Höherguppierung zum Laufen zu bringen (Stellenbeschreibung schreiben u.s.w.), man wird hier leider immer vertröstet. Nun zu meiner Frage. Gibt es die Möglichkeit, wenn ich jetzt z.B. im Juni höhergruppiert wurde auf eine Nachzahlung von Oktober 2023 bis Juni 2024? Ich mein eigentlich wäre die Höhergruppierung ja durch nur scheitert es an Zeitmangel bei meinem Vorgesetzten, diese weiter zu forcieren.

Danke euch und viele Grüße
Thomas

MeinerEiner:
Hi,

niemand wird höhergruppiert und solange Dir keine Tätigkeiten übertragen wurden, die zur Eingruppierung in die EG7 führen, hast Du auch nur Anspruch auf Bezahlung nach EG6.

Thomas344:
Hey,

doch ich führe bereits schon entsprechende Tätigkeiten aus aber darum geht es nicht. Es geht nur darum, ob man Anspruch auf eine Nachzahlung hat, da ja die Höherguppierung bereits seit Monaten nicht weiter forciert wird und es jetzt aber absehbar ist, dass diese Juni/Juli endlich durch ist nur die Frage ob man die Zeit zwischen "Geschäftsleitung hat es genehmigt" und "Die Höherguppierung ist durch und ich kann diese unterschreiben" ein Anrecht auf Nachzahlung hat, da diese ja noch bei meinem Vorgesetzen liegt und momentan nicht weiter bearbeitet wird und die Monate Vorgehen bzw. natürlich auch das Geld was mir dann auch fehlt....

MeinerEiner:
Ja, hier scheinen wir wieder den Klassiker zu haben. Was du ausübst ist für deine Eingruppierung irrelevant. Solange Du nicht offiziell höhergruppiert wurdest, und danach sieht es ja aus, hast Du nur Anspruch auf Bezahlung nach EG6.

Die Ausübung höherwertiger Tätigkeiten, ohne dass sie dir übertragen wurden, ist vertragswidriges Verhalten und mindestens ein Grund zur Abmahnung. Also Vorsicht!

Deine Eingruppierung ergibt sich automatisch aus den übertragenen Tätigkeiten. Manchmal stimmt deine Vergütung damit überein und manchmal schwirrt die Eingruppierung irgendwo im Raum herum und Du bekommst das Geld, das dir dein AG zugesteht.

McOldie:
Wenn dir höherwertige Aufgaben dauerhaft übertragenbekommen hast, bist du zu diesem Zeitpunkt in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert und hast seit diesem Zeitpunkt Anspruch auf das höhere Entgelt. Dieser Anspruch unterfällt aber der 6-monatigen Ausschlussfrist, wenn du den Anspruch nicht rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hast. Solltest du den Anspruch auf höheres Entgelt noch nicht  schriftlich geltend gemacht haben, hole dieses schleunigst nach. Sonst geht dir weiterhin die höhere Vergütung durch die Lappen.

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