Autor Thema: Vom TVÖD zum TV-L * wie kann ich die Gehälter vergleichen?  (Read 2049 times)

FearOfTheDuck

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Welche Ausbildung hast du denn? Auch mit VFA ist im TVÖD mehr drin (ggf. bei nem "größeren" AG) als EG 6.

Was macht dich sicher, dass die TV-L-Stelle 2026 noch zu vergeben ist? Vielleicht würde sich der AG auch an der Weiterbildung beteiligen, wenn du dich jetzt bewirbst?


2strong

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Bin jetzt Mitte 40, die Kinder sind groß und ich möchte mich noch einmal verändern.
Ach, das lohnt sich doch in jeder Hinsicht: Intellektuell, weil man nochmal ganz anderes gefordert wird. Persönlich, weil man seine Perspektive nochmal deutlich erweitert. Wirtschaftlich, weil Du Dir nen Großteil der Kosten von der Steuer zurückholst, vielleicht noch ne Förderung abgreifst und die nächsten 20 Jahre ja wahrscheinlich auch nicht auf der Einstiegsposition 9b kleben bleibst. Wenn die Alternative tatsächlich Endstation E 6 sein sollte, würde ich keinen Augenblick zögern.

MoinMoin

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Kannst du mir mal erklären wie man ein Grossteil von der Steuer zurück bekommt?
Wenn ich 100€ ausgebe, bekomme ich max 42€ zurück, selbst wenn ich es ich voll absetzen kann.
Aber das dürfte für ein Einkommen von EG6 nicht zutreffen.
Oder meinst du das mit Grossteil?

BAT

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Na das stimmt nicht ganz, bei Parteispenden bekommt man 50 Prozent zurück und wenn nur ein Kleinbetrag absetzbar ist bekommt man vielleicht die Heizungsförderung wegen niedrigem Einkommen.

Willkommen im deutschen Steuerparadies, Klugscheissermodus aus.

VFA West

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Ich sehe das auch wie 2strong.

Evtl. macht es allerdings Sinn, sich schon jetzt nach einem höher bewerteten Posten umzusehen (bis EG 9a). Denn damit hat man dann vielleicht größere Chancen, sich diese Zeiten als "förderliche" Berufserfahrung anerkennen zu lassen und btw. eine bessere Verhandlungsposition, so nach dem Motto "möchte durch den Wechsel ungern weniger verdienen".

Viel Glück für die Fortbildung! :)

2strong

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Kannst du mir mal erklären wie man ein Grossteil von der Steuer zurück bekommt?
Wenn ich 100€ ausgebe, bekomme ich max 42€ zurück, selbst wenn ich es ich voll absetzen kann.
Aber das dürfte für ein Einkommen von EG6 nicht zutreffen.
Oder meinst du das mit Grossteil?
Es können die Gebühren abgesetzt werden, ein Arbeitszimmer, regelmäßige Fahrten zu Bibliotheken und Lerngruppen (und anders als bei der Pendlerpauschale zählen hier Hin- und Rückweg). Da bleibt am Ende nicht mehr sehr viel übrig.

SusiE

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Kannst du mir mal erklären wie man ein Grossteil von der Steuer zurück bekommt?
Wenn ich 100€ ausgebe, bekomme ich max 42€ zurück, selbst wenn ich es ich voll absetzen kann.
Aber das dürfte für ein Einkommen von EG6 nicht zutreffen.
Oder meinst du das mit Grossteil?
Es können die Gebühren abgesetzt werden, ein Arbeitszimmer, regelmäßige Fahrten zu Bibliotheken und Lerngruppen (und anders als bei der Pendlerpauschale zählen hier Hin- und Rückweg). Da bleibt am Ende nicht mehr sehr viel übrig.
+ Bücher, Technik und falls ein Teil online stattfindet das heimische Internet anteilig. Hab ich selbst erst durch. Das FA orderte sich zwar doppelt und dreifach alle Belege, aber am Ende hab ich fast 2/3 erstattet bekommen.

MoinMoin

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Kannst du mir mal erklären wie man ein Grossteil von der Steuer zurück bekommt?
Wenn ich 100€ ausgebe, bekomme ich max 42€ zurück, selbst wenn ich es ich voll absetzen kann.
Aber das dürfte für ein Einkommen von EG6 nicht zutreffen.
Oder meinst du das mit Grossteil?
Es können die Gebühren abgesetzt werden, ein Arbeitszimmer, regelmäßige Fahrten zu Bibliotheken und Lerngruppen (und anders als bei der Pendlerpauschale zählen hier Hin- und Rückweg). Da bleibt am Ende nicht mehr sehr viel übrig.
+ Bücher, Technik und falls ein Teil online stattfindet das heimische Internet anteilig. Hab ich selbst erst durch. Das FA orderte sich zwar doppelt und dreifach alle Belege, aber am Ende hab ich fast 2/3 erstattet bekommen.
Faszinierend, du reichst Belege in höhe von 1000€ ein und bekommst über 600€ Steuer erstattet?
Obwohl der Spitzensteuersatz nur 42% ist.
Cool.
Ich bin nur nicht sicher, ob diese Rechnung stimmt.
Ich bekomme in solchen Fällen immer nur 420€ zurück.

BAT

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Hu, da bin ich mir nicht ganz sicher, ob da nicht doch mehr Prozente drin sind.

Ich hatte meinen AII seinerzeit von August bis Juni absolviert, da Absetzungen z. B. in Bezug auf getrennte Haushaltsführung waren aber nur in einem Jahr absetzbar, jedoch - wenn ich ich erinnere - die Steuern beider Jahre als Basis. Insofern konnte man zumindest seinerzeit mehr als den Höchtssteuersatz als Ausgleich erzielen.

MoinMoin

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Klingt spannend, aber wenn es nur wage Erinnerungen sind…..

2strong

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Den Unterschied machen ja vor allem die lediglich kalkulatorischen Kosten und Pauschalen. Aber braucht hier jetzt auch kein Steuerseminar zu werden. Die Qualifizierung für ich am Stelle des TE unbedingt anstreben.

TreueTomate

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Insofern du die Zeit hast, klingt eine Weiterbildung doch ganz gut.
Man sollte jedoch auch realistisch sein, dass eine Weiterbildung keine Garantie für einen guten Job ist.
Es kommt auch viel auf die Arbeitseinstellung an und den Willen zu leisten und auch mal einen extra Schritt zu gehen. So kenne ich es zumindest bisher aus der Privatwirtschaft.

Eine Frage an die erfahrenen Hasen hier aus dem öD: Die Eingruppierung erfolgt ja anhand der Tätigkeiten, die man ausübt und auch übertragen bekommen hat. Oft liest man hier, man sollte keinesfalls mehr leisten, da man sich im schlimmsten Fall sogar strafbar machen kann. Verhindert solch eine Vorgehensweise nicht die Karriereentwicklung?

Geht es auch anders? In der Privatwirtschaft wurde mir oftmals einfach mehr Verantwortung übertragen und mein Arbeitsbereich hat sich dadurch schleichend verändert. Inzwischen arbeite ich in einem komplett anderen Bereich.
Demnächst starte ich im öD in EG10, ohne nennenswerte nachweisbare Weiterbildung (Autodidakt, zudem habe ich viele interne Schulungen ohne Nachweis erhalten).
Wie wäre hier die Vorgehensweise im öD? Gibt es hier Aufstiegsmöglichkeiten? Ehrlich gesagt sehe ich EG10 auch nur als Einstieg an. Ich hoffe ich haue mich hier nicht selbst in die Pfanne ^^.

FearOfTheDuck

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Du sagst ja: "In der Privatwirtschaft wurde mir oftmals einfach mehr Verantwortung übertragen."
Im ÖD kommt es für die Eingruppierung auf die auszuübende Tätigkeit an, die dauerhaft übertragen worden ist. Wenn man das mehr Verantwortung in der PW mit höherwertigen Aufgaben übersetzt, ist es derselbe Weg. Wichtig ist, dass die Übertragung durch dazu befähigtes Personal geschieht.

Wenn du einen AG findest, der Entwicklungsmöglichkeiten nicht stupide an bestimmten Qualifikationen und Weiterbildungen festmachst, dann ist auch "mehr" möglich, also dann, wenn man bereit ist, die höherwertige Aufgaben zu übertragen. Erfahrungsgemäß sind viele Personaler im ÖD ganz spitz auf bestimmte Lehrgänge und Abschlüsse. Ausgeschlossen, dass du "aufsteigen" kannst, ist es aber gewiss nicht.