Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Kommissarischer Arbeitsbereichsleiter im Zuge einer Reorganisation
Max:
Er muss nicht zustimmen, aber dann die Kündigung abwehren.
Vielleicht kam in meinen Beitrag nicht heraus, dass ich das nicht für das wahrscheinliche vorgehen des Arbeitgebers halte. Aber eine Änderungskündigung ist der einzige Weg wie der Arbeitgeber eine Herabgruppierung verfolgen kann. Freiwillig wird der TE einer Herabgruppierung wohl nicht zustimmen, bzw. sollte er das nicht.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version