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Kommissarischer Arbeitsbereichsleiter im Zuge einer Reorganisation

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Max:
Er muss nicht zustimmen,  aber dann die Kündigung abwehren.
Vielleicht kam in meinen Beitrag nicht heraus,  dass ich das nicht für das wahrscheinliche vorgehen des Arbeitgebers  halte. Aber eine Änderungskündigung ist der einzige Weg wie der Arbeitgeber eine Herabgruppierung verfolgen kann. Freiwillig wird der TE einer Herabgruppierung wohl nicht zustimmen,  bzw. sollte er das nicht.

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