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[BE] Vorzeitige BaL-Ernennung bei Behördenwechsel
Talion:
--- Zitat von: Neuling2016 am 03.03.2024 12:19 ---
--- Zitat von: Jujuju am 02.03.2024 20:17 ---Hallo,
da ich hierzu nichts finden kann, wende ich mich an euch.
Ich bin BaP im nichttechnischen Verwaltungsdienst mD (A6) mit regulärer 3j PZ, da die Behörde keine Vorzeiten anerkannt hat.
Ich habe mich mittlerweile (12 Monate der PZ bisher abgeleistet) zu einer anderen Senatsverwaltung beworben, dort auf eine A9S, Zusage liegt vor.
Meine Behörde scheint dem Antrag auf Abordnung wohl nicht nachkommen zu wollen, daher stellen sich mir hier zwei Fragen:
1. ist innerhalb der Hauptverwaltung eine Raubernennung möglich?
2. könnte die neue Behörde mich direkt als BaL ernennen, wenn ich bei meiner alten kündige? Die mindestprobezeit habe ich ja bereits abgeleistet
Vielen Dank 😊
--- End quote ---
Zu 1.
Raubernennungen sind nicht üblich und werden äußerst selten vollzogen
Zu 2.
Die Probezeit wird bei einer Entlassung beim alten Dienstherrn und bei Ernennung beim neuen Dienstherrn neu festgesetzt. Was bei der Festsetzung anerkannt wird und was nicht, wird dir hier niemand beantworten können. Gehe hierzu auf deine neue Personalstelle zu.
Eine direkte Ernennung als BaL wird mMn nicht erfolgen - wieso auch?
--- End quote ---
Zu 1.: "Raubernennungen" innerhalb des Landes Berlin gibt es nicht.
Zu 2.: Du wirst auf jeden Fall mindestens 12 Monate Probezeit haben.
Allgemein gilt: Ist doch super, wenn Du als A6 auf eine A9-Stelle kommst ... dann bist Du (wenn alles klappt) 1 Jahr nach Ernennung zum BaL schon A7. Und spätestens nach 10 Jahren A9 (wenn der Chef Dich mag, Du nicht den Senator die Treppe herunterschubst etc. etc.) ;)
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