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Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte

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silke:
Ich habe mich, aus einem festen Arbeitsverhältnis heraus, an einer anderen Universität beworben. Aus persönlichen Gründen. Es ist im Grunde die gleiche Position. Ich habe jahrelange Arbeitserfahrung, Weiterqualifikationen und sehr gute Zwischenzeugnisse. Und ich bin schwerbehindert. Nach meiner Bewerbung hat mich der Leiter zum ersten Mal angerufen und versucht mir meine Bewerbung auszureden. Ich hätte doch eine so tolle Stelle und ich hätte dort bessere Aufgaben etc. Nun gut. Nach der Bewerbungsfrist hat mich der Leiter zum zweiten Mal angerufen. Eigentlich um einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. In Wirklichkeit wollte er mir die Bewerbung ein zweites Mal ausreden. Es hätten sich über 100 beworben und sehr viele gute Bewerber seien eingeladen, worüber er sich sehr freut etc. Ich gehe stark davon aus, dass es eine Scheinausschreibung ist. Lange Rede kurzer Sinn, wenn ich hinfahre und es wird ein "Interner" genommen, wie sollte ich dann verfahren? Ist eine Klage realistisch erfolgreich? Oder ist es so sinnlos, dass ich am besten gar nicht fahre? Lg Silke

clarion:
Der Vorgesetzten will Dir das vielleicht ausreden, ist aber nicht allein im Auswahlgremium. Kampflos würde ich das Feld nicht räumen.

Thomber:
Abgesehen davon, dass ein Mensch, der in Arbeit steht und sich auf die gleiche Stelle bewirbt, eigentlich den besonderen Schutz für Schwerbehinderte nicht benötigt, muss natürlich die Bewerberauswahl korrekt getroffen werden und bei Zweifeln kannst Du das ja juristisch hinterfragen lassen.  Möge der/die/das Bessere gewinnen.

MoinMoin:
Das versucht wird dir es auszureden ist insgesamt verständlich, da dadurch, sofern du auf Platz 1 kommst, es wieder lange dauert, bis eine zusätzlich Person im öD eingestellt werden kann, also die dann freiwerdende Stelle neu besetzt ist.
Das kann dir aber egal sein, bewerben und im Zweifel Akteneinsicht fordern und im Zweifel klagen, leben was das angeht ja noch in einem Rechtstaat.

NelsonMuntz:
Letztendlich ist das eine Geschmacksfrage. Wenn für die vakante Stelle eigentlich bereits ein Wunschkandidat zur Stelle steht, eine Einstellung aber nur über den Weg der (öffentlichen) Ausschreibung möglich ist, dann kann man da von außen hineingrätschen, muss es aber nicht. Inwieweit ein über den Klageweg zustandegekommenes Arbeitsverhältnis ein "glücklicher" Start in eine erfolgreiche Arbeitsbeziehung darstellt, ist wie gesagt: Eine Frage des persönlichen Geschmacks.

btw: Wir schreiben offene Stellen zunächst immer intern aus. Diese Ausschreibungen sind recht oft "maßgeschneidert", um es MA zu ermöglichen, im Haus das Referat zu wechseln, oder MA von Fremdfirmen fest zu übernehmen. Da bewirbt sich dann in der Regel auch nur die betreffone Person drauf.

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