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Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte

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Thomber:

--- Zitat von: troubleshooting am 04.03.2024 14:00 ---
--- Zitat von: m4ck am 04.03.2024 13:15 ---Ganz komische Perspektiven hier -- teilweise gespickt mit politischen Behauptungen ("noch in einem Rechtsstaat") ...

Die Bewerberin schreibt, dass sie "aus persönlichen Gründen" die Stelle interessant findet. Das ist ihr gutes Recht und deswegen muss sie sich keine nett verpackten Unverschämtheiten des AGs anhören. Es klingt ja wirklich so, als ob dieser zu wissen scheint, dass er etwas falsch macht.


--- End quote ---

Beim ersten teil bin ich dabei. Insbesondere Aussagen, wie "...Der Grund spielt keine Rolle, ..." oder "... ist ja immerhin relativ offen, ehrlich und fair.." sind schon arg grenzwertig. Genau deshalb gibt es die Antidiskriminierungsgesetze.

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Einspruch.  :)
Einen Bewerber abzulehnen und es ihm/ihr zu zeigen ist fair - natürlich!    Ja, Behinderte fühlen sich dann oft diskriminiert und wollen den wahren Ablehnungsgrund nicht akzeptieren.   Ist es nicht ein Wenig vermessen, jede Ablehnung auf den eigenen Gesundheitszustand zu schieben?   Der Besserer soll gewinnen - nicht der kränkere oder der gesündere Bewerber, finde ich.

dmmx:
Ich würde hingehen, und je nach Verlauf des Vorstellungsgesprächs den Anrufer mit seinen vorherigen Abschreckungsversuchen konfrontieren. Wenn Sie es schon mir unlauteren Mitteln versuchen, soll es auch nicht ganz schmerzfrei ablaufen.
Ob die Anrufe an sich klagewürdig sind, muss ein Jurist beantworten. Aber alleine, sie in einer breiteren Öffentlichkeit zu thematisieren, wird so manchen ins Schwitzen bringen. Man macht sowas nämlich nicht!
Bin selbst bei uns in der SBV engagiert und habe schon einige Vorstellungsrunden erlebt, bei denen es im Vorfeld einen klaren Favoriten gab, der aber im Vorstellungsgespräch überhaupt nicht überzeugen konnte. Und genau dafür ist das Vorstellungsgespräch da.

dmmx:
   Der Besserer soll gewinnen - nicht der kränkere oder der gesündere Bewerber, finde ich.
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Ja, aber wer der oder die bessere ist, weiß man erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens, und nicht schon vorher!

dmmx:
Von daher ist Deine Interpretation "dass auch eine Bestenauswahl aus allen Bewerbungen erwünscht ist" nicht mehr als eine Mutmaßung hinsichtlich der Motivation der Ausschreibung. Ggf. ist sich sogar das Einstellungsgremium über den Wunschkandidaten einig, aber jene Pflicht zur Bevorzugung Schwerbehinderter bringt die gewünschte Einstellung formal in Gefahr.
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Die Bestenauswahl ist sicher nicht lediglich "erwünscht", sondern sie ist Pflicht bei öffentlich-rechtlichen Auswahlverfahren. Das Auswahlgremium hat sich dabei vorurteilslos leiten zu lassen.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: dmmx am 05.03.2024 09:58 ---
Die Bestenauswahl ist sicher nicht lediglich "erwünscht", sondern sie ist Pflicht bei öffentlich-rechtlichen Auswahlverfahren. Das Auswahlgremium hat sich dabei vorurteilslos leiten zu lassen.

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Ja, das ist die Rechtslage. Das ändert aber nichts an dem von mir Gesagten.

Ihr dürft silke natürlich unter Verweis auf eben jene Rechtslage dazu ermutigen, alle Rechtsmittel an dieser Stelle auszuschöpfen, um einer (wie auch immer gearteten) Gerechtigkeit genüge zu tun - ob das dann in einem alle Beteiligte zufriedenstellenden Beschäftigungsverhältnis mündet, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.

Mehr habe ich auch nicht zum Ausdruck bringen wollen.

(Mich erinnern solche Diskussionen an meinen ehemaligen Nachbarn, der erfolgreich gegen die Gemeinde geklagt hat, weil der Bürgersteig 7cm auf sein Grundstück ragte. Er meldete auch jeden Falschparker. Recht ist eben Recht ;))

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