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Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte

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Kingrakadabra:
Ich würde das Vorstellungsgespräch auf jeden Fall wahrnehmen. Solche AG darf man nicht auch noch in ihrem Tun bestärken. Kann da aus eigener Erfahrung sprechen.

Die Aussage "Schwerbehinderte fühlen sich dann ganz schnell diskriminiert" finde ich wirklich frech. Die Ablehnung kann in so einem Fall klar begründet werden und würde dann sicherlich auch einer rechtlichen Überprüfung genügen.

Als SB bekommt man leider sehr schnell den Stempel aufgedrückt, dass man bevorzugt behandelt werden möchte oder nur aufgrund der SB eine Stelle erhält.
Das ist natürlich totaler Quatsch. Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen. Manche sollten vielleicht mal erleben, wie es als SB ist.

Also, einfach vorstellen und dann weiterschauen. :)

Thomber:

--- Zitat ---Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.
--- End quote ---

Aus Sicht eines SB besteht die Gleichbehandlung darin, dass der/die/das SB seine Rechte bekommt, denn ein Normalo (ist dieser Begriff noch woke oder schon rechtsextrem?) möchte seine Rechte ja auch wahrnehmen.
Da die Rechte aber nicht die selben sind, könnte ein pöser pöser Normalo diese herbeikontruierte "Gleichbehandlung" eventuell anders beurteilen.


--- Zitat ---Als SB bekommt man leider sehr schnell den Stempel aufgedrückt, dass man bevorzugt behandelt werden möchte oder nur aufgrund der SB eine Stelle erhält.
Das ist natürlich totaler Quatsch.
--- End quote ---
  Ob das Quatsch ist, muss im Einzelfall betrachtet werden. Die Gesetzeslage ist jedenfalls dafür geeignet solche Mutmaßungen im Allgemeinen zu untermauern. (Ist ja wie bei jeder anderen Quotenregelung auch so. - Wer davon profitieren möchte, muss halt damit leben, dass andere eventuell Vorbehalte haben.)

NelsonMuntz:
Mir ist eigentlich grundsätzlich nicht bewusst, warum hier die SB überhaupt eine Rolle spielt respektive einen Ablehnungsgrund darstellt.

Wenn es sich um eine Scheinausschreibung handelt, um eine bekannte, externe Person mit ins Boot holen zu können, dann ist das vom Grundsatz her natürlich verwerflich - aber anders als die fW hat der öD keine Möglichkeit, ohne Ausschreibung einzustellen. Der genaue Sachverhalt verbleibt natürlich im Spekulativen (vielleicht meldet sich jener Abteilungsleiter hier ja mal zu Wort  ;D ;)?), aber grundsätzlich habe ich nicht herausgehört, dass die telefonische "Absage" hier auf genau jenen Umstand der SB abzielte.

Gleichzeitig gilt natürlich auch, dass selbst bei einem normalen Einstellungsverfahren kein Anspruch auf einen Zuschlag allein aufgrund der SB zu erfolgen hat. Es klang bei silke aber leider ein wenig so, als ob sie genau diesen Umstand als "Bonus" mit in die Wagschale werfen wollte - auch dies ist natürlich nur spekulativ, wäre aber dann auch nicht im Sinne einer Gleichbehandlung.

Der eigentliche Punkt ist jedoch: Eine alle Seiten zufriedenstellende Arbeitsperspektive scheint nicht in Aussicht. Vielleicht erklagt man sich eine leckere Entschädigung, aber das verbleibt eine persönliche Entscheidung.

Organisator:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 12.03.2024 15:49 --- aber anders als die fW hat der öD keine Möglichkeit, ohne Ausschreibung einzustellen

--- End quote ---

Na klar geht das - auch im öD bedarf es bei Tarifbeschäftigten nicht zwingend einer Ausschreibung vor der Einstellung. Oder Höhergruppierung.

clarion:
Nelson Muntz,

Dein Vortrag überzeugt nicht.

Entweder hat man interne Bewerber, dann muss und sollte man nicht öffentlich ausschreiben. Oder man hat kein geeignetes internes Personal, dann sollte man öffentlich ausschreiben und eine echte Bestenauswahl vornehmen. Externe Bewerber kennt man allenfalls flüchtig, und von daher ist es gar nicht mal unwahrscheinlich,  dass sich noch besser geeignete Bewerber bewerben. So hat das Verfahren doch ein Geschmäckle. Mal abgesehen davon, dass öffentliche Scheinausschreibungen unfair sind!

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