Autor Thema: Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte  (Read 4488 times)

NelsonMuntz

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #30 am: 13.03.2024 07:32 »
Nelson Muntz,

Dein Vortrag überzeugt nicht.

Entweder hat man interne Bewerber, dann muss und sollte man nicht öffentlich ausschreiben. Oder man hat kein geeignetes internes Personal, dann sollte man öffentlich ausschreiben und eine echte Bestenauswahl vornehmen. Externe Bewerber kennt man allenfalls flüchtig, und von daher ist es gar nicht mal unwahrscheinlich,  dass sich noch besser geeignete Bewerber bewerben. So hat das Verfahren doch ein Geschmäckle. Mal abgesehen davon, dass öffentliche Scheinausschreibungen unfair sind!

clarion, ich berichte einfach aus der gelebten Praxis. Ich arbeite im technischen Bereich und wir collaborieren intensivst mit diversen, externen Firmen. Gelegentlich kommt es dann auch tatsächlich vor, dass ein Mitarbeiter einer solchen externen Firma zu uns wechseln möchte. Es handelt sich in dem Fall eben nicht um eine flüchtige Bekanntschaft, sondern um einen Bewerber, von dem wir bereits weit mehr wissen, als man je in einem VG herausfinden könnte, und von dem wir natürlich auch einen breiten Einblick in die Arbeitsleistung erhalten haben.

Ohne jetzt ins Detail zu gehen, oder das "warum" und "warum nicht" in den Einstellungsprozessen zu beleuchten: Bei uns führt der Weg hier ausschießlich über die öffentliche Ausschreibung unter Verwendung eines hoch-differenzierten Anforderungsprofils.

Wir sind damit auch nicht wirklich glücklich - Aber hier landen wir dann wieder bei den Kompetenzen und Fähigkeiten in den Personal-Abteilungen.

Thomber

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #31 am: 13.03.2024 08:30 »
Stellenvergabe ohne Ausschreibung.... ach ja... früüher mal davon gehört. Mein Vater sagte vor 20-30 Jahren, dass bei ihm Stellen unter A10 nicht ausgeschrieben werden mussten. Ich würde sagen, dass seitdem "alle" Stellen ausgeschrieben werden müssen, weil es die AG oder die Behörden leiter so wollen.

Meinem Trauzeugen eine Stelle schenken?   Darf ICH leider nicht. Das ist anderen vorbehalten.

Organisator

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #32 am: 13.03.2024 09:04 »
Stellenvergabe ohne Ausschreibung.... ach ja... früüher mal davon gehört. Mein Vater sagte vor 20-30 Jahren, dass bei ihm Stellen unter A10 nicht ausgeschrieben werden mussten. Ich würde sagen, dass seitdem "alle" Stellen ausgeschrieben werden müssen, weil es die AG oder die Behörden leiter so wollen.

Meinem Trauzeugen eine Stelle schenken?   Darf ICH leider nicht. Das ist anderen vorbehalten.

Moment. Bei Beamten gibts eine solche Pflicht zur Ausschreibung. Nicht jedoch bei TBs.

Kingrakadabra

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #33 am: 13.03.2024 12:39 »
Zitat
Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.

Aus Sicht eines SB besteht die Gleichbehandlung darin, dass der/die/das SB seine Rechte bekommt, denn ein Normalo (ist dieser Begriff noch woke oder schon rechtsextrem?) möchte seine Rechte ja auch wahrnehmen.
Da die Rechte aber nicht die selben sind, könnte ein pöser pöser Normalo diese herbeikontruierte "Gleichbehandlung" eventuell anders beurteilen.

Jeder darf, soll und muss auch seine Rechte wahrnehmen.
Beim SB ist es eben auch der sog. Nachteilsausgleich. Kann einjer von den "Normalos" denn nachvollziehen, wie ein Leben als SB ist bzw. welche Anstrengungen es braucht, dass er die gleichwertigen Leistungen bringt? Meist lässt sich ein SB das eh nicht anmerken etc....! Ich denke nicht, dass "Normalos" mit manchen Diagnosen klarkommen würden... Aber egal...
Klar, man könnte dann argumentieren "dann hat er auf der Position" nix zu suchen". Ist halt aber auch unsinnig.

Thomber

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #34 am: 13.03.2024 14:27 »
Zitat
Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.

Aus Sicht eines SB besteht die Gleichbehandlung darin, dass der/die/das SB seine Rechte bekommt, denn ein Normalo (ist dieser Begriff noch woke oder schon rechtsextrem?) möchte seine Rechte ja auch wahrnehmen.
Da die Rechte aber nicht die selben sind, könnte ein pöser pöser Normalo diese herbeikontruierte "Gleichbehandlung" eventuell anders beurteilen.

Jeder darf, soll und muss auch seine Rechte wahrnehmen.
Beim SB ist es eben auch der sog. Nachteilsausgleich. Kann einjer von den "Normalos" denn nachvollziehen, wie ein Leben als SB ist bzw. welche Anstrengungen es braucht, dass er die gleichwertigen Leistungen bringt? Meist lässt sich ein SB das eh nicht anmerken etc....! Ich denke nicht, dass "Normalos" mit manchen Diagnosen klarkommen würden... Aber egal...
Klar, man könnte dann argumentieren "dann hat er auf der Position" nix zu suchen". Ist halt aber auch unsinnig.



Ich wollte nur zeigen, dass der Satz, "Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" ..." eben nicht umfänglich alles sagt. Besondere Rechte einzufordern ist ja okay, aber das ist halt in den Augen manch anderer eben keine Gleichbehandlung, denn der Wortbestandteil "behandlung" steht dafür, wie der Staat die SB Menschen behandelt. Dass die SB im Leben es an manchen Stellen schwerer haben, kann man sicherlich verallgemeinert so sagen, aber der Ausgleich, den der Staat an dieser Stelle anstrebt, ist ein Ausgleich privater "Nachteile" und geschieht zum Nachteil der nicht-SB Menschen.    "Ich" bekomme die Stelle nicht, weil ein anderer Bewerber, gegen den ich normalerweise gewonnen hätte, SB ist.  Dass das nicht jeder versteht, ist wohl nachvollziehbar.   



TV-Ler

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #35 am: 13.03.2024 14:55 »
Zitat
Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.

Aus Sicht eines SB besteht die Gleichbehandlung darin, dass der/die/das SB seine Rechte bekommt, denn ein Normalo (ist dieser Begriff noch woke oder schon rechtsextrem?) möchte seine Rechte ja auch wahrnehmen.
Da die Rechte aber nicht die selben sind, könnte ein pöser pöser Normalo diese herbeikontruierte "Gleichbehandlung" eventuell anders beurteilen.

Jeder darf, soll und muss auch seine Rechte wahrnehmen.
Beim SB ist es eben auch der sog. Nachteilsausgleich. Kann einjer von den "Normalos" denn nachvollziehen, wie ein Leben als SB ist bzw. welche Anstrengungen es braucht, dass er die gleichwertigen Leistungen bringt? Meist lässt sich ein SB das eh nicht anmerken etc....! Ich denke nicht, dass "Normalos" mit manchen Diagnosen klarkommen würden... Aber egal...
Klar, man könnte dann argumentieren "dann hat er auf der Position" nix zu suchen". Ist halt aber auch unsinnig.



Ich wollte nur zeigen, dass der Satz, "Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" ..." eben nicht umfänglich alles sagt. Besondere Rechte einzufordern ist ja okay, aber das ist halt in den Augen manch anderer eben keine Gleichbehandlung, denn der Wortbestandteil "behandlung" steht dafür, wie der Staat die SB Menschen behandelt. Dass die SB im Leben es an manchen Stellen schwerer haben, kann man sicherlich verallgemeinert so sagen, aber der Ausgleich, den der Staat an dieser Stelle anstrebt, ist ein Ausgleich privater "Nachteile" und geschieht zum Nachteil der nicht-SB Menschen.    "Ich" bekomme die Stelle nicht, weil ein anderer Bewerber, gegen den ich normalerweise gewonnen hätte, SB ist.  Dass das nicht jeder versteht, ist wohl nachvollziehbar.
Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung zu bevorzugen.
Wenn ein anderer Bewerber "normalerweise gewonnen hätte", dann kann das nur so verstanden werden, das der andere Bewerber besser geeignet ist und dann auch zum Zuge kommt.

Bei gleicher Eignung bevorzugen bedeutet lediglich, das der AG dann nicht mehr zwischen dem schwerbehinderten und dem anderen Bewerber sich entscheiden muss, sondern der Gesetzgeber ihm hier die Entscheidung abgenommen hat.

NelsonMuntz

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #36 am: 13.03.2024 16:03 »
"Gleiche Eignung" ist final eine Illusion.

Ich habe oft mit einem SB in einem anderen Team zu tun, der tatsächlich einige Aufgaben wie z.B. Rufbereitschaften nicht übernehmen kann. Die 80%, die er machen kann, erfüllt er aber "zur vollsten Zufriedenheit" und er ist ein wirklich engagierter, aber vor allem sozial hochkompetenter Kollege. Mit ihm zu arbeiten ist nicht nur effektiv - es macht auch richtig Spaß. Ich würde ihn nicht gegen einen "Normalo" tauschen wollen, der zwar alle Aufgaben erfüllen kann (und damit eben "besser" für das Tatigkeitsprofil geeignet wäre), der sich aber nicht vernünftig in ein Team integrieren kann.

Thomber

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #37 am: 14.03.2024 09:25 »
Zitat
Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung zu bevorzugen.
Kennt Mann von der Frauenförderung, die ja gerade im öD sooo wichtig ist, stimmt. ABER das ist nur ein Punkt.

Geht ja auch darum, wen ich einlade/ einladen muss. Jeder kann im Gespräch überzeugen, aber ein Normalo mit einen Punkt zu wenig im Examen wird nicht eingeladen und kann daher nicht zeigen, dass er ja doch clever ist.
(Auch ein Normalo kann Gründe haben, warum er das Studium nicht so super abgeschlossen hat - er musste seine Eltern pflegen z.B.)   Der Normalo wird dann nicht eingeladen, der SB mit gleicher Punktzahl aber schon.

Wie gesagt, dass man bei uns die Bestenauswahl durch das SB-Recht ausgehebelt hat, ist ja rechtlich alles okay und von mir aus kann auch jeder im öD mind. die E15 erreichen....aber, wenn ich wegen eines Punktes zu wenig nicht eingeladen werde, muss man zumindest Verständnis dafür haben, dass sich das unfair anfühlt.  (Das eigene Gefühl muss ja juristisch und moralisch nicht der Maßstab sein - klar - aber es muss Verständnis dafür geben, dass die sog. Gleichbehandlung in real nicht als Gleichbehandlung empfunden wird.)     Aus den Augen des Anderen mal sehen...

clarion

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #38 am: 15.03.2024 06:06 »
Thomber, Du fühlst Dich benachteligt, weil man eine SB zum Auswahlverfahren eingeladen hat  und dieser SB sich so gut verkauft hat,  dass er oder sie ausgewählt wurde,  ernsthaft?

MoinMoin

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #39 am: 15.03.2024 06:32 »
Thomber, Du fühlst Dich benachteligt, weil man eine SB zum Auswahlverfahren eingeladen hat  und dieser SB sich so gut verkauft hat,  dass er oder sie ausgewählt wurde,  ernsthaft?
Nein, das hat er nicht geschrieben, er hat geschrieben, das der SB zum Auswahlverfahren eingeladen wurde und der Normalo nicht, nur weil der SB sich gleich gut verkauft hat und SB ist und damit der nicht SB keine Chance bekommt im Auswahlgespräch zu überzeugen.

Albeles

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« Antwort #40 am: 15.03.2024 09:04 »
Da vom TE kein weiter Post kam, hat sich das Thema wohl erledigt und man muss auch nicht weiter diskutieren  ;)

TV-Ler

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« Antwort #41 am: 15.03.2024 09:57 »
...und man muss auch nicht weiter diskutieren  ;)
Man kann aber ...  8)

IchWärDannSoweit

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Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
« Antwort #42 am: 19.03.2024 12:00 »
Ich würde das Vorstellungsgespräch auf jeden Fall wahrnehmen. Solche AG darf man nicht auch noch in ihrem Tun bestärken. Kann da aus eigener Erfahrung sprechen.

Die Aussage "Schwerbehinderte fühlen sich dann ganz schnell diskriminiert" finde ich wirklich frech. Die Ablehnung kann in so einem Fall klar begründet werden und würde dann sicherlich auch einer rechtlichen Überprüfung genügen.

Als SB bekommt man leider sehr schnell den Stempel aufgedrückt, dass man bevorzugt behandelt werden möchte oder nur aufgrund der SB eine Stelle erhält.
Das ist natürlich totaler Quatsch. Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen. Manche sollten vielleicht mal erleben, wie es als SB ist.

Also, einfach vorstellen und dann weiterschauen. :)

Ich kann zum Thema nichts beitragen. Muss mich aber gerad selbst auslachen, weil ich hier für SB in meinem Kopf "Sachbearbeiter" eingefügt hatte und mir das erst zum Textende hin auffiel  ;D