Autor Thema: Stellenbeschreibung passt nicht mehr zur Arbeit  (Read 3598 times)

Dino94

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

meine Stellenbeschreibung beinhaltet 10% Kundenservice und Telefonzentrale.
Nun ist es leider schon sehr lange so, dass das mittlerweile eher 70 % meiner täglichen Arbeit beinhaltet.
Ich arbeite in einem Versorgungsunternehmen. Für die jährliche Abrechnung und Zählerablesung und alles was dazugehört (z.B. Ummeldungen, Fragen zur Abrechnung usw.) haben wir eigentlich einen Dienstleister. Dieser wurde im Herbst 2020 von einem anderen großen Unternehmen übernommen. Seitdem läuft es katastrophal.
Und da unsere Kunden dort im Kundenservice nicht weiterkommen, wenden Sie sich schlussendlich an uns, als Versorger.
Dadurch ist das Telefonaufkommen so extrem gestiegen und ich einfach nur noch unzufrieden.
Ich fühle mich mittlerweile eher als Sekretärin oder Telefonistin und nicht mehr als kaufmännische Sachbearbeiterin. Darauf hätte ich mich nie beworben.
Jetzt bin ich am überlegen mit meinem Chef zu sprechen, weiß aber nicht welche Möglichkeiten ich habe.
Kann ich darauf bestehen, dass ich die Arbeit mache, wie es in meiner Stellenbeschreibung steht? Muss ich eine Lösung bereitstellen? Die Anrufe kommen ja rein. Irgendwer muss an das Telefon gehen.

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 421
Antw:Stellenbeschreibung passt nicht mehr zur Arbeit
« Antwort #1 am: 01.03.2024 11:43 »
Soweit sich durch die Veränderung/Verschiebung der Zeitanteile keine dauerhaften eingruppierungsrechtlichen Änderungen ergeben, wäre dies durch das Direktionsrecht des AG abgedeckt. Wenn sich durch die Verschiebung eine höhere oder niedriger zu bewertende Tätigkeit ergeben würde und diese dir durch den AG dauerhaft übertragen würde, würde dies nur mit deiner Zustimmung möglich sein.

MeinerEiner

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 148
Antw:Stellenbeschreibung passt nicht mehr zur Arbeit
« Antwort #2 am: 04.03.2024 09:39 »
Auch die veränderten Zeitanteile müssen wirksam übertragen sein und die Eingruppierungsrelevanz stellt sich vorher sowieso nie.
Das Direktionsrecht greift also insoweit, dass der AG die Zeitanteile verändert und wenn er der Meinung ist, es sei nicht eingruppierungsrelevant, das nicht vom AN absegnen lassen muss.

Die offizielle Änderung muss in jedem Fall erfolgen. Verpflichtend sind nur die 10% und alles darüber hinaus ist vertragswidrig.

Was ist mit Stellenbeschreibung gemeint?

Wenn die 10% Telefonservice ordnungsgemäß übertragen wurden, gelten diese. Eine normale Stellenbeschreibung ist für die Eingruppierung unerheblich.

Gibt es eine Tätigkeitsbeschreibung?