Autor Thema: Frage zu einer internen Umsetzung  (Read 4929 times)

ts181

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Frage zu einer internen Umsetzung
« am: 04.03.2024 20:55 »
Tag zusammen,

folgende Situation, bei welcher ich mal gerne eure Meinung hören würde:

Bei uns gibt es einen Stabsbereich, der sich in drei verschiedene Teams gliedert, die jeweils vollkommen unterschiedliche Aufgabenbereiche wahrnehmen. Eine Mitarbeiterin ist in Team A tätig und soll bald (vermutlich nur temporär) umgesetzt werden in Team B. Klar ist, dass dies bei entsprechenden Tätigkeiten derselben Entgeltgruppe vom Direktionsrecht des Arbeitsgebers gedeckt sein sollte. Die Umsetzung soll jedoch "lautlos" geschehen, d.h. die Kollegin soll weder eine neue Tätigkeitsdarstellung erhalten noch offiziell organisatorisch in Team B umgesetzt werden.

Ist das so möglich? Ohne Einbindung des Personalrats oder sogar ohne Einbindung der Personalabteilung? Wie seht ihr hier die rechtliche Situation?

Besten Dank für eure Hilfe!

Thomber

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Antw:Frage zu einer internen Umsetzung
« Antwort #1 am: 05.03.2024 08:42 »
Kann man das nicht einfach als befristete Übertragung von (anderen) Aufgaben (mit gleicher Wertigkeit) verstehen? Daa wäre wohl "lautlos" okay. (Denn der organisatorische Aufbau beim AG hat keinen Einfluss auf das Arbeitsvertragsverhältnis.)

MeinerEiner

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Antw:Frage zu einer internen Umsetzung
« Antwort #2 am: 05.03.2024 09:44 »
Sollen sich die Tätigkeiten ändern, muss sich vorher die Tätigkeitsdarstellung ändern, denn erst dann kann sich der AN auch eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden.

Thomber

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Antw:Frage zu einer internen Umsetzung
« Antwort #3 am: 05.03.2024 09:55 »
Sollen sich die Tätigkeiten ändern, muss sich vorher die Tätigkeitsdarstellung ändern, denn erst dann kann sich der AN auch eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden.

Na ja, man muss und wird dem AN schon sagen, was seine neuen Aufgaben sind, klar.  Und dann kann er-sie-es ja grübeln, ob die Entlohnung dafür passt.
Wenn es für die Tätigkeitsbeschreibung eine Vorschrift (Frist?) gibt, wäre ich über Hinweis dankbar.

ts181

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Antw:Frage zu einer internen Umsetzung
« Antwort #4 am: 05.03.2024 11:13 »
Danke erstmal für die Antworten. Die Kollegin war vorher schon Mal in Team B und hat dort quasi den Laden geschmissen. Seinerzeit mit einer E8 und einer Zulage 9a. In team A hat sie wiederum eine 8. Sie soll jetzt in team B aufräumen und die Rückstände aufarbeiten. Was mir aufstößt ist, dass der Rest des Teams mindestens eine 9c hat, die meisten eine 11. Wenn sie dort jetzt hinkommt und Rückstände aufarbeitet, ohne neue TD und weiter eine 8 erhält, ist das meiner Meinung nach nicht richtig.

MoinMoin

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Antw:Frage zu einer internen Umsetzung
« Antwort #5 am: 05.03.2024 11:55 »
Dann sollte sie eine vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten erfolgen und wenn sie höherwertig sind, dann gibt es halt eine Zulage.
Wenn sie einfach dahin geschickt wird und ihr gesagt wird mach mal und sie macht das mit, dann ist sie halt schön blöd sich unter Wert zu verkaufen.

MeinerEiner

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Antw:Frage zu einer internen Umsetzung
« Antwort #6 am: 05.03.2024 13:58 »
Sollen sich die Tätigkeiten ändern, muss sich vorher die Tätigkeitsdarstellung ändern, denn erst dann kann sich der AN auch eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden.

Na ja, man muss und wird dem AN schon sagen, was seine neuen Aufgaben sind, klar.  Und dann kann er-sie-es ja grübeln, ob die Entlohnung dafür passt.
Wenn es für die Tätigkeitsbeschreibung eine Vorschrift (Frist?) gibt, wäre ich über Hinweis dankbar.

So wie der TE berichtet, scheint es ja bereits eine schriftlich fixierte Tätigkeitsdarstellung zu geben, die konkret die übertragenen Tätigkeiten beinhaltet. Bevor diese nicht die neu auszuübenden Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge abdeckt, bleibt es bei den bestehenden Tätigkeiten.

Thomber

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Antw:Frage zu einer internen Umsetzung
« Antwort #7 am: 05.03.2024 14:23 »
Zitat
Bevor diese nicht die neu auszuübenden Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge abdeckt, bleibt es bei den bestehenden Tätigkeiten.

Du meinst damit, dass die Angestellte keiner Weisung folgen muss, solange sie keine neue Tätigkeitsbeschreibung bekommen hat?  Wass mich zu meiner Frage zurückkommen lässt:  Rechtsgrundlage?

Organisator

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Antw:Frage zu einer internen Umsetzung
« Antwort #8 am: 05.03.2024 14:52 »
Zitat
Bevor diese nicht die neu auszuübenden Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge abdeckt, bleibt es bei den bestehenden Tätigkeiten.

Du meinst damit, dass die Angestellte keiner Weisung folgen muss, solange sie keine neue Tätigkeitsbeschreibung bekommen hat?  Wass mich zu meiner Frage zurückkommen lässt:  Rechtsgrundlage?

Die Rechtsggrundlage ist der Arbeitsvertrag. Vertragspartner für den AN ist der AG und nur letzterer darf Aufgaben übertragen. Dies wird häufig auf den Personalbereich delegiert.
Der direkte Vorgesetzte ist typischerweise nicht in dieser Funktion tätig, darf somit nur bereits übertragende Aufgaben konkretisieren.


ts181

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Antw:Frage zu einer internen Umsetzung
« Antwort #9 am: 06.03.2024 08:26 »
In Ordnung, danke für eine Rückmeldungen. Ich werde das so an die Kollegin weitergeben.