Wie umgehen mit der Situation?

Begonnen von HummelBiene, 26.02.2024 07:23

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Faunus

Zitat von: clarion in 27.02.2024 16:49
Es ist schon ein Unterschied,  ob die abwesende Person im Homeoffice und damit prinzipiell erreichbar, oder ab die Person krank oder im Urlaub ist.

Ein Vorgesetzter weiß weshalb sein MA abwesend ist und muss das hoffentlich nicht öffentlich verwalten lassen, um dieses nachzulesen. Dafür wird er u.a. bezahlt!

clarion

Müssen Eure Mitarbeiter nicht mit einander reden?  Bei uns schon!

Schmitti

Zitat von: HummelBiene in 26.02.2024 07:23Mich würde mal Eure Meinung dazu interessieren.
Gefällt einer Biene eine Blume nicht mehr, fliegt sie einfach weiter. Bleibt sie bei der Blume sitzen, überwiegt der Honig.

Und ja, auch im Beamtenstatus ist es einfach, einfach weiter zu fliegen.

Thomber

ZitatUnd ja, auch im Beamtenstatus ist es einfach, einfach weiter zu fliegen.

Träum....  wäre schön

Schmitti

Wieso wäre? Die Dinge, wegen denen man meint ewig dem gleichen Herren zu dienen, die sind dann eben der Honig. Ja, Pensionseinbußen sind doof und ja, nicht ewig werden manche Dienstherren mit Raubernennungen so freizügig umgehen wie derzeit, aber wer seine Altersvorsorge nicht komplett auf die Pension aufgebaut hat, hat drei Monate Zeit sich von seinen Kollegen zu verabschieden, und was vernünftigeres zu beginnen. Eben ganz einfach.

Thomber

- Raubernennungen ... Können sich viele Dienstherrn nicht leisten.
- Versetzungen kann der aktuelle Dienstherr verhindern.
- Antrag auf Beendigung des Beamtenstatus´? Nachversicherung, Stress, Neue Ernennung - Risiko.... 

Gibt sicherlich noch mehr Stichpunkte zum Thema. Auf jeden Fall ist für Beamte der Dienstherrenwechsel schwieriger und im Ernstfall sogar ausgeschlossen.

Schmitti

Und weil viele Beamte das so glauben, funktioniert das für die Dienstherren auch so gut.
Wer gehen will, geht. Wer nicht gehen will, bleibt. Für seelischen Zuspruch gibts ja dann das Internetforum.

Thomber

Zitat von: Schmitti in 06.03.2024 08:28
Und weil viele Beamte das so glauben, funktioniert das für die Dienstherren auch so gut.
Wer gehen will, geht. Wer nicht gehen will, bleibt. Für seelischen Zuspruch gibts ja dann das Internetforum.


Rechtslage hat mit Glauben nichts zu tun.
Wir hatten diese Thematik hier im Forum schon ausführlich behandelt.....  Kannst Dich an geeigneter Stelle dort gerne beteiligen.

Schmitti

Welche Rechtslage spricht gegen die drei Monate? Ich kenne mehrere Beispiele, die hatten tlw. schon die Schnittchen für das erste offizielle Dienstjubiläum bekommen, und sind dann in Angestelltenverhältnisse abgehauen. Weil sie es wollten, und, da kann ich nur von einem Fall wo ich Zahlen kenne berichten, auch nicht mit so großen finanziellen Folgen, wie man gemeinhin denkt. Wenn ein 60jähriger den Schritt nicht gehen will, und seine restliche Zeit trotz dämlicher Chefs/Kollegen/Aufgaben o.ä. absitzen will mit Blick auf die Pension, könnte ich das verstehen. Alle anderen sind einfach zufrieden damit, solange sie sich den Abschied vom Dienstherren so schwierig vorstellen. Ausgeschlossen per Rechtslage ist da gar nix.