Mag sein, aber dann müsste diese Stelle ja mehr als A15 bieten und gemäß Ausschreibung ist das "nur" A15-Stelle und keine B3 oder was auch immer.
Ich gebe Dir grundsätzlich Recht und sehe es auch wie Du. Andererseits: Es gibt ja keinen Anspruch auf Beförderung. Dass jemand im Bundesministerium als Referatsleiter mit A 15 in Ruhestand geht, habe ich zwar noch nicht erlebt, aber in es gibt zumindest im einstelligen Prozentbereich durchaus Kollegen, die es nur bis A 16 schaffen. Da mangelt es dann in der Regel an der Bewährung für die Beförderung nach B 3. Und das teilweise - auch in Abhängigkeit von der Stellensituation - teils jahrelang auf die jeweiligen Beförderungen warten, ist auch nicht unüblich.