Autor Thema: Verbeamtung ohne Laufbahnbefähigung  (Read 2532 times)

nightlounge

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Verbeamtung ohne Laufbahnbefähigung
« am: 31.05.2024 16:42 »
Liebe Alle,

vielleicht kann mir jemand zu folgendem Sachverhalt weiterhelfen:

Ich bin seit knapp 3 Jahren in einer OBB Tarifbeschäftigter als Sachbearbeiter (gD) und möchte mich nun zeitnah im nichttechnischen Verwaltungsdienst im gD verbeamten lassen.

Die OBB sagt, dass dies möglich wäre, aber auf Grund meiner vorherigen Tätigkeit in der Wirtschaft und einem Bachelorabschluss BWL mir zur Erlangung der sog. Laufbahnbefähigung 1,5 Jahre Berufserfahrung bei der Anerkennung von Vordienstzeiten für die Stufenfestsetzung abgezogen werden sollen.

So genau konnte ich das nirgends lesen. Nur, dass in § 20 der BLV folgendes steht:

1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:

1.einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss, wenn die jeweilige Ausbildung inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprochen hat, oder

2. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor sowie eine hauptberufliche Tätigkeit oder einen Abschluss, der einem Bachelor gleichwertig ist, sowie eine hauptberufliche Tätigkeit.

Die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor oder der gleichwertige Abschluss nach Satz 1 abgeschlossen wurde, muss mindestens drei Jahre betragen haben. Die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 beträgt mindestens ein Jahr und sechs Monate. § 19 Absatz 2 bis 5 gilt entsprechend.

Ist diese Verfahrensweise von der OBB korrekt, dass mir 1,5 Jahre Berufserfahrung bei der Anerkennung von Vordienstzeiten für die Festsetzung der Erfahrungsstufe abgezogen werden und ich somit statt in Stufe 5 nur in Stufe 4 käme?

Vielen Dank!

Marcus

Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 474
Antw:Verbeamtung ohne Laufbahnbefähigung
« Antwort #1 am: 31.05.2024 17:06 »
Ja ist es. Die Laufbahnbefähigung wird von der Zeit abgezogen. Diese benötigst du für die Verbeamtung. Solltest du keine Berufserfahrung vorweisen können, so wird die Laufbahnbefähigung als Tarifbeschäftigter absolviert.

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 534
Antw:Verbeamtung ohne Laufbahnbefähigung
« Antwort #2 am: 03.06.2024 21:14 »
Der Titel des Themas ist etwas irreführend. Ohne Laufbahnbefähigung ist eine Verbeamtung nicht möglich. Diese wird aber in deinem Fall durch die Verbindung von Abschluss und hauptberuflicher Tätigkeit erworben.

Die Stufenfestsetzung ist keine Frage des Laufbahn-, sondern des Besoldungsrechts. Hier ist nicht das BBG und die BLV, sondern das BBesG einschlägig.

Die Rechtsnorm für die Nichtberücksichtigung der in deinem Fall eineinhalb Jahre findet sich in § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG:

"Beamten [...] werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt: Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung [...] sind"

Da die