Liebe Alle,
vielleicht kann mir jemand zu folgendem Sachverhalt weiterhelfen:
Ich bin seit knapp 3 Jahren in einer OBB Tarifbeschäftigter als Sachbearbeiter (gD) und möchte mich nun zeitnah im nichttechnischen Verwaltungsdienst im gD verbeamten lassen.
Die OBB sagt, dass dies möglich wäre, aber auf Grund meiner vorherigen Tätigkeit in der Wirtschaft und einem Bachelorabschluss BWL mir zur Erlangung der sog. Laufbahnbefähigung 1,5 Jahre Berufserfahrung bei der Anerkennung von Vordienstzeiten für die Stufenfestsetzung abgezogen werden sollen.
So genau konnte ich das nirgends lesen. Nur, dass in § 20 der BLV folgendes steht:
1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:
1.einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss, wenn die jeweilige Ausbildung inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprochen hat, oder
2. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor sowie eine hauptberufliche Tätigkeit oder einen Abschluss, der einem Bachelor gleichwertig ist, sowie eine hauptberufliche Tätigkeit.
Die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor oder der gleichwertige Abschluss nach Satz 1 abgeschlossen wurde, muss mindestens drei Jahre betragen haben. Die Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 beträgt mindestens ein Jahr und sechs Monate. § 19 Absatz 2 bis 5 gilt entsprechend.
Ist diese Verfahrensweise von der OBB korrekt, dass mir 1,5 Jahre Berufserfahrung bei der Anerkennung von Vordienstzeiten für die Festsetzung der Erfahrungsstufe abgezogen werden und ich somit statt in Stufe 5 nur in Stufe 4 käme?
Vielen Dank!
Marcus