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Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit

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Streber22:
Darf man eine genehmigte Nebentätigkeit während eines gewährten Sonderurlaubs bedenkenlos ausüben (natürlich unter Einhaltung der 1/5 Regelung)? Ich bin hierzu weder im BBG noch in der BNV fündig geworden. Vll. kennt sich jemand aus?

Asperatus:
Ich sehe keine Anhaltspunkte, weshalb dies nicht erlaubt sein sollte oder abweichend vom Erholungsurlaub geregelt sein sollte. Um welche Art von Sonderurlaub handelt es sich? Werden Bezüge weiter gezahlt?

ottogreen:

--- Zitat von: Streber22 am 05.03.2024 20:39 ---Darf man eine genehmigte Nebentätigkeit während eines gewährten Sonderurlaubs bedenkenlos ausüben (natürlich unter Einhaltung der 1/5 uno online Regelung)? Ich bin hierzu weder im BBG noch in der BNV fündig geworden. Vll. kennt sich jemand aus?

--- End quote ---
sich im Einzelfall mit der zuständigen Personalabteilung in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob die Ausübung der Nebentätigkeit während des Sonderurlaubs zulässig ist. Die Personalabteilung kann Auskunft über die einschlägigen Rechtsvorschriften geben und die für den Einzelfall maßgeblichen Umstände berücksichtigen.

Streber22:
Hat sich geklärt  8)

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