Autor Thema: [Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung  (Read 2557 times)

Lotussternchen

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Hallo zusammen,

mein Fall ist etwas kompliziert, aber ich versuche mich kurz zu fassen. Ich war von 2010 bis 2013 Beamtin auf Widerruf im gehobenen Dienst, bei der ich trotz Vorerkrankung (Kyphose 70 Grad) mit 40 % Aufschlag in eine PKV gekommen bin. Die Möglichkeit eines Anwartschaftsrecht kannte ich damals überhaupt nicht und habe jetzt erst davon erfahren. Die Öffnungsaktion gab es damals für Beamte auf Widerruf nicht. Ich habe dann neu studiert, da ich nicht übernommen worden bin und ohne Berufserfahrung überall anders abgelehnt worden bin. Nun werde ich demnächst erneut verbeamtet auf Probe im höheren Dienst und für mich ist es nach wie vor schwierig in eine PKV reinzukommen.

Ich hatte mir die Voraussetzungen angeschaut und mir mutet das Merkmal "zweite Verbeamtung" seltsam an, weil dies nicht in den Bedingungen zur Öffnungsaktion drin steht, sondern nur, dass ein Antrag nach sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden muss, was mir damals einfach unmöglich war, da erst ab 2019 diese für Beamte auf Widerruf galt.

Hättet ihr vielleicht Tipps für mich? Vielleicht war jemand schon in einer ähnlichen Situation gewesen und kennt eine Lösung? Ich weiß, dass ich mit Anfang 20 naiv war und uninformiert, aber das kann ich nunmal nicht mehr ändern. Ich freue mich auf eure Vorschläge.
« Last Edit: 06.03.2024 13:58 von Admin »

Gewerbler

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #1 am: 06.03.2024 14:32 »
Ich befürchte fast, dass das tatsächlich ein Problem für dich werden könnte.

Auf der Seite www.beamte-in-der-pkv.de steht jedenfalls "Für Beamte auf Probe gilt diese Frist erneut, wenn sie zuvor auf Widerruf verbeamtet und währenddessen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert waren.", was bei dir ja nicht der Fall war.

In der Broschüre (https://www.beamte-in-der-pkv.de/kann-ich-mich-auch-mit-vorerkrankungen-oder-einer-behinderung-privat-versichern/downloads/broschuere-oeffnungsaktion.pdf) ist aber noch zu finden: "Die Notwendigkeit, sich erneut privat zu versichern, war
bei Beendigung des ursprünglichen Vertrags nicht vorhersehbar und deshalb der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung unterblieben. Dies gilt beispielsweise bei
Personen, die als Kinder über die Eltern privatversichert
waren und nach der Ausbildung verbeamtet werden." --> ob man das für dich anwenden kann ist wohl fraglich.

Ich würde dringend dazu raten, einen Makler/Vermittler zu kontaktieren und den Fall mit einem Profi zu besprechen. Keine Ahnung, ob man hier Werbung machen darf, aber vermutlich findest du über Google entsprechende Anlaufstellen. Sonst gerne auch per PN - wobei meine Empfehlung vielleicht auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein muss.

Wenn du ohnehin Hilfe in Anspruch nimmst, spricht aber ja auch nichts dagegen, erstmal mittels anonymer Risikovoranfragen rauszufinden, ob du nicht doch regulär in einen Tarif kommen kannst, was wohl erstmal die bessere Alternative sein dürfte.

Und wenn alle Stricke reißen, bleibt wohl nur die freiwillige GKV, evtl. dann mit pauschaler Beihilfe, falls das bei deinem Dienstherrn möglich wäre.

clarion

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #2 am: 06.03.2024 21:25 »
Ich würde doch betonen,  dass Dir noch niemand Angebot der Öffnungsaktion gemacht wurde.  Wenn man die Broschüre der PKVen liest, ist da klar die Intention erkennbar, dass die Öffnungsaktion nur einmal angeboten wird,  und das war ja nicht der Fall.

bbdhs

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #3 am: 06.03.2024 22:03 »
Um welches Land geht es denn? Vielleicht ist in deinem Fall auch die pauschale Beihilfe eine Option?

Kingrakadabra

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #4 am: 07.03.2024 12:29 »
Ich würde doch betonen,  dass Dir noch niemand Angebot der Öffnungsaktion gemacht wurde.  Wenn man die Broschüre der PKVen liest, ist da klar die Intention erkennbar, dass die Öffnungsaktion nur einmal angeboten wird,  und das war ja nicht der Fall.

Das Angebot wurde doch bei der ersten Verbeamtung gemacht? Das Angebot wurde angenommen und der Versicherungsvertrag kam zustande. Oder irre ich mich??

Lotussternchen

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #5 am: 07.03.2024 17:46 »
Also eine anonyme Risikovoranfrage habe ich natürlich schon gestartet, die negativ ausgefallen ist. Ich versuche es derzeit noch bei Versicherungen, die nicht in diesem Rahmen abgefragt werden können. Leider gibt es in Bayern keine pauschale Beihilfe. Ich würde mir gerne den Stress ersparen und einfach gesetzlich versichert bleiben, wenn das nicht so teuer wäre. Da würde selbst ein Risikozuschlag von 100 % sich noch finanziell lohnen.

Ich habe die Öffnungsaktion nie in Anspruch nehmen können, da diese 2010 nicht für Beamte auf Widerruf galt. Ich bin damals so mit einem hohem Risikozuschlag reingekommen, wobei ich zu dem Zeitpunkt noch 19 war und jetzt 14 Jahre später eben älter bin und meine Vorerkrankung geblieben ist. Nun hat mich schon eine Krankenversicherung im Rahmen der Öffnungsaktion abgelehnt. Dabei war es egal, dass ich schonmal privat versichert war, da sich meine Lebensumstände geändert haben und mit meinem Studiengang auch gut in der Privatwirtschaft arbeiten kann. Die erneute Verbeamtung war definitiv nicht absehbar. Das einzige Problem war, dass ich bereits verbeamtet war und nach deren Auffassung hätte ich ein Anwartschaftsrecht machen müssen. Dass ich die Öffnungsaktion nie in Anspruch nehmen konnte und nicht habe, war für die kein Argument.

clarion

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #6 am: 07.03.2024 21:07 »
Da würde ich mich an den Ombudsmann der PKVen wenden.

Ich war im Referendariat freiwillig gesetzlich versichert, weil man mir vor dem Referendariat die PKV ein Angebot gemacht hat, bei dem man meine  Behinderung ausschließen wollte, das war ein ganz, ganz schlechter Witz. Damals galt die Öffnungsaktion nicht für  Beamte auf Widerruf. Nach dem Referendariat war ich zunächst pflichtversichert. Ich konnte aber bei der erneuten Verbeamtung die Öffnungsaktion problemlos in Anspruch nehmen.

Poincare

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #7 am: 11.03.2024 10:14 »
Da würde ich mich an den Ombudsmann der PKVen wenden.

Ich war im Referendariat freiwillig gesetzlich versichert, weil man mir vor dem Referendariat die PKV ein Angebot gemacht hat, bei dem man meine  Behinderung ausschließen wollte, das war ein ganz, ganz schlechter Witz. Damals galt die Öffnungsaktion nicht für  Beamte auf Widerruf. Nach dem Referendariat war ich zunächst pflichtversichert. Ich konnte aber bei der erneuten Verbeamtung die Öffnungsaktion problemlos in Anspruch nehmen.

Der Unterschied wäre ja, das OP eben nicht gesetzlich versichert war in seiner Beamte auf Widerruf-Zeit. Wenn jetzt darüber hinaus auch schon ein Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion gestellt wurde, hat sich das Thema formell doch ohnehin erledigt.

Es steht ja auch "bei erstmaliger Verbeamtung" und es sind Ausnahmen gelistet. Wenn es keine erstmalige Verbeamtung ist, und auch die Ausnahmen nicht zutreffen, dann bleibt vermutlich nur der Weg in die freiwillige GKV und die Hoffnung, dass Bayern irgendwann auch anteilig übernimmt.

Oder eben überall Anfragen und sehen, zu welchen Bedingungen eine Aufnahme möglich ist ohne Öffnungsaktion.

Muenchner82

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #8 am: 11.03.2024 12:01 »
Wurde die Debeka schon angefragt?

Lotussternchen

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #9 am: 14.03.2024 21:15 »
Die Debeka habe ich jetzt auch angefragt, weil es vermutlich am Einfachsten ist, dort reinzukommen, obwohl der Versicherungsvertreter auch nicht so ganz begeistert war von meiner Vorerkrankung, was natürlich verständlich ist.

Klar, es ist verständlich, dass ich schonmal verbeamtet war, wobei diese zwei Verbeamtungen (gehobener und höherer Dienst) in keinem Zusammenhang zueinander stehen und zwei unterschiedliche Ausbildungen zu Grunde liegen. Ich kann verstehen, dass ein Beamter auf Widerruf, der sich privat versichert, nicht eine erneute Möglichkeit erhalten soll, wenn dieser im Anschluss Beamter auf Probe wird, aber bei mir liegt ein komplett neues Studium dazwischen. Da kann ich wohl nur darauf hoffen, dass in Bayern auch bald die pauschale Beihilfe eingeführt wird.

Vielen Dank für eure Kommentare! Falls ich es doch noch schaffen sollte, gebe ich euch Bescheid. Es könnte anderen vielleicht weiterhelfen.

clarion

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #10 am: 15.03.2024 05:56 »
Ich denke bei Dir ist das Zweitstudium entscheidend,  sondern dass man Dir noch nie die Öffnungsaktion angeboten hat.

Lotussternchen

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Antw:[Allg] Öffnungsaktion bei zweiter Verbeamtung
« Antwort #11 am: 22.03.2024 23:08 »
Für all diejenigen, die mit dem gleichem Problem zu kämpfen habe, möchte ich eine positive Nachricht mit auf dem Weg geben. Ich habe über die Deutsche Vermögensberatung den Weg wieder in die Generali PKV gefunden, bei der ich schonmal versichert war. Dort musste ich keine Angaben zur Öffnungsaktion geben. ich will hier keine Werbung machen und man mag von der Gesellschaft halten, was man will, aber vielleicht hilft es dem einen oder anderem.