Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Arbeitnehmerveranlasster Dienststellenwechsel im TV-L

<< < (2/2)

McOldie:
Bei der Versetzung ist hier m.E. zwangsläufig ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen, mit veränderter Eingruppierung und Umwandlung von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag. Dann wäre dein unbefristeter Vertrag weg, es sei denn die alte Dienststelle sichert dir eine Rückkehr zu alten Konditionen zu.
Also gut überlegen, was man macht.

Thomber:

--- Zitat ---Bei der Versetzung ist hier m.E. zwangsläufig ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen
--- End quote ---

Neuer Arbeitsvertrag widerspricht auf den ersten Blick dem Gedanken einer Versetzung.
Beförderungen und Arbeitszeitveränderungen sind alles keine Anlässe für einen neuen Vertrag.

McOldie:
Aber wenn ein unbefristeter Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird, ist zumindest ein Änderungsvertrag zu schließen.

MoinMoin:

--- Zitat von: McOldie am 07.03.2024 12:56 ---Bei der Versetzung ist hier m.E. zwangsläufig ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen, mit veränderter Eingruppierung und Umwandlung von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag. Dann wäre dein unbefristeter Vertrag weg, es sei denn die alte Dienststelle sichert dir eine Rückkehr zu alten Konditionen zu.
Also gut überlegen, was man macht.

--- End quote ---
Wieso sollte man bei einer Versetzung zwangsläufig kündigen müssen?
m.E. geht das immer auch mit einem Änderungsvertrag, dazu muss man nicht kündigen.

Faunus:
Ist es eine Versetzung bleibt der Urlaubsanspruch und alles drum herum erhalten. Wird bei der Versetzung "höhergruppiert", dann ist das ein Änderungsvertrag, der bei einer Höhergruppierung durch den aktuellen/alten Arbeitgebervertreter genauso angefallen wäre.
Das Problem liegt, denke ich, im Wechsel von unbefristet auf befristet. Ich kann nur vermuten, dass deswegen ein Neuvertrag erfolgen soll und damit auch keine Möglichkeit Urlaubstage mitzunehmen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version