Hallo zusammen, folgende Situation:
- Als Softwareentwickler im IT-Systemhaus der BA beworben und Zusage erhalten
- Im Prozess ist vorgesehen, dass das genaue Gehalt mit einem Zwischenzeugnis bestimmt wird und nochmal durch den Personalrat muss
- Bei meinem aktuellen Arbeitgeber werde ich per Aufhebungsvertrag zum 31.03. aussteigen, letzter Arbeitstag dabei der 15.03., Rest ist Urlaub bzw. erlassen
- Ich bekomme an besagtem 15.03. mein Abschluss-Arbeitszeugnis statt einem Zwischenzeugnis
- Voraussichtlicher Start der bei der BA machbar ist zwischen Mitte April und 1. Mai
Im Vorstellungsgespräch wurde angesprochen, dass ich mit der Kündigung noch warten soll, bis der neue Vertrag vorliegt, damit ich Sicherheit habe und keine Übergangsphase ohne Einkommen bzw. mit ALG1. Ich möchte aber aus persönlichen Gründen bereits zum 01.04. aussteigen und die Zeit bis zum Start anderweitig nutzen. Am Geld scheitert es auch nicht, dafür habe ich vorgesorgt.
Wenn ich jetzt ein Abschlusszeugnis schicke, ist ja quasi klar, dass ich mich nicht an den Rat gehalten habe, mit der Kündigung abzuwarten. Könnte das den Beteiligten sauer aufstoßen? Soll ich hier mit offenen Karten spielen und die Situation direkt ansprechen und erklären? Und macht es für die Gehaltsbestimmung und den Personalrat einen Unterschied, ob es sich um ein Zwischen- oder Abschlusszeugnis handelt?