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Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt

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Vani:
Hallo,

ich hätte mal eine Frage zum Verwaltungsfachwirt. Im öffentlichen Dienst gibt es ja die Möglichkeit nach seiner Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten die Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin zu machen. Die Kosten werden im Normalfall von der Kommune bzw. vom Amt übernommen, in dem man beschäftigt ist. Dafür verpflichtet man sich 3 Jahre nach dem Abschluss der Weiterbildung bei dem Amt zu bleiben. Nun kenn ich das aus dem privaten Sektor, dass man sich den Fachwirt oft selbst finanzieren kann, ist das im öffentlichen Dienst auch so? Dann wäre man nicht verpflichtet bei der Kommune zu bleiben.
Außerdem würde es mich interessieren, ob man die Weiterbildung in Vollzeit machen kann und diese dafür nicht zwei Jahre dauert.
(Betrifft Bayern)
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Lg Vanessa

BAT:
Finanzieren kann man das sicher selbst, meines Wissens sich aber nicht selbst anmelden.

Vani:
Vielen Dank für die Rückmeldung. Das heißt, es ist möglich die Kosten selbst zu übernehmen und ist dann nicht an seinen Arbeitgeber gebunden?
Und die Weiterbildung erfolgt ja dual. Also normale 39 h/Woche und 1-2 mal die Woche Verwaltungsschule.
Kann man die Weiterbildung auch in Vollzeit absolvieren? Sodass es keine zwei Jahre dauert?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Lg

Sjuda:
Das ist deutschlandweit unterschiedlich geregelt, auch innerhalb der jeweiligen Bundesländer, zumindest was die Arbeitgeberseite anbelangt.

Es beginnt bereits bei den Fortbildungskosten, die teilweise vollständig vom AG übernommen werden, während in anderen anderen Fällen Eigenanteile zu leisten sind.

Teilweise ist die Anmeldung nur über einen Arbeitgeber möglich, teilweise kann man sich selbst anmelden. Im letzteren Fall können die Kosten höher sein als bei einer Anmeldung über den Arbeitgeber.

Die Bindung an den Arbeitgeber nach Abschluss der Weiterbildung, die vor Beginn der Qualifizierung oftmals vereinbart wird, begründet sich durch den zusätzlichen Aufwand des Arbeitgebers. Bei den überwiegend anzutreffenden berufsbegleitenden Qualifizierungen stellt der Arbeitgeber den Mitarbeiter von der Arbeit frei und beteiligt sich häufig an den Kosten, teilweise werden auch Reisekosten und Kosten für Fachliteratur, Gesetzessammlungen und weitere Dinge übernommen.  Schon durch die reine Freistellung unter Fortzahlung des regulären Entgelts dürfte eine anschließende Bindung an den AG gerechtfertigt sein, unabhängig davon, ob der Telnehmer alle sonstigen Kosten selbst trägt.

Lehrgänge in Vollzeit scheint es nach schneller Google-Suche auch zu geben.



Sjuda:

--- Zitat von: Sjuda am 12.03.2024 13:27 ---
Lehrgänge in Vollzeit scheint es nach schneller Google-Suche auch zu geben.

--- End quote ---

In anderen Bundesländern zumindest.  ;)

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