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Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt

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TVOEDAnwender:

--- Zitat von: VFA West am 22.03.2024 10:31 ---Kann man sich in Köln auch anmelden, wenn man nicht an einer Kommunal-, sondern einer Bundesbehörde beschäftigt ist?

Da man für diese Fortbildung ja das sog. Aufstiegs-Bafög (50% der Lehrgangsgebühren) beantragen kann, halten sich die Ausgaben in Grenzen.

--- End quote ---

Ja. Als Selbstzahler kannst Du Dich sogar ohne bestehendes Arbeitsverhältnis anmelden.

VFA West:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 23.03.2024 10:53 ---Ja. Als Selbstzahler kannst Du Dich sogar ohne bestehendes Arbeitsverhältnis anmelden.

--- End quote ---
Danke für die Info. Ich hatte gestern einfach mal kurzerhand beim Institut in Köln nachgefragt und relativ schnell eine Antwort erhalten: Grundsätzlich sei man für Bundesbehörden nicht zuständig, allerdings könne man immer auch eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Stelle einholen. Ich wurde jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass der Lehrgang evtl. nicht von allen Behörden als gleichwertig anerkannt wird, was mich jetzt wieder etwas nachdenklich stimmt.  ::) Muss es denn immer so kompliziert sein ..

TVOEDAnwender:
Jepp, das ist leider das grundsätzliche Problem, dass die Verwaltungslehrgänge nicht immer untereinander anerkannt werden, da das Bundesrecht z.B. anders ist, als das Kommunal- bzw. Landesrecht. Aber idR gibt es da keine Probleme heutzutage. Ich kenne aber eine etwas größere Stadtverwaltung in NRW (Namen lass ich mal weg), die hat bis ca. vor 5 Jahren nur Bewerber bei internen Bewerbungen auf Stellen ab EG 9b aufwärts zugelassen, die den AL/VL II über die Stadtverwaltung gemacht haben (also die Selbstzahler ausgeschlossen). Diesen "Luxus" kann sich aber heute keiner mehr leisten...

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 25.03.2024 15:00 ---Jepp, das ist leider das grundsätzliche Problem, dass die Verwaltungslehrgänge nicht immer untereinander anerkannt werden, da das Bundesrecht z.B. anders ist, als das Kommunal- bzw. Landesrecht. Aber idR gibt es da keine Probleme heutzutage. Ich kenne aber eine etwas größere Stadtverwaltung in NRW (Namen lass ich mal weg), die hat bis ca. vor 5 Jahren nur Bewerber bei internen Bewerbungen auf Stellen ab EG 9b aufwärts zugelassen, die den AL/VL II über die Stadtverwaltung gemacht haben (also die Selbstzahler ausgeschlossen). Diesen "Luxus" kann sich aber heute keiner mehr leisten...

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P.S.: Ich kann mir das beim Bund auch kaum vorstellen, dass der AL/VL II kommunal nicht anerkannt wird, soviel Personal wie die im Köln-Bonner-Raum den dortigen Kommunalbehörden "klauen"...;)

BeamterimNorden:
Hallo,

ich weiß ja nicht wo die individuelle Reise noch so hingehen soll, aber aus der Praxis möchte ich noch einen kleinen Tipp geben, den man in die Überlegungen durchaus mit einbeziehen sollte.

Ich bitte zu bedenken, dass man bei einer Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin zumindest beim Bund und auch bei einigen Ländern später nicht verbeamtet werden kann, da man damit nicht die formalen Voraussetzungen erfüllt, anders als z. B. bei einem Studium "Public Management".

Ganz ohne Wertung meinerseits, einfach nur in die Überlegungen mit einbeziehen...

Viele Grüße
BeamterimNorden

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