Umfrage

Kann man sich die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt selber finanzieren?

Ja
10 (90.9%)
Nein
1 (9.1%)

Stimmen insgesamt: 11

Autor Thema: Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt  (Read 2217 times)

VFA West

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #15 am: 25.03.2024 15:26 »
Der Verwaltungsfachwirte-Abschluss aus BaWü wird wohl tatsächlich nicht von allen Bundesbehörden anerkannt (da geht es aber meiner Vermutung nach eher um den Umfang; der ist in BaWü nämlich etwas reduzierter als in den anderen Bundesländern; ich meine 600 statt 900 h). Von anderen Abschlüssen habe ich das bisher auch noch nie gehört. Deswegen war ich etwas verdutzt, als die Mitarbeiterin mir das schrieb. Ganz ohne Grund wird sie das jedoch vielleicht nicht getan haben.

@TVOEDAnwender: Und warum genau wurden Selbstzahlende ausgeschlossen? Weil sie kein internes Auswahlverfahren durchlaufen haben? Oder weil sie sich nicht binden wollten? Die meisten Behörden schließen ja Kostenrückerstattungsvereinbarungen. Das wäre für mich ein guter Grund, es auf eigene Kosten durchzuziehen. Warum einem das dann negativ ausgelegt wird, kann ich nicht nachvollziehen.

TVOEDAnwender

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #16 am: 25.03.2024 15:51 »
Also ich habe bislang noch nie gehört, dass der VL II vom RheinStud irgendwo nicht anerkannt wurde. Also zumindest in NRW gibt es da keine Probleme, bei den NRW-Kommunen sowieso nicht, aber auch das Land NRW macht da normalerweise keine Zicken. Von Kollegen die zu den Bundesbehörden hier im Rheinland gewechselt sind, habe ich auch keine Probleme vernommen. Ob das aber z.B. gilt, wenn Du in Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen oder Bayern dich bewirbst, kann dir keiner beantworten.

Die genannte Stadt in NRW wollte selber bestimmen, wer aus ihrer Sicht geeignet ist, in EG 9b aufwärts "aufzusteigen". Die haben sich auch noch den Luxus erlaubt - neben dem Auswahlverfahren am Studieninstitut (für die Beschäftigten, die nicht den VLI/VFA mit gut/sehr gut bestanden haben) ein mehrstufiges Vorauswahlverfahren durchzuführen - auch für die Beschäftigten mit "gut" oder "sehr gut". Das kam noch aus den Zeiten, als die Wörter "Fachkräftemangel" und "Quereinsteiger" in vielen Behörden noch Fremdwörter waren.

VFA West

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #17 am: 25.03.2024 16:18 »
Ich hatte vor einigen Monaten eine Einstellungszusage einer größeren Kommune in NRW und die sehen für den VL II ebenfalls ein mehrstufiges, 8- oder 10-monatiges (weiß nicht mehr genau) Auswahlverfahren mit schriftlichen, aber auch psychologischen Tests etc. vor. Wenn eine Behörde die Fortbildungskosten übernimmt, finde ich eine Vorauswahl in Ordnung. Man muss es aber nicht gleich übertreiben. :D

Zumal es heutzutage immer mehr Konkurrenz seitens anderer Behörden gibt: Immer mehr Kommunen schreiben E9b bis E11-Stellen auch für Personen ohne VL II aus; übernehmen die Lehrgangsgebühren und zahlen in der Zwischenzeit Zulagen. Man muss natürlich Glück haben und eine solche Stelle bekommen. Und wenn man sie angeboten bekommt, dann bestenfalls auch annehmen (nicht wie ich kneifen).

Heutzutage die Lehrgangsgebühren selbst zu zahlen, lohnt sich eigentlich wirklich nur für jemanden, der "unabhängig" sein möchte, unmittelbar nach oder sogar während des Lehrganges wechseln zu können, falls einem die Behörde nicht passt.

ProfTii

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Antw:Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt
« Antwort #18 am: 26.03.2024 12:01 »
Man kann aber auch bedenken, dass man trotz Kostenrückerstattungsregelung oft bei einem Behördenwechsel nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Wenn man entsprechend überzeugt und etwas Verhandlungsgeschick hat, lässt man den neuen AG eine "Aböse" zahlen - sprich er übernimmt die entstehenden Kosten der Rückerstattung.
Da die Kosten für den Lehrgang (im Gesamthaushalt) einer Kommune recht überschaubar sind und meist entsprechende Töpfe für das Recruiting zur Verfügung stehen, habe ich zumindest noch von niemandem gehört, bei dem das nicht geklappt hätte.