Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[SN]Als privat versicherte Begleitperson beim gesetzlich versicherten Kind im KH

(1/7) > >>

benmar007:
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich war eine Woche bei meinem Kind (1 Jahr alt und über meine Frau gesetzlich familienversichert) als Betreuungsperson mit im Krankenhaus. Als Beleg erhielt ich lediglich einen Zettel mit einer "Aufenthaltsbestätigung". Auf diesem stand nicht mal mein Name drauf. Einen Kinderkrankenschein habe ich nicht erhalten.
Da ich Beamter bin, bin ich nun unsicher was mein Arbeitgeber von mir benötigt.
Sind das Kindkranktage oder wird das anders geregelt?

Vielen Dank für Infos.

Zefixx:
Servus, welches Bundesland?

In Bayern ist das in der Urlaubsverordnung §10 geregelt, (schwere Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren...)
bis zu 4 Arbeitstage im Jahr. (Bist du unter der Versicherungspflichtgrenze von 69300€ kann auch eine längere Dienstbefreiung lt.§45 des Fünften Buches Sozialgestzbuch geltend gemacht werden)
Du brauchst dazu ein ärztliche Bescheinigung mit dem Namen deines Kindes sowie den Vermerk dass Aufgrund der Erkrankung die Betreuung notwendig ist.

 

Leon1981:
Ich hatte mir damals einfach nochmal was schreiben lassen, dass ich als Betreuungsperson mit aufgenommen wurde.

Das hatte meinem Dienstherren ausgereicht.

Bundesland Hessen.

Zrbski:
Gute Sachsen: Normalerweise gibt's vom Krankenhaus eine Liegebescheinigung, auf der neben dem Zeitraum auch der Name des Kindes sowie der Begleitperson steht. Wichtig ist, dass bescheinigt wird, dass die Begleitung medizinisch notwendig war. Die Tage zählen als "Kind-krank". Siehe SächsUrlMuEltVO.

benmar007:
Vielen Dank für die Informationen. Ich komme aus Sachsen und habe vom Krankenhaus nur die Liegebescheinigung erhalten. Auf dieser steht leider nicht mal mein Name drauf. Im Urlaubsgesetz Sachsen's habe ich den Paragraph zum Sonderurlaub für die medizinisch notwendige Betreuung eines Kindes gefunden. Da wird von bis zu 4 Tagen Sonderurlaub gesprochen. Nun warten es aber 5 Tage. In meiner Dienststelle (Schule) kennt sich leider keiner aus.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version