Autor Thema: Nachzahlung bei Höhergruppierung möglich?  (Read 8228 times)

Faunus

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Antw:Nachzahlung bei Höhergruppierung möglich?
« Antwort #15 am: 08.03.2024 11:54 »
Aus dem Eimngangspost:

..............wurde bereits durch die Geschäftsleitung im Oktober 2023 genehmigt....


Liegt Dir diese Genehmigung (= Tätigkeitsübertragung) schriftlich/nachweislich vor?
« Last Edit: 08.03.2024 12:00 von Faunus »

Faunus

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Antw:Nachzahlung bei Höhergruppierung möglich?
« Antwort #16 am: 08.03.2024 11:58 »
@MeinrEiner

Ich habe den Eindruck, dass Du den TE gewollt einschüchtern möchtest und oder täusche ich mich da  :D ?

MeinerEiner

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Antw:Nachzahlung bei Höhergruppierung möglich?
« Antwort #17 am: 12.03.2024 06:14 »
Ja, da täuschst du dich. Nichts läge mir ferner.

Der TE soll sich nur ein klares Bild machen können, wenn er, wie in diesem Fall offensichtlich mal wieder, vom Arbeitgeber hingehalten und verarscht wird. Die Vorgesetzten und Verantwortlichen spielen sich vordergründig die Bälle zu, so dass der Anschein erweckt wird, dass die Höhergruppierung eigentlich schon in Sack und Tüten sei.

Der Angestellte wundert sich und hofft mehrere Monate oder auch Jahre, dass mal etwas losgeht und traut sich nicht die nicht übertragenen Tätigkeiten abzulehnen und nicht auszuführen. Solange es aber so läuft und er die vermeintlich höherwertigen Aufgaben kostenlos erledigt, wird sich am aktuellen Stand rein gar nichts ändern.

Wenn ihm die rechtlichen Eckpunkte bewusster sind, kann er seinem Vorgesetzten klare Ansagen machen: "Nein, das darf ich nicht machen, weil es nicht übertragen wurde und ich keine Abmahnung bzw. Kündigung riskiere!"

Die Leute werden systematisch belogen und hingehalten und solange sich das alle gefallen lassen, wird sich auch nichts in der Richtung bewegen. Das ist wie beim Enkeltrick, nur mit viel höherer Erfolgsquote für den AG.

Faunus

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Antw:Nachzahlung bei Höhergruppierung möglich?
« Antwort #18 am: 12.03.2024 11:14 »
Dann hast Du Dich @MeinerEiner eher missverständlich ausgedrückt.

Wenn man mal 30 Jahre dabei ist, ist man selbst schon "hingehalten worden" bis... und hat das unzählige Male bei anderen - inzw. jüngeren -  Kollegen erlebt.
Inzwischen bin ich immer wieder fasziniert wie geduldig manche MA sind - bei dem Überangebot an Stellen, die es früher so nicht gab.

MoinMoin

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Antw:Nachzahlung bei Höhergruppierung möglich?
« Antwort #19 am: 12.03.2024 11:23 »
Inzwischen bin ich immer wieder fasziniert wie geduldig manche MA sind - bei dem Überangebot an Stellen, die es früher so nicht gab.
Jipp
und sie sind damit ein Teil des Problems, denn wieso sollten die Verantwortlichen was ändern, wenn es läuft.

Faunus

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Antw:Nachzahlung bei Höhergruppierung möglich?
« Antwort #20 am: 12.03.2024 15:33 »
Eltern  mit den eigenen Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt der letzten 30 Jahren haben das Sicherheitsdenken doch schon ihren Kindern mit der Muttermilch mitgegeben.