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Eingruppierung bei Vertretung

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viviiennn:
Hi,

ich habe eine Frage bei Eingruppierung bei Vertretung. Die Vertretung übe ich seit 4 Jahren aus, 35%.
Normalerweise bin ich bei 9a, für die Vertretung und diese 35% bei 9b.
Jedoch ist der Kollege, den ich vertrete, in der E11.
Das Tätigkeitsprofil seiner Arbeit blieb bei meinen 35% unverändert.
Kann mir da jemand helfen und erklären, weshalb ich da nicht höher eingestuft wurde?

Danke!

oorschwerbleede:
Vertretungen sind grundsätzlich nicht eingruppierungsrelevant, da du in diesen Fällen Aufgaben nur vorübergehend wahrnimmst, die jemandem anderen dauerhaft übertragen wurden. Es wäre höchstens zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zulage bestehen. Dafür müssen die Aufgaben, die du vertretungsweise übernimmst förmlich übertragen und mindestens einen Monat ununterbrochen tatsächlich ausgeübt worden sein. Aber selbst wenn das erfüllt wäre: Da du aber selbst schreibst, dass es 35% deiner Zeit ausmacht, scheitert es schon daran, denn die Vertretung muss mindestens die Hälfte der Arbeitszeit binden, um für eine Zulage relevant zu sein.  Unter den von dir genannten Umständen, scheint es korrekt zu sein.

MoinMoin:
Das ist nicht korrekt.

Wenn 35% deiner Tätigkeiten die Ausübung von EG11 Tätigkeiten sind, dann kann das durchaus eingruppierungsrelevant sein.
Aber zunächst wäre zu prüfen, ob denn überhaupt alle Arbeitsvorgänge, die du als Vertretung ausübst auch tatsächlich EG11 Tätigkeiten sind.
Falls ja und alle deine anderen AVs sind "nur" 9a AVs, dann hast du 65% Tätigketien 9a
und 35% Tätigkeiten, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der
Entgeltgruppe 9c heraushebt.
Und das wäre dann eine EG10 in der Gesamtbetrachtung:
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9c, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.

viviiennn:
Erstmal danke für die Antworten :)

Ich versuche es noch deutlicher zu machen. Normalerweise habe ich einen unbefristeten Vertrag für eine 50% Stelle, Eingruppierung 9a.
Dazu kamen nach einer gewissen Zeit noch die 35% Vertretung. Ein extra Vertrag, meines Erachtens mit allen Tätigkeiten und vollständigem Tätigkeitsprofil meines Kollegen, der eine E11 hat. Also würde ich sagen, dass ich 35% meiner Arbeitszeit Tätigkeiten einer E11 ausübe bzw ausgeübt habe. Im Vertrag wurde aber eine Eingruppierung in E9b festgelegt.
Also: dieselben Tätigkeiten, derselbe M.Sc. (Ich weiß, es spielt keine Rolle, aber trotzdem) - deshalb wundern mich die Unterschiede.

MoinMoin:
Um zu klären wie der Sachverhalt ist, muss der Sachverhalt klar sein:
Also ein AG
Eine Abteilung oder zwei gänzlich unterschiedliche Abteilungen, die nichts miteinander zu tun haben?
Und du hast 2 getrennte Arbeitsverträge?
Also muss für Urlaub 2 Urlaubsanträge machen?

Also wenn es zwei echte getrennte Verträge sind:
Dann ist das eine 9a und das andere 11, sofern die Tätigkeiten 11 sind

Wenn es aber nicht zwei echte getrennte AVs sind (sondern illegalerweise der AG es so versucht zu machen)
Dann bist du mEn in der EG10 für deiner 85% Teilzeit

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